Spruch Unter dem Wort "Inventar" ist der Begriff Zugehör im Sinne der §§ 294 ff. ABGB. zu verstehen. Möbel sind nicht als Zugehör eines landwirtschaftlichen Gutes anzusehen. Entscheidung vom 23. April 1952, 3 Ob 228/52. I. Instanz: Bezirksgericht Hopfgarten; II. Instanz: Landesgericht Innsbruck.…
Text Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Herausgabe einer in seinem Besitz befindlichen Schlafzimmereinrichtung aus Hartholz und einer Küchenkredenz mit der Begründung, sie sei als Universalerbin nach ihrem im April 1941 gefallenen Vater Viktor S. Eigentümerin der erwähnten Möbel, der…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Annahme des Berufungsgerichtes, daß die Klägerin Eigentümerin der gegenständlichen Einrichtungsgegenstände sei, wurde in der Revision nicht bekämpft. Die Revision wendet sich lediglich gegen die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß Möbel nicht zum Inventar ein…