Rückverweise
Art 6 MRK ist auf die Wiedereröffnung eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens nicht anwendbar, da ein solches keine „strafrechtliche Anklage" iSd Konvention zum Gegenstand hat.
…Menschenrechte als auch des Obersten Gerichtshofs grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Art 6 MRK (14 Os 90/18v, RIS Justiz RS0105689, RS0120762 und RS0131773). [12] Die im Erneuerungsantrag behauptete Verletzung von Art 8 MRK wurde in der Beschwerde gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten…
…der MRK oder eines ihrer Zusatzprotokolle geltend gemacht werden (RIS Justiz RS0132365) und findet Art 6 MRK im Wiederaufnahmeverfahren keine Anwendung (RIS Justiz RS0105689, RS0120762, RS0131773). [10] Der Antrag ist daher in sinngemäßer Anwendung des Art 35 Abs 3 MRK unzulässig und war bei der nichtöffentlichen Beratung zurückzuweisen…
…die Stichhaltigkeit einer strafrechtlichen Anklage entschieden wird [vgl RIS-Justiz RS0123200 {T3}]) neuerlich geprüft wird – gerade keine strafrechtliche Anklage zum Gegenstand (RIS-Justiz RS0105689, RS0120762, RS0131773). Der Erneuerungsantrag war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – bereits bei der nichtöffentlichen Beratung zurückzuweisen (§ 363b Abs …
…in dem der Fall neuerlich geprüft wird – weder „zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen“ noch „strafrechtliche Anklagen“ zum Gegenstand haben (RIS Justiz RS0120762, RS0105689; EGMR 11. 7. 2017 [GK], 19867/12, Moreira Ferreira/Portugal [Nr 2] Rz 60 f mwN; vgl auch Grabenwarter…
…aber nicht substantiiert und schlüssig dar (RIS-Justiz RS0124359), weshalb Art 6 MRK im Wiederaufnahmeverfahren Anwendung finden sollte (vgl RIS Justiz RS0105689, RS0120762). Der offenbar unbegründete, nicht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestützte Antrag war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung zurückzuweisen (§ 363b Abs…
…Verfahren, in dem der Fall neuerlich geprüft wird – weder „zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen“ noch „strafrechtliche Anklagen“ zum Gegenstand (RIS Justiz RS0120762, RS0105689, RS0131773). [7] Dass der EGMR von seiner Rechtsprechung in jüngster Zeit mehrfach abgegangen sei, behauptet der Erneuerungswerber ohne Bezugnahme auf konkrete Entscheidungen (vgl aber…
…neuerlich geprüft wird – grundsätzlich nicht zu einer Entscheidung über „zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen“ oder über „strafrechtliche Anklagen“ führen (RIS Justiz RS0120762, RS0105689; Grabenwarter/Pabel , EMRK 6 § 24 Rz 16; vgl auch jüngst EGMR 5. 2. 2015 [GK], 22251/08, Bochan/Ukraine…
…die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens, weil in diesen (anders als in einem wieder aufgenommenen Verfahren) nicht über die Stichhaltigkeit einer strafrechtlichen Anklage entschieden wird (RIS Justiz RS0120762, RS0105689). Vom Antragsteller ins Treffen geführte Ausnahmen macht der EGMR nur für außerordentliche Rechtsbehelfe, die entweder der innerstaatlichen Umsetzung eines Urteils des EGMR (in welchem…
…eines Strafverfahrens grundsätzlich verneinen. Denn in einem solchen Verfahren wird (anders als in einem wiederaufgenommenen) nicht über die Stichhaltigkeit einer strafrechtlichen Anklage entschieden (RIS Justiz RS0120762, RS0105689; Grabenwarter/Pabel , EMRK 7 § 24 Rz 16). Vom Antragsteller ins Treffen geführte Ausnahmen macht der EGMR nur für außerordentliche Rechtsbehelfe, die…
…kein Erfolg beschieden sein (vgl RIS Justiz RS0127077), weil Art 6 MRK auf die Wiedereröffnung eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens nicht anwendbar ist (RIS Justiz RS0120762) und gegen Entscheidungen des Rechtsmittelgerichts ein weiterer Rechtszug nicht zusteht (§ 89 Abs 6 StPO).…
…sollten, obwohl in diesem nicht über die „Stichhaltigkeit einer strafrechtlichen Anklage“ (oder über zivilrechtliche Ansprüche und Verbindlichkeiten) entschieden wird (RIS Justiz RS0105689 und RS0120762; EGMR Urteil 5. 2. 2015 [GK], 22251/08, Bochan/Ukraine [Z 44]; Zulässigkeitsentscheidung 6. 5. 2003, 27569/02, Fischer/Österreich…
…dem die Stichhaltigkeit der Anklage neuerlich geprüft wird – weder „zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen” noch „strafrechtliche Anklagen“ zum Gegenstand (RIS Justiz RS0120762, RS0105689, RS0131773; vgl zur Rechtsprechung des EGMR über hier nicht vorliegende Ausnahmen 14 Os 90/22z [Rz 7]). [6] Der Erneuerungsantrag war…
…§ 24 Rz 16, 27; Meyer-Ladewig/Nettesheim/von Raumer , EMRK 4 Art 6 Rz 21, 32; RIS Justiz RS0105689, RS0120762, RS0121373; EGMR 11.7.2017 (GK), 19867/12, Moreira Ferreira/Portugal ; vgl hiezu auch 15 Os 141/20d). [16] Daher kann das weitere, das Vollstreckungsverfahren…
…Gerichtshofs als auch (grundsätzlich) jener des EGMR keine Anwendung auf Verfahren findet, in denen über die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens entschieden wird (RIS-Justiz RS0120762, RS0105689; jüngst 13 Os 106/17p; die vom Antragsteller zitierte Entscheidung EGMR 11. 7. 2017 [GK], 19867/12, Moreira Ferreira/Portugal…
…Moreira Ferreira/Portugal ) nichts, weil diese eine (§ 363a StPO vergleichbare) Erneuerung des Strafverfahrens nach Feststellung einer Menschenrechtsverletzung durch den EGMR betrifft (RIS Justiz RS0120762 [T4]; 13 Os 106/17p). Schließlich bietet das Gesetz – der Ansicht des Antragstellers zuwider – keine Grundlage für eine außerordentliche Wiederaufnahme aus…
…die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens, weil in diesen (anders als in einem wiederaufgenommenen Verfahren) nicht über die Stichhaltigkeit einer strafrechtlichen Anklage entschieden wird (RIS Justiz RS0131773; RS0120762, RS0105689; Grabenwarter/Pabel , EMRK 7 § 24 Rz 16). [7] Damit erübrigt sich ein Eingehen auf das Vorbringen des Antragstellers. [8] Der Erneuerungsantrag…
…in dem der Fall neuerlich geprüft wird – weder „zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen“ noch „strafrechtliche Anklagen“ zum Gegenstand haben (RIS Justiz RS0120762, RS0105689, RS0131773; jüngst 11 Os 129/17f mwN). Auf die am 14. November 2017 eingelangte „Verbesserung bzw Ergänzung“ des Antrags…
…Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erblicken, wobei die Garantien des Art 6 EMRK im Übrigen im „Wiederaufnahmeverfahren“ keine Anwendung finden (RIS-Justiz RS0120762; Nordmeyer , WK-StPO § 196 Rz 6 mwN). Soweit der Beschwerdeführer unter Hinweis auf eine behauptete Behinderung im Sinne des BGStG (ON …