RRD0000027 – LG Ried/Innkreis Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die bloße fernmündliche Mitteilung einer Partei an das Prozessgericht über eine außergerichtliche Einigung samt daran angeknüpfter Vereinbarung "ewigen Ruhens" ist noch keine prozessual wirksame Ruhensvereinbarung im Sinn des § 168 ZPO.