JudikaturJustizRS0009296

RS0009296 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. September 1978

Die Verweisung des österreichischen internationalen Privatrecht auf das am ausländischen Ort der Vertragsschließung geltende Recht ist nach der herrschenden Auffassung eine Sachnormenverwisung und keine Verweisung auf die ausländische Gesamtrechtsordnung, sodaß eine Prüfung in der Richtung, ob das internationale Privatrecht des verwiesenen Staates eine - allenfalls auch nur versteckte - Rück- oder Weiterverweisung kennt, zu entfallen hat ( Schwind, Handbuch des Österreichischen Internationelen Privatrechts, 76 f; Ehrenzweig, System des allgemeinen österreichischen Privatrechts 2. Auflage I/1, 101 f; Köhler IPR 3. Auflage, 25; SZ 6/6