Spruch Das Adoptionsstatut ist auch für die Auflösung einer Adoption maßgebend. Keine Aufhebung der Adoption durch gerichtliche Verfügung. Unzulässigkeit der Bestellung eines Kurators für den Wahlvater, damit dieser den vom Wahlvater verweigerten Adoptionsauflösungsvertrag abschließe. Entscheidung vom 13…
Text Am 21. August 1945 schloß O. D. mit der minderjährigen R. D. einen Vertrag, in dem er die genannte Minderjährige an Kindes Statt annahm. Dieser Vertrag wurde vormundschaftsbehördlich genehmigt. Der Wahlvater ist Österreicher, das Kind reichsdeutsche Staatsbürgerin. Mit Beschluß vom 6. Oktober 1948, …
Rechtliche Beurteilung Begründung: Das Adoptionsstatut ist nicht nur für die Wirksamkeit des Adoptionsvertrages maßgebend, sondern auch für die Wirkungen der Adoption und die Bedingungen ihrer Auflösung. Da der Wahlvater österreichischer Staatsbürger ist, so ist nach § 13 der 4. Durchführungsverordnung zum Ehegesetz das …