Spruch Der Fischereiberechtigte muß Nachteile, die sich aus natürlichen oder wasserrechtsbehördlich bewilligten künstlichen Veränderungen des Gewässers ergeben, hinnehmen; ihm fallen aber, soweit die Gesetze nichts anderes besagen, auch durch solche Ereignisse entstandene Vorteile zu, ohne daß darin eine u…
Text Den Beklagten steht nach dem Fischereikataster u. a. das Fischereirecht in der Drau rechtsufrig von der Einmundung des S-Baches flußabwärts bis zur Einmundung des F-Baches und in den einmundenden Bächen, darunter auch in der Kleinen Drau (Dravica) sowie den "Lauen in der Drau" als Eigenrevier zu. M…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Der Rechtsstreit geht um ein Fischereirecht, das nicht mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbunden ist und daher, wenn es mit dem Eigentum einer anderen Liegenschaft verbunden ist, als Grunddienstbarkeit, sonst als unregelmäßige, aber veräußerliche und vererbliche…