Spruch Der von einer Spielbank zur Anschaffung von Jetons für ein Glücksspiel, an dem sie selbst teilnimmt, kreditierte Betrag kann gerichtlich nicht gefordert werden OGH 6. Mai 1980, 5 Ob 582/80 (OLG Innsbruck 5 R 16/80; LG Innsbruck 8 Cg 210/78)…
Text Anfangs Mai 1976 hat der Beklagte im Spielcasino X von der Österreichischen Spielbanken Aktiengesellschaft Jetons zum Nennwert von 56 000 DM gegen Hingabe eines auf diesen Betrag lautenden Schecks bezogen und verspielt. Er hatte die genannte Aktiengesellschaft ersucht, mit der Einlösung des Schecks …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Da die Rechtsrüge gehörig ausgeführt wurde, ist der OGH verpflichtet, die angefochtene Entscheidung einer allseitigen Rechtsprüfung zu unterziehen und dabei auch auf die Normen des österreichischen Kollisionsrechtes Bedacht zu nehmen, denn es besteht auf Grund des Wohnsitzes des…