Delegierte Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (Text von Bedeutung für den EWR)
Begriffsbestimmungen
Art. 3Informationen über Anlegerberichte
Art. 4Granularität der Informationen
Art. 6Insiderinformationen
Art. 7Informationen über wichtige Ereignisse
Art. 8Granularität der Informationen
Art. 10Zeitnahe Bereitstellung der Informationen
Art. 11Eindeutige Kennungen
Art. 12Meldung von Einstufungen
Art. 13Inkrafttreten
ANHANG ITabelle 1: Codes des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen
ANHANG IIANGABEN ZU ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — WOHNIMMOBILIEN (RRE)
ANHANG IIIANGABEN ZU ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — GEWERBEIMMOBILIEN (RRE)
ANHANG IVANGABEN ZU DEN ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — UNTERNEHMEN
ANHANG VANGABEN ZU DEN ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — KRAFTFAHRZEUGE
ANHANG VIANGABEN ZU DEN ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — VERBRAUCHER
ANHANG VIIANGABEN ZU DEN ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — KREDITKARTE
ANHANG VIIIANGABEN ZU DEN ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — LEASING
ANHANG IXANGABEN ZU DEN ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — ESOTERIC
ANHANG XANGABEN ZU ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — AUFSCHLAG FÜR NOTLEIDENDE RISIKOPOSITIONEN
ANHANG XIANGABEN ZU ZUGRUNDE LIEGENDEN RISIKOPOSITIONEN — FORDERUNGSGEDECKTE GELDMARKTPAPIERE
ANHANG XIIINFORMATIONEN FÜR DEN ANLEGER — VERBRIEFUNG NICHT FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE
ANHANG XIIIINFORMATIONEN FÜR DEN ANLEGER — VERBRIEFUNG FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE
ANHANG XIVINSIDERINFORMATIONEN ODER ANGABEN ZU SIGNIFIKANTEN EREIGNISSEN — VERBRIEFUNG NICHT FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE
Vorwort/Präambel
(1) Die Informationen, die gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 für Nicht-ABCP-Verbriefungen bereitzustellen sind, umfassen Folgendes:
a) Angaben zu wohnimmobilienbesicherten Krediten an private Haushalte unabhängig vom Zweck der Kreditvergabe gemäß Anhang II;
b) Angaben zu Krediten, die dem Ankauf von Gewerbeimmobilien dienen oder durch Gewerbeimmobilien besichert sind, gemäß Anhang III;
c) Angaben zu zugrunde liegenden Unternehmensrisikopositionen, einschließlich Krediten an Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß Anhang IV;
d) Angaben zu zugrunde liegenden Kfz-Risikopositionen, einschließlich kraftfahrzeugbesicherter Kredite und Leasingverträge mit juristischen oder natürlichen Personen, gemäß Anhang V;
e) Angaben zu zugrunde liegenden Konsumentenrisikopositionen gemäß Anhang VI;
f) Angaben zu zugrunde liegenden Kreditkartenrisikopositionen gemäß Anhang VII;
g) Angaben zu zugrunde liegenden Leasingrisikopositionen gemäß Anhang VIII;
h) Angaben zu zugrunde liegenden Risikopositionen, die unter keine der unter den Buchstaben a bis g genannten Kategorien fallen, gemäß Anhang IX.
Für die Zwecke von Buchstabe a bezeichnet der Begriff „Wohnimmobilie“ Immobilien, die für Wohnzwecke zur Verfügung stehen (einschließlich zur Weitervermietung erworbener Immobilien), von einem privaten Haushalt erworben, gebaut oder renoviert wurden und nicht unter Gewerbeimmobilien fallen.
(1) Die meldende Stelle einer Nicht-ABCP-Verbriefung stellt die in Anhang XII festgelegten Informationen über Anlegerberichte zur Verfügung.
(2) Die meldende Stelle einer ABCP-Verbriefung stellt die in Anhang XIII festgelegten Informationen über Anlegerberichte zur Verfügung.
