JudikaturJustizRS0000305

RS0000305 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2010

Im Verfahren über die Verteilung des Meistbotes ist zum Nachweis des Überganges einer im Grundbuch pfandrechtlich sichergestellten Forderung auf eine vom Buchberechtigten verschiedene Person weder eine öffentliche noch eine öffentlich beglaubigte Urkunde erforderlich.

Entscheidungen
4