RS0008443 – OGH Rechtssatz
RS0008443 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Pflegschaftsgericht hat keine Möglichkeit, ohne gesetzliche Grundlage aus Gründen des Wohls der minderjährigen Kinder in die Rechte dritter Personen einzugreifen. Die Eltern der Kinder sind berechtigt, über die in ihrem Eigentum stehende Liegenschaft Verfügungen zu treffen.