ANHANG III — Die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität, einschließlich der Bereitstellung von europäischen Brieftaschen für die digitale Identität und Vertrauensdiensten
Rückverweise
Anhang III Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 erhält folgende Fassung:
„i) die Angabe des Gültigkeitsstatus des qualifizierten Zertifikats oder den Ort der Dienste, die genutzt werden können, um den Status zu überprüfen;“
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