RS0009839 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Der Bestandgegenstand ist entsprechend der Jahreszeit des Pachtendes in gewöhnlicher wirtschaftlicher Kutur samt Zubehör zurückzustellen, sofern nicht die Verpflichtung des Pächters durch Vereinbarung zwischen ihm und dem Verpächter anders geregelt war.