Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahingehend abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 2.749,56 EUR (darin 458,26 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufungsv…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1989 Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem Schloss S*****. Dieses Schloss wurde mit Bescheid der Zentralstelle für Denkmalschutz vom 15. Dezember 1939 unter Denkmalschutz gestellt. In der Vorhalle im ersten Stock dieses Schlosses waren Wandbil…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig; sie ist auch berechtigt. 1.1. Durch die Unterschutzstellung des Schlosses wurden gemäß § 1 Abs 9 DMSG auch alle seine Bestandteile und das Zubehör miteinbezogen, wobei die Beurteilung des Vorliegens von Bestandteilen oder Zube…