JudikaturJustizRS0002076

RS0002076 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 2021

Dem Erfordernis des § 54 Abs 1 Z 3 EO nach Bezeichnung des Exekutionsobjektes ist bei einer Forderungspfändung entsprochen, wenn sowohl der Drittschuldner als auch der Verpflichtete erkennen können, welche Forderung in Exekution gezogen wird.

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