(1) Die meldende Stelle stellt die in den Anhängen II bis X und XII festgelegten Informationen zur Verfügung über:
a) jede einzelne zugrunde liegende Risikoposition;
b) Sicherheiten mit Angaben zu jedem einzelnen Posten zur Besicherung jeder zugrunde liegenden Risikoposition, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
c) jeden der drei größten Mieter einer Gewerbeimmobilie, gemessen an der von jedem Mieter zu zahlenden jährlichen Gesamtmiete;
d) bisherige Rückzahlungen für jede zugrunde liegende Risikoposition für jeden der letzten 36 Monate vor dem Datenstichtag;
e) Cashflows für jeden Zu- oder Abflussposten in der Verbriefung gemäß der geltenden Einnahmen- oder Zahlungsrangfolge zum Datenstichtag;
f) sämtliche Tests/Ereignisse/Auslöser, die Änderungen der Zahlungsrangfolge oder den Ersatz einer Gegenpartei bewirken.
Für die Zwecke der Buchstaben a und d werden verbriefte Kreditbestandteile als individuelle zugrunde liegende Risikopositionen behandelt.
Für die Zwecke von Buchstabe b wird jede Immobilie, die als Sicherheit für Kredite gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und b dient, als eine einzige Sicherheit behandelt.
(2) Die meldende Stelle stellt die in den Anhängen XI und XIII festgelegten Informationen zur Verfügung über:
a) sämtliche ABCP-Transaktionen, die das ABCP-Programm zum Datenstichtag umfasst;
Die meldenden Stellen weisen den für Verbriefungsregister bereitzustellenden Informationen Positionscodes zu. Die meldenden Stellen weisen zu diesem Zweck den in Anhang I Tabelle 3 aufgeführten Positionscode zu, der die betreffenden Informationen am besten widerspiegelt.
(1) Die meldende Stelle einer Nicht-ABCP-Verbriefung stellt die in Anhang XIV spezifizierten Insiderinformationen zur Verfügung.
(2) Die meldende Stelle einer ABCP-Verbriefung stellt die in Anhang XV spezifizierten Insiderinformationen zur Verfügung.
(1) Die meldende Stelle einer Nicht-ABCP-Verbriefung stellt die in Anhang XIV spezifizierten Informationen über wichtige Ereignisse zur Verfügung.
(2) Die meldende Stelle einer ABCP-Verbriefung stellt die in Anhang XV spezifizierten Informationen über wichtige Ereignisse zur Verfügung.
(1) Die meldende Stelle stellt die in Anhang XIV spezifizierten Informationen zur Verfügung über:
a) die Tranchen/Anleihen in der Verbriefung für jede Tranchenemission in der Verbriefung oder einem anderen Instrument, dem eine Internationale Wertpapierkennnummer zugewiesen wurde, und für jedes nachrangige Darlehen in der Verbriefung;
b) jedes Konto in der Verbriefung;
c) jede Gegenpartei in der Verbriefung;
d) bei synthetischen Nicht-ABCP-Verbriefungen:
e) bei Nicht-ABCP-Verbriefungen, die durch besicherte Kredite unterlegt sind, („Collateralised Loan Obligation, CLO“):
Für die Zwecke von Buchstabe d Ziffer ii wird jeder Vermögenswert, für den es eine Internationale Wertpapierkennnummer gibt, als eine Sicherheit behandelt, werden Barsicherheiten derselben Währung aggregiert und als eine Sicherheit behandelt und Barsicherheiten verschiedener Währungen als getrennte Sicherheiten ausgewiesen.
(2) Die meldende Stelle stellt die in Anhang XV festgelegten Informationen zur Verfügung über:
a) sämtliche ABCP-Transaktionen, die das ABCP-Programm zum Datenstichtag umfasst;
b) sämtliche ABCP-Programme, aus denen zum Datenstichtag ABCP-Transaktionen finanziert werden, für die gemäß Buchstabe a Informationen zur Verfügung gestellt werden;
c) die Tranchen/Anleihen im ABCP-Programm für jede Emission von Tranchen oder Geldmarktpapieren im Rahmen des ABCP-Programms oder eines anderen Instruments, dem eine Internationale Wertpapierkennnummer zugewiesen wurde, und für jedes nachrangige Darlehen im ABCP-Programm;
(1) Die gemäß dieser Verordnung zur Verfügung gestellten Informationen müssen vollständig und kohärent sein.
(2) Stellt die meldende Stelle fest, dass Informationen, die sie gemäß dieser Verordnung bereitgestellt hat, sachliche Fehler enthalten, so nimmt sie unverzüglich eine korrigierte Meldung aller nach dieser Verordnung erforderlichen Informationen über die Verbriefung vor.
