JudikaturJustizRS0011080

RS0011080 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. September 2002

Ein gesetzlicher Anspruch auf Entfernung der auf seinem Grund befindlichen Baulichkeiten steht dem Grundeigentümer gem § 418 ABGB nur gegen den unredlichen, nicht auch gegen den redlichen Bauführer zu.

Entscheidungen
7