Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung zur Gänze wie folgt zu lauten hat: "Die Mutter Lydia N***** ist schuldig, an den Jugendwohlfahrtsträger *****, als Kosten für die volle Erziehung des Minderjährigen für die Zeit…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde am 10.5.1985 im Einvernehmen geschieden. Im pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsvergleich vereinbarten die Eltern, daß die Obsorge für den Minderjährigen dem Vater voll zusteht, der auch für den Unterhalt des Kindes aufkommen wird. …
Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der Mutter erhobene Revisionsrekurs ist teilweise berechtigt. Gegenstand der Entscheidung nach § 40 JWG 1989 ist der Anspruch des Jugendwohlfahrtsträgers auf Kostentragung oder Kostenersatz, aber nicht unmittelbar der diesem Anspruch zugrundeliegende gesetzliche Unterhaltsanspruch;…