Spruch 1. Dem Revisionsrekurs der betreibenden Partei wird nicht Folge gegeben, soweit er sich gegen Punkt II. der Rekursentscheidung richtet, und er wird zurückgewiesen, soweit er sich gegen die Kostenentscheidung in Punkt III. der Rekursentscheidung richtet. Die betreibende Partei hat die Kosten ihres …
Text Begründung: Die Mutter der Parteien war grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften EZ 1 und EZ 145 je des Grundbuches ***** sowie EZ 243 des Grundbuches *****. Die erstgenannte Liegenschaft hatte sie von ihrem Ehemann, dem am 14. 9. 1987 verstorbenen Vater der Parteien, erhalten. Dieser hatt…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist in der Hauptsache nicht berechtigt, im Übrigen ebenso wie die Rechtsmittel der Verpflichteten und der Verlassenschaft unzulässig. Unzulässig ist auch die Revisionsrekursbeantwortung der verpflichteten Partei und der Verlassenschaft, weil im Exekution…