RS0007182 – OGH Rechtssatz
RS0007182 – OGH Rechtssatz
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Wie lang die einem Unterhaltspflichtigen zuzubilligende Anlaufphase bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Einzelfall ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG idF WGN 1989.