JudikaturJustizRS0000432

RS0000432 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juni 2010

Den vorzeitigen Eintritt der Fälligkeit der titelmäßigen Schuld infolge Terminverlustes hat der betreibende Gläubiger weder zu behaupten noch nachzuweisen.

Entscheidungen
10