Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Exekutionsbewilligung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Kosten des Revisionsrekurses werden mit 1.175,22 EUR (darin enthalten 195,87 EUR USt) als weitere Exekutionskosten bestimmt.…
Text Begründung: Die Betreibenden beantragten zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Unterhaltsforderungen die Bewilligung der Fahrnisexekution sowie der Forderungsexekution nach § 294 EO hinsichtlich der dem Verpflichteten gegenüber zwei Drittschuldnern (einer Krankenkasse und einem Krankenhausträger)…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Betreibenden ist wegen einer vom Obersten Gerichtshof aufzugreifenden Fehlbeurteilung des Rekursgerichts zulässig und berechtigt . 1. Gemäß § 299 Abs 1 EO erstreckt sich das Pfandrecht, das durch die Pfändung einer Gehaltsforderung oder einer anderen in fortlaufenden Bezügen …