Spruch
W153 2284804-1/7E
Gekürzte Ausfertigung des am 28.04.2025 mündlich verkündeten Beschlusses
BESCHLUSS
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Christoph KOROSEC als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , Staatsangehörigkeit Syrien, gegen Spruchpunkt I. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.10.2023, Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 28.04.2025, beschlossen:
A) Das gegenständliche Verfahren wird bezüglich des Spruchpunktes I. wegen Zurückziehung der Beschwerde gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG iVm. § 31 Abs. 1 VwGVG eingestellt.
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 28.04.2025 verkündeten Beschlusses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, weil kein Antrag auf Ausfertigung des Beschlusses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist gestellt wurde.