Spruch Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 89,30 bestimmten Kosten der Berufungsbeantwortung binnen 14 Tagen zu Handen des Klagevertreters zu ersetzen. Die Revision ist jedenfalls unzulässig. …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte gestützt auf Art 5 Abs 1 lit c iVm Art 7 Abs 1 lit a EU-FluggastVO den Zuspruch von EUR 70,-- samt Zinsen und brachte dazu vor, P***** M***** habe bei der Beklagten ein Flugticket für den Flug OS 183 von Wien nach Stuttgart am 05.12.2021 gebucht. Der Flug s…
Rechtliche Beurteilung Die Berufung ist nicht berechtigt. [1] Die Berufungswerberin argumentiert im Wesentlichen, die zunächst vorhandene bestätigte Buchung für die Flüge OS 178 und OS 183 sei durch das „no show“ verfallen, sodass es der Klägerin an einer Anspruchsgrundlage mangle. Dazu war zu erwägen, dass die EU-Fluggas…