Die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität, einschließlich der Bereitstellung von europäischen Brieftaschen für die digitale Identität und Vertrauensdiensten
Vorwort/Präambel
Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 5 erhält folgende Fassung:
5. In Kapitel II wird folgender Abschnitt eingefügt:
6. Vor Artikel 6 wird folgende Überschrift eingefügt:
7. Artikel 7 Buchstabe g erhält folgende Fassung:
8. Artikel 8 Absatz 3 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
9. In Artikel 9 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:
10. In Artikel 10 erhält die Überschrift folgende Fassung:
11. Folgender Artikel wird eingefügt:
12. Artikel 12 wird wie folgt geändert:
13. Die folgenden Artikel werden in Kapitel II eingefügt:
14. Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
15. Die Artikel 14, 15 und 16 erhalten folgende Fassung:
16. In Kapitel III Abschnitt 2 wird der Titel wie folgt geändert:
17. Die Artikel 17 und 18 werden aufgehoben.
18. In Kapitel III Abschnitt 2 wird folgender Artikel eingefügt:
19. Artikel 20 wird wie folgt geändert:
20. Artikel 21 wird wie folgt geändert:
21. Artikel 24 wird wie folgt geändert:
22. In Kapitel III Abschnitt 3 wird folgender Artikel eingefügt:
23. Artikel 25 Absatz 3 wird gestrichen.
24. Artikel 26 wird wie folgt geändert:
25. Artikel 27 Absatz 4 wird gestrichen.
26. Artikel 28 Absatz 6 erhält folgende Fassung:
27. In Artikel 29 wird folgender Absatz eingefügt:
28. Folgender Artikel wird eingefügt:
29. In Artikel 30 wird folgender Absatz eingefügt:
30. Artikel 31 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
31. Artikel 32 wird wie folgt geändert:
32. Folgender Artikel wird eingefügt:
33. Artikel 33 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
34. Artikel 34 wird wie folgt geändert:
35. Artikel 35 Absatz 3 wird gestrichen.
36. Artikel 36 wird wie folgt geändert:
37. Artikel 37 Absatz 4 wird gestrichen.
38. Artikel 38 Absatz 6 erhält folgende Fassung:
39. Folgender Artikel wird eingefügt:
40. In Kapitel III Abschnitt 5 wird folgender Artikel eingefügt:
41. Artikel 41 Absatz 3 wird gestrichen.
42. Artikel 42 wird wie folgt geändert:
43. Artikel 44 wird wie folgt geändert:
44. Artikel 45 erhält folgende Fassung:
45. Folgender Artikel wird eingefügt:
46. Die folgenden Abschnitte werden in Kapitel III angefügt:
(47) Folgendes Kapitel wird eingefügt:
48. Artikel 47 wird wie folgt geändert:
49. Folgender Artikel wird in Kapitel VI eingefügt:
50. Artikel 49 erhält folgende Fassung:
51. Artikel 51 erhält folgende Fassung:
52. Die Anhänge I bis IV werden jeweils gemäß den Anhängen I bis IV der vorliegenden Verordnung geändert.
53. Die neuen Anhänge V, VI und VII werden angefügt, wie in den Anhängen V, VI und VII dieser Verordnung festgelegt.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Anhang I Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 erhält folgende Fassung:
„i) die Angabe des Gültigkeitsstatus des qualifizierten Zertifikats oder den Ort der Dienste, die genutzt werden können, um den Status zu überprüfen;“
In Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 werden die Nummern 3 und 4 gestrichen.
Anhang III Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 erhält folgende Fassung:
„i) die Angabe des Gültigkeitsstatus des qualifizierten Zertifikats oder den Ort der Dienste, die genutzt werden können, um den Status zu überprüfen;“
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 wird wie folgt geändert:
1. Buchstabe c erhält folgende Fassung:
2. Buchstabe j erhält folgende Fassung: