RS0003894 – OGH Rechtssatz
RS0003894 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
War die in Exekution gezogene Forderung zum Zeitpunkt der Pfändung nicht existent, dann konnte sie auch nicht Exekutionsobjekt sein. Die Pfändung blieb wirkungslos.
RS0003894 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
War die in Exekution gezogene Forderung zum Zeitpunkt der Pfändung nicht existent, dann konnte sie auch nicht Exekutionsobjekt sein. Die Pfändung blieb wirkungslos.