JudikaturJustizRS0009839

RS0009839 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 1965

Der Bestandgegenstand ist entsprechend der Jahreszeit des Pachtendes in gewöhnlicher wirtschaftlicher Kutur samt Zubehör zurückzustellen, sofern nicht die Verpflichtung des Pächters durch Vereinbarung zwischen ihm und dem Verpächter anders geregelt war.