Spruch Die Pflegschaft wird mit dem Tode des Pflegebefohlenen aufgehoben Das dem Pflegebefohlenen und seinen nächsten Angehörigen von der Rechtsprechung ungeachtet der Verpflichtung des Gerichtes, von Amts wegen einzuschreiten, in besonders gelagerten Fällen eingeräumte Rekursrecht fällt mit dem Tod des Pf…
Text Begründung: In der Pflegschaftssache der beschränkt entmündigten Franziska Philomena K wurden vom Erstgericht mit den angefochtenen, in der Zeit vom 5. April 1966 bis zum 8. Mai 1973 fallenden Beschlüssen die Pflegschaftsrechnungen des seinerzeitigen Beistandes Franziska K jun. (der Adoptivtochter d…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Zustellung eines Beschlusses begrundet für sich allein noch kein Recht für den Empfänger. Sie verleiht ihm weder Parteistellung noch das Recht der Beteiligung am Verfahren, wie etwa die Legitimation zur Einbringung von Rechtsmitteln (EvBl. 1969/187; SZ 45/50 u.a.). Im vorlieg…