Spruch Die Revision der klagenden Partei wird zurückgewiesen. Der Antrag der beklagten Partei auf Zuspruch von Kosten der Revisionsbeantwortung wird abgewiesen.…
Text Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung des vereinbarten und mit Rechnung vom 24.10.1986 fakturierten Preises von S 58.594,-- für Lieferung und Versetzen eines Kachelofens. Der Beklagte wendete im ersten Rechtsgang mangelnde Fälligkeit wegen nichtgehöriger Erfüllung des Vertrages u…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist unzulässig. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichtes erblickt der Oberste Gerichtshof in der Frage, ob der optisch gute Eindruck eines Kachelofens neben dessen Funktionsfähigkeit zu einer stillschweigend mitbedungenen Eigenschaft gehört, keine erhebliche Rechtsfrage. …