JudikaturBVwG

W254 2305947-1 – Bundesverwaltungsgericht Entscheidung

Entscheidung
21. Juli 2025

Spruch

W254 2305947-1/11E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 02.07.2025 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr.in Tatjana CARDONA über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. SYRIEN, gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 11.12.2024, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:

A)

Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: „Dem Antrag auf Ausstellung eines Konventionsreisepasses wird gemäß § 94 FPG stattgegeben.“

B)

Die Revision ist nicht zulässig.

Text

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 02.07.2025 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.