RS0011090 – OGH Rechtssatz
RS0011090 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Beim Bau auf fremden Grund mit fremden Baustoffen steht deren Eigentümer ein unmittelbarer Ersatzanspruch gegen den Eigentümer nicht zu.
RS0011090 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Beim Bau auf fremden Grund mit fremden Baustoffen steht deren Eigentümer ein unmittelbarer Ersatzanspruch gegen den Eigentümer nicht zu.