JudikaturBVwG

W167 2281896-1 – Bundesverwaltungsgericht Entscheidung

Entscheidung
27. Juni 2025

Spruch

W167 2281896-1/13E

BESCHLUSS

Das Bundesverwaltungsgericht fasst durch die Richterin Mag.a Daria MACA-DAASE über die Beschwerde von XXXX , StA. Syrien, gegen Spruchpunkt I des Bescheides des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , wegen Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Asylgesetz (AsylG) 2005, den Beschluss:

A)

Das Beschwerdeverfahren wird wegen der Zurückziehung der Beschwerde eingestellt.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Begründung:

Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen:

1. Verfahrensgang und Sachverhalt:

Mit Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheids wies die belangte Behörde den Antrag des BF hinsichtlich § 3 AsylG 2005 als unbegründet ab. Dagegen erhob der vertretene BF fristgerecht Beschwerde, welche die belangte Behörde dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zur Entscheidung vorlegte. Mit Schreiben vom XXXX zog der vertretene BF die Beschwerde zurück. Zu diesem Zeitpunkt hatte das BVwG noch nicht über die Bescheidbeschwerde entschieden.

2. Beweiswürdigung:

Die Feststellungen ergeben sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt.

3. Rechtliche Beurteilung:

Zu A) Einstellung

Eine Zurückziehung der Beschwerde ist in jeder Lage des Verfahrens ab Einbringung der Beschwerde bis zur Erlassung der Entscheidung möglich.

Der Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheids ist aufgrund der vom vertretenen BF eindeutig erklärten Zurückziehung der Beschwerde rechtskräftig geworden (vgl. VwGH vom 29.04.2015, Fr 2014/20/0047). Damit ist einer Sachentscheidung die Grundlage entzogen, weshalb das Beschwerdeverfahren mit Beschluss einzustellen war (vgl. VwGH vom 29.04.2015, Fr 2014/20/0047, VwGH 26.02.2021, Ra 2019/19/0233).

Zu B) Unzulässigkeit der Revision:

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig, weil die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die relevante Judikatur wurde zitiert.

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