RS0003789 – OGH Rechtssatz
RS0003789 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Einverleibte Ausgedinge, wie Reallasten von beschränkter Dauer, die zu wiederkehrenden Leistungen verpflichten, sind im Grundbuch nicht zu löschen, wohl aber ist die Veränderung anzumerken, daß zu Befriedigung ein Deckungskapital angelegt wurde, dessen Zinsen dem Ersteher zufließen. Damit ist für jedermann im Grundbuch das wahre Rechtsverhältnis ersichtlich, ohne daß der Ersteher ungebührlich beschwert wäre.