JudikaturJustizRS0010990

RS0010990 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 1982

Eine Verletzung der Rechte eines Fischereiberechtigten kann nicht zur Abweisung des Ansuchens durch die Wasserrechtsbehörde führen, sondern begründet nur, soweit den Einwendungen nicht Rechnung getragen werden kann, einen Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Entscheidungen
2