JudikaturJustizRS0005256

RS0005256 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2020

Die Gefahr des Verlustes von Kunden kommt bereits als ein einem Geschäftsbetrieb drohender unwiederbringlicher Schaden in Betracht (5 Ob 145/59, 6 Ob 39/61).

Entscheidungen
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