Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen. Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig. …
Text BEGRÜNDUNG: Der Kläger begehrte – gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU-FluggastVO) – den Zuspruch einer Ausgleichsleistung von EUR 250,-- samt Zinsen und brachte vor, dass sich der Abflug des von der Beklagten durchzuführenden Fluges A3 253 von Mytilini nach Athen am 26.08.2022 um mehr …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. Der Rekurswerber argumentiert, dass die Substitution einer Verhandlung am Kostenersatzanspruch nichts ändere. Bei Verhandlungen, die nach TP 2 RATG zu honorieren seien, sei der Anwalt gemäß § 23 Abs 5 RATG nicht berechtigt, einen doppelten Einheitssatz zu verrechnen,…