JudikaturJustizRS0007182

RS0007182 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 1990

Wie lang die einem Unterhaltspflichtigen zuzubilligende Anlaufphase bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Einzelfall ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG idF WGN 1989.