JudikaturJustizRS0004051

RS0004051 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 2017

Auch wenn ein Angestelltenverhältnis nicht vorliegt, sind Provisionsbezüge, die regelmäßig und fortlaufend auf Grund eines dauernden Vertragsverhältnisses bezogen werden, pfändbar.

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4