JudikaturJustizRS0001993

RS0001993 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2001

In der Zeit zwischen Einantwortung und Verbücherung des Nachlasses ist die gegen die nicht verbücherten Erben beantragte Exekution gegen die "Verlassenschaft, vertreten durch die Erben" zu bewilligen.

Entscheidungen
3