(3) Sofern dies gemäß dem entsprechenden Anhang zulässig ist, kann die meldende Stelle zur Begründung der Nichtverfügbarkeit der bereitzustellenden Informationen einen der folgenden Werte der „No data“-Optionen („ND-Werte“) melden:
a) „ND1“: Die erforderlichen Informationen wurden nicht erhoben, weil dies aufgrund der Vergabe- oder Zeichnungskriterien zum Zeitpunkt der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition nicht erforderlich war;
b) „ND2“: Die erforderlichen Informationen wurden zum Zeitpunkt der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition erhoben, zum Datenstichtag aber nicht in das Berichtssystem der meldenden Stelle geladen;
c) „ND3“: Die erforderlichen Informationen wurden zum Zeitpunkt der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition erhoben, zum Datenstichtag aber in ein vom Meldesystem der meldenden Stelle getrenntes System geladen;
d) „ND4-JJJJ-MM-TT“: Die erforderlichen Informationen wurden erhoben, können aber erst zu einem nach dem Datenstichtag liegenden Datum verfügbar gemacht werden. „JJJJ-MM-TT“ dient der Angabe von Jahr, Monat und Tag des in der Zukunft liegenden Datums, zu dem die erforderlichen Informationen bereitgestellt werden;
e) „ND5“: Die erforderlichen Informationen sind für den Meldeposten nicht relevant.
(1) Bei Nicht-ABCP-Verbriefungen muss der Datenstichtag für die Bereitstellung der in dieser Verordnung verlangten Informationen mindestens zwei Kalendermonate vor dem Datum der Datenübermittlung liegen.
(2) Für ABCP-Verbriefungen gilt Folgendes:
a) Der Datenstichtag für die Bereitstellung der in Anhang XI und der in den Abschnitten über Transaktionsdaten der Anhänge XIII und XV spezifizierten Informationen muss mindestens zwei Kalendermonate vor dem Datum der Datenübermittlung liegen;
b) der Datenstichtag für die Bereitstellung der in allen anderen Abschnitten der Anhänge XIII und XV außer den Abschnitten über Transaktionsdaten spezifizierten Informationen muss mindestens einen Kalendermonat vor dem Datum der Datenübermittlung liegen.
(1) Jeder Verbriefung wird eine eindeutige Kennung zugewiesen, die aus folgenden Elementen in sequentieller Reihenfolge besteht:
a) Rechtsträgerkennung der meldenden Stelle;
b) Buchstabe „A“ bei ABCP-Verbriefungen bzw. Buchstabe „N“ bei Nicht-ABCP-Verbriefungen;
c) vierstellige Jahresangabe für:
d) Nummer 01 oder — wenn mehr als eine Verbriefung dieselbe Kennung gemäß den Buchstaben a, b und c erhält — eine zweistellige laufende Nummer in der Reihenfolge der Bereitstellung der Informationen über jede Verbriefung. Bei gleichzeitigen Verbriefungen wird die Reihenfolge nach Ermessen festgelegt.
(2) Jeder ABCP-Transaktion in einem ABCP-Programm wird eine eindeutige Kennung zugewiesen, die aus folgenden Elementen in sequentieller Reihenfolge besteht:
a) Rechtsträgerkennung der meldenden Stelle;
b) Buchstabe „T“;
c) vierstellige Jahresangabe für das erste Abschlussdatum der ABCP-Transaktion;
d) Nummer 01 oder — wenn mehr als eine ABCP-Transaktion dieselbe Kennung gemäß den Buchstaben a, b und c erhält — eine zweistellige laufende Nummer in der Reihenfolge des ersten Abschlussdatums jeder ABCP-Transaktion. Bei gleichzeitigen ABCP-Transaktionen wird die Reihenfolge nach Ermessen festgelegt.
(3) Eindeutige Kennungen werden von der meldenden Stelle nicht geändert.
(1) Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (ABl. L 174 vom 26.6.2013, S. 1).
(2) Bei Angaben zur Einstufung gemäß der Servicer-Watchlist sind die in Anhang I Tabelle 2 aufgeführten Codes zu verwenden.
