JudikaturJustizRS0009253

RS0009253 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 1980

Die Geschäftsfähigkeit der Klägerin und die Vertretungsmacht ihres gesetzlichen Vertreters richten sich nach dem vom Staatsangehörigkeitsprinzip beherrschten Personalstatut der Klägerin.