JudikaturJustizRS0010096

RS0010096 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juli 1995

Von einem absoluten Recht wird dann gesprochen, wenn der Berechtigte befugt ist, die Achtung seines Rechtes von jedermann zu verlangen und auch allen gegenüber durchzusetzen.

Entscheidungen
2