RS0001543 – OGH Rechtssatz
RS0001543 – OGH Rechtssatz
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Mit den Kosten "dieser Exekution" in § 39 Abs 1 Z 8 EO sind nicht nur die Kosten des gerade durchzuführenden nächsten Exekutionsschrittes gemeint (wie dies ganz vereinzelt die Entscheidung GIUNF 2126 ausgesprochen hat), sondern die gesamten bisher im fraglichen Exekutionsverfahren aufgelaufenen sowie die voraussichtlich noch weiter auflaufenden Kosten dieses Exekutionsverfahrens zu verstehen. Wegen des hohen Wertes der betriebenen Forderung eine Ausnahme zu machen, erscheint nicht gerechtfertigt.