Amtsblatt der Europäischen Union
| Sektoren | Teilsektoren | ESVG-Code |
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften | Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften | S.11001 |
| Inländisch privat kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften | S.11002 | |
| Ausländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften | S.11003 | |
| Monetäre Finanzinstitute (MFI): | Zentralbank | S.121 |
| Öffentliche Kreditinstitute (ohne die Zentralbank) | S.12201 | |
| Inländisch privat kontrollierte Kreditinstitute (ohne die Zentralbank) | S.12202 | |
| Ausländisch kontrollierte Kreditinstitute (ohne die Zentralbank) | S.12203 | |
| Öffentliche Geldmarktfonds | S.12301 | |
| Inländisch privat kontrollierte Geldmarktfonds | S.12302 | |
| Ausländisch kontrollierte Geldmarktfonds | S.12303 | |
| Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne MFI, Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen) | Öffentliche Investmentfonds (ohne Geldmarktfonds) | S.12401 |
| Inländisch privat kontrollierte Investmentfonds (ohne Geldmarktfonds) | S.12402 | |
| Ausländisch kontrollierte Investmentfonds (ohne Geldmarktfonds) | S.12403 | |
| Öffentliche sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen) |
| Feld-Code | Bezeichnung des Feldes | Inhalt der Meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
| RREL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission zugewiesene eindeutige Kennung . | NEIN | NEIN |
| RREL2 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| RREL3 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes RREL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in RREL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| RREL4 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| RREL5 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes RREL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in RREL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | |
| Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
| CREL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| CREL2 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CREL3 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CREL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CREL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CREL4 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CREL5 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CREL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CREL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | |
| Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
| CRPL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| CRPL2 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CRPL3 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CRPL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CRPL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CRPL4 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CRPL5 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CRPL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CRPL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | |
| Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
| AUTL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| AUTL2 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| AUTL3 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes AUTL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in AUTL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| AUTL4 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| AUTL5 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes AUTL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in AUTL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | |
| Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
| CMRL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| CMRL2 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CMRL3 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CMRL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CMRL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CMRL4 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CMRL5 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CMRL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CMRL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | |
| Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
| CCDL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| CCDL2 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CCDL3 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CCDL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CCDL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CCDL4 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CCDL5 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CCDL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CCDL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | |
| Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
| LESL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| LESL2 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| LESL3 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes LESL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in LESL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| LESL4 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| LESL5 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes LESL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in LESL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | |
| Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
| ESTL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| ESTL2 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| ESTL3 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes ESTL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in ESTL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| ESTL4 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| ESTL5 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes ESTL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in ESTL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | |
| Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
| NPEL1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. Dieser Eintrag muss dem Eintrag im Feld der eindeutigen Kennung im begleitenden Meldebogen für diese betreffende zugrunde liegende Risikoposition entsprechen. | NEIN | NEIN |
| NPEL2 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. Dieser Eintrag muss dem Eintrag im Feld „Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition“ im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| NPEL3 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes NPEL2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. (Diese neue Kennung muss dem Eintrag im Feld „Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition“ im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in NPEL2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| NPEL4 | Ursprüngliche Kennung des Schuldners | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Schuldners. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. Dieser Eintrag muss dem Eintrag im Feld „Ursprüngliche Kennung des Schuldners“ im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. | ||
| Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zu den zugrunde liegenden Risikopositionen | ||||
| IVAL1 | Eindeutige Kennung — ABCP-Programm | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 diesem ABCP-Programm zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| IVAL2 | Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 dieser ABCP-Transaktion zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| IVAL3 | Ursprüngliche Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der Art der zugrunde liegenden Risikoposition. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| IVAL4 | Neue Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVAL3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVAL3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| IVAL5 | Art der zugrunde liegenden Risikoposition | Wählen Sie die Art der zugrunde liegenden Risikoposition aus, die Teil dieser Transaktion ist:Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TREC)Kfz-Kredite oder -Leasing (ALOL)Verbraucherkredite (CONL)Ausrüstungsleasing (EQPL)Lagerfinanzierungskredit (FLRF)Versicherungsprämien (INSU)Kreditkartenforderungen (CCRR)Hypotheken auf Wohnimmobilien (RMRT)Hypotheken auf Gewerbeimmobilien (CMRT)Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (SMEL)Kredite an Nicht-KMU-Unternehmen (NSML)Künftige Flüsse (FUTR)Hebelfinanzierung (LVRG)Durch einen Anleihe-Pool besicherte Wertpapiere (CBOB)Durch ein Kreditportfolio besicherte Wertpapiere (CLOB)Sonstige (OTHR) | ||
| Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zu Verbriefungen | ||||
| IVSS1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| IVSS2 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. Die Angabe muss mit dem Datenstichtag in den Meldebögen über die zugrunde liegende Risikoposition übereinstimmen. | NEIN | NEIN |
| IVSS3 | Bezeichnung der Verbriefung | Angabe der Bezeichnung der Verbriefung. | NEIN | NEIN |
| IVSS4 | Bezeichnung der meldenden Stelle | Vollständige juristische Bezeichnung der gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 benannten Einrichtung; diese Bezeichnung muss mit der Bezeichnung übereinstimmen, die für diese Einrichtung in Feld SESP3 (Abschnitt „Angaben zur Gegenpartei“) gemeldet wurde. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| IVSS5 | Kontaktperson der meldenden Stelle | Vor- und Nachname der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | NEIN | NEIN |
| IVSS6 | Kontaktperson der meldenden Stelle — Telefonnummer | Telefonnummer (Durchwahl) der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | ||
| Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zum Programm | ||||
| IVAS1 | Eindeutige Kennung — ABCP-Programm | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 diesem ABCP-Programm zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| IVAS2 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
| IVAS3 | Bezeichnung der meldenden Stelle | Vollständige juristische Bezeichnung der gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 benannten Einrichtung; diese Bezeichnung muss mit der Bezeichnung übereinstimmen, die für diese Einrichtung in Feld SEAP3 (Abschnitt „Angaben zur Gegenpartei“) gemeldet wurde. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| IVAS4 | Kontaktperson der meldenden Stelle | Vor- und Nachname der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | NEIN | NEIN |
| IVAS5 | Kontaktperson der meldenden Stelle — Telefonnummer | Telefonnummer (Durchwahl) der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | NEIN | NEIN |
| IVAS6 | Kontaktperson der meldenden Stelle — E-Mail | Direkte E-Mailadresse der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | ||
| Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zu Verbriefungen | ||||
| SESS1 | Eindeutige Kennung | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| SESS2 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. Wenn die Daten zusammen mit Daten über zugrunde liegende Risikopositionen und Anlegerberichte übermittelt werden, muss dieses Datum mit dem Datenstichtag übereinstimmen, der in den Meldebögen für die zugrunde liegende Risikoposition und den Anlegerbericht angegeben wurde. | NEIN | NEIN |
| SESS3 | Nicht mehr STS | Erfüllt die Verbriefung nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn die Verbriefung nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| SESS4 | Abhilfemaßnahmen | Haben zuständige Behörden in Bezug auf diese Verbriefung Abhilfemaßnahmen ergriffen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| SESS5 | Administrative Schritte | Haben zuständige Behörden administrative Schritte in Bezug auf diese Verbriefung unternommen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| SESS6 | Wesentliche Änderung der Unterlagen der Transaktion. | Beschreibung wesentlicher Änderungen an den Transaktionsunterlagen, einschließlich Bezeichnung und Positionscode (gemäß Anhang I Tabelle 3), sowie ausführliche Beschreibung der Änderungen. | ||
| Feld-code | Bezeichnung des feldes | Inhalt der meldung | ND1-ND4 zulässig? | ND5 zulässig? |
| Angaben zum Programm | ||||
| SEAS1 | Eindeutige Kennung — ABCP-Programm | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 diesem ABCP-Programm zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| SEAS2 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. Wenn die Daten zusammen mit Daten über zugrunde liegende Risikopositionen und Anlegerberichte übermittelt werden, muss dieses Datum mit dem Datenstichtag übereinstimmen, der in den Meldebögen für die zugrunde liegende Risikoposition und den Anlegerbericht angegeben wurde. | NEIN | NEIN |
| SEAS3 | Nicht mehr STS | Erfüllt das ABCP-Programm nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn das ABCP-Programm nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| SEAS4 | Abhilfemaßnahmen | Haben zuständige Behörden in Bezug auf diese Verbriefung Abhilfemaßnahmen ergriffen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| SEAS5 | Administrative Schritte | Haben zuständige Behörden administrative Schritte in Bezug auf diese Verbriefung unternommen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| SEAS6 | Wesentliche Änderung der Unterlagen der Transaktion. | Beschreibung wesentlicher Änderungen an den Transaktionsunterlagen, einschließlich Bezeichnung und Positionscode (gemäß Anhang I Tabelle 3), sowie ausführliche Beschreibung der Änderungen. | ||
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Begriff
1. „meldende Stelle“ die gemäß Artikel 7 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 benannte Einrichtung;
2. „Datenstichtag“ den Stichtag für Meldungen gemäß dieser Verordnung;
3. „aktive zugrunde liegende Risikoposition“ eine zugrunde liegende Risikoposition, von der am Datenstichtag erwartet werden kann, dass sie in Zukunft Mittelzuflüsse oder -abflüsse bewirkt;
4. „inaktive zugrunde liegende Risikoposition“ eine zugrunde liegende Risikoposition, die ohne Aussicht auf künftige Rückflüsse ausgefallen ist oder zurückgezahlt, frühzeitig rückgezahlt, annulliert, zurückgekauft oder substituiert wurde;
5. „Schuldendeckungsquote“ das Verhältnis zwischen den jährlichen Mieteinkünften aus einer vollständig oder teilweise fremdfinanzierten Gewerbeimmobilie nach Abzug von Steuern und Betriebsausgaben zur Erhaltung des Werts der Immobilie und den jährlichen kombinierten Zins- und Kapitalrückzahlungen auf die Gesamtschuld des Kreditnehmers für den durch die Immobilie besicherten Kredit über einen bestimmten Zeitraum;
6. „Zinsdeckungsquote“ das Verhältnis zwischen den jährlichen Bruttomieteinkünften vor Betriebsausgaben und Steuern aus einer zur Weitervermietung erworbenen Immobilie oder den jährlichen Nettomieteinkünften aus einer oder mehreren Gewerbeimmobilien und den jährlichen Zinskosten für den durch die Immobilie oder die Immobilien besicherten Kredit.
Für die Zwecke von Buchstabe b bezeichnet der Begriff „Gewerbeimmobilie“ bestehende oder in Entwicklung befindliche Renditeobjekte ausschließlich Sozialwohnungen und Immobilien, die sich im Besitz der Endnutzer befinden.
(2) Umfasst eine Nicht-ABCP-Verbriefung mehr als eine der in Absatz 1 genannten Arten zugrunde liegender Risikopositionen, stellt die meldende Stelle dieser Verbriefung die im entsprechenden Anhang genannten Informationen für jede zugrunde liegende Risikoposition zur Verfügung.
(3) Die meldende Stelle einer Verbriefung einer notleidenden Risikoposition stellt die in folgenden Anhängen festgelegten Informationen zur Verfügung:
a) je nach Art der zugrunde liegenden Risikoposition die in Absatz 1 Buchstaben a bis h genannten Anhänge;
b) Anhang X.
Für die Zwecke dieses Absatzes bezeichnet der Begriff „Verbriefung einer notleidenden Risikoposition“ eine Nicht-ABCP-Verbriefung, bei der die Mehrheit der aktiven zugrunde liegenden Risikopositionen, gemessen am zum Datenstichtag ausstehenden Kapitalsaldo, zu einer der folgenden Kategorien zählt:
a) in Anhang V Teil 2 Nummern 213 bis 239 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission genannte notleidende Risikopositionen;
b) finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität im Sinne von Anhang A des International Financial Reporting Standard 9 in der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 der Kommission oder finanzielle Vermögenswerte, die nach den nationalen Vorschriften zur Anwendung der allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP) auf der Grundlage der Richtlinie 86/635/EWG des Rates als Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität ausgewiesen werden.
(4) Die meldende Stelle einer ABCP-Transaktion stellt die in Anhang XI spezifizierten Informationen zur Verfügung.
(5) Für die Zwecke dieses Artikels umfassen die gemäß den Absätzen 1 bis 4 bereitzustellenden Informationen Angaben zu:
a) zum Datenstichtag aktiven zugrunde liegenden Risikopositionen;
b) inaktiven zugrunde liegenden Risikopositionen, die zum unmittelbar vorausgegangenen Datenstichtag aktive zugrunde liegende Risikopositionen waren.
c) sämtliche Tests/Ereignisse/Auslöser der ABCP-Verbriefung, die Änderungen der Zahlungsrangfolge oder den Ersatz einer Gegenpartei bewirken;
d) zugrunde liegende Risikopositionen, für jede ABCP-Transaktion, zu der gemäß Buchstabe a Informationen bereitgestellt werden, und für jede Art von Risikoposition, die zum Datenstichtag nach der Liste in Anhang XI Feld IVAL5 Teil der betreffenden ABCP-Transaktion ist.
d) jedes Konto in der ABCP-Verbriefung;
e) jede Gegenpartei in der ABCP-Verbriefung.
Auf Anfrage der zuständigen Behörden gibt die meldende Stelle detailliert an, aufgrund welcher Umstände diese ND-Werte gemeldet wurden.
| S.12501 |
| Inländisch privat kontrollierte sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen) | S.12502 |
| Ausländisch kontrollierte sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen) | S.12503 |
| Öffentliche Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten | S.12601 |
| Inländisch privat kontrollierte Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten | S.12602 |
| Ausländisch kontrollierte Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten | S.12603 |
| Öffentliche firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber | S.12701 |
| Inländisch privat kontrollierte firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber | S.12702 |
| Ausländisch kontrollierte firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber | S.12703 |
| Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen | Öffentliche Versicherungsgesellschaften | S.12801 |
| Inländisch privat kontrollierte Versicherungsgesellschaften | S.12802 |
| Ausländisch kontrollierte Versicherungsgesellschaften | S.12803 |
| Öffentliche Altersvorsorgeeinrichtungen | S.12901 |
| Inländisch privat kontrollierte Altersvorsorgeeinrichtungen | S.12902 |
| Ausländisch kontrollierte Altersvorsorgeeinrichtungen | S.12903 |
| Sonstige | Staat | S.13 |
| Bund (Zentralstaat) (ohne Sozialversicherung) | S.1311 |
| Länder (ohne Sozialversicherung) | S.1312 |
| Gemeinden (ohne Sozialversicherung) | S.1313 |
| Sozialversicherung | S.1314 |
| Private Haushalte | S.14 |
| Selbständigenhaushalte (mit und ohne Arbeitnehmer) | S.141 + S.142 |
| Arbeitnehmerhaushalte | S.143 |
| Nichterwerbstätigenhaushalte | S.144 |
| Haushalte von Vermögenseinkommensempfängern | S.1441 |
| Haushalte von Renten- und Pensionsempfängern | S.1442 |
| Sonstige Nichterwerbstätigenhaushalte | S.1443 |
| Private Organisationen ohne Erwerbszweck | S.15 |
| Mitgliedstaaten der Europäischen Union | S.211 |
| Organe und Einrichtungen der Europäischen Union | S.212 |
| Drittländer und nicht in der Europäischen Union gebietsfremde internationale Organisationen | S.22 |
| Code der Servicer-Watchlist | Bedeutung | Aufnahmeschwelle | Kriterium für die Entfernung von der Liste |
| 1A | In Verzug stehende Kapital- und Zinszahlungen | Zwei Zahlungen im Rückstand | Rückstände ausgeglichen und Kredit bedient. Wird während zwei Quartalen/Perioden weiter auf der Watchlist geführt. |
| 1B | Keine Versicherungserneuerung oder erzwungene Deckung | 30 Tage überfällig | Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes |
| 1C | Zinsdeckungsquote unterhalb der Dividendenfalle | Zinsdeckungsquote < erforderliche Kreditkennzahlen („Cash-Falle“ oder Ausfallquote);Zinsdeckungsquote < 1,00 auf Ebene der einzelnen Darlehen | Zinsdeckungsquote oberhalb der Schwelle |
| 1D | Schuldendeckungsquote in absoluten Zahlen | Schuldendeckungsquote Ratio < 1,00;Schuldendeckungsquote < 1,20 bei Gesundheitsversorgung und Unterkunftoder auf Ebene der einzelnen Darlehen | Schuldendeckungsquote oberhalb der Schwelle |
| 1E | Schuldendeckungsquote sinkt nach Verbriefungsdatum | Schuldendeckungsquote < 80 % der Schuldendeckungsquote bei Verbriefungsdatum | Schuldendeckungsquote oberhalb der Schwelle Wird während zwei Quartalen/Perioden weiter auf der Watchlist geführt. |
| 1F | Ausfall, Laufzeitende oder Feststellung vorher nicht offengelegter nachrangiger Sicherungsrechte, einschließlich Mezzanine-Darlehen. | Bei Eingang der Meldung beim Servicer | Ausfall behoben oder Genehmigung des nachrangigen Schuldtitels durch den Servicer |
| 1G | Ungeplante Ziehungen auf Akkreditiv, Schuldendienstrücklagen oder Geschäftskapital zur Erfüllung des Schuldendienstes | Jedes solche Ereignis auf Ebene der einzelnen