RS0009978 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
§ 297 a ABGB ist nur auf den Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von Maschinen an den Liegenschaftseigentümer auf Kredit, nicht aber auf andere Fälle der Einbringung von Maschinen auf Liegenschaften, wie zB Entlehnung, Einbringung seitens des Bestandnehmers, anzuwenden.