RS0011074 – OGH Rechtssatz
RS0011074 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
1./ § 418 Satz 3 ABGB hat eine Willensdiskrepanz zwischen Grundeigentümer und Bauführer zur Voraussetzung. 2./ Die Unredlichkeit des Grundeigentümers (er lässt den Bauführer bauen, obwohl er weiß, dass dieser auf fremdem Grund baut) ist das rechtlich entscheidende Moment für den Eigentumserwerb durch den redlichen Bauführer (Scheffknecht, NZ 1954,85, insb 87 f). 3./ § 418 Satz 3 ABGB ist vor allem als Sanktion für ein unredliches Verhalten des Grundeigentümers gedacht (Ostheim, 51 f).