JudikaturJustizRS0009980

RS0009980 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. September 1963

Beim Unterbleiben der im § 297 a ABGB vorgesehenen Anmerkung tritt im Rechtsverhältnis zwischen dem Liegenschaftseigentümer und dem Eigentümer der Maschine, der unter Eigentumsvorbehalt veräußerte, keine Änderung ein. Die Maschine bleibt trotz Unterlassung der Anmerkung Eigentum des Verkäufers.