ANHANG II — Die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität, einschließlich der Bereitstellung von europäischen Brieftaschen für die digitale Identität und Vertrauensdiensten
In Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 werden die Nummern 3 und 4 gestrichen.
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