Spruch Dem Revisionsrekurs wird zum Teil Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden, soweit sie die Abweisung der Anträge des Beklagten auf Aufhebung der Rechtskraftbestätigung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist betreffen, aufgehoben; dem Erstgerich…
Text Begründung: Mit Urteil des Arbeitsgerichtes Feldkirch vom 21. September 1976 wurde der Beklagte schuldig erkannt, dem Kläger binnen 14 Tagen S 102.598,33 brutto sA an Kündigungsentschädigung zu zahlen und ihm ein Dienstzeugnis auszufolgen. In diesem Verfahren war der in Bludenz, Hermann-Sander-Stra…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, da der Wert des Streitgegenstandes S 30.000,-- übersteigt (Kuderna ASGG § 45 Erl. 10; 9 Ob A 144/87), und auch zum Teil berechtigt. Gemäß § 7 Abs 3 EO, dessen Anwendbarkeit im titelgerichtlichen Verfahren zu prüfen ist (Heller-Berger-Stix I 208; EvBl 1958/279 mwH, 1…