Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die verpflichtete Partei hat die Kosten ihres Rekurses an die zweite Instanz selbst zu tragen und ist schuldig, der betreibenden Partei binnen 14 Tagen …
Text Begründung: Zur Hereinbringung von 3,875.118,-- S sA beantragte die betreibende Partei mit einem am 18.7.1986 eingelangten Antrag die Pfändung der der verpflichteten Partei aus Kautionen und Mietzinsen für das Haus Klagenfurt, Theodor Prosen-Gasse 26, gegen den Drittschuldner Direktor Edmund S*** d…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist berechtigt. Die Behauptung, der Mietzins unterliege nicht den Bestimmungen des MRG, schließt in sich die Behauptung, daß das Mietverhältnis, soweit es den Mietzins betrifft, nicht den Bestimmungen des MRG über die Mietzinsbildung und damit auch nicht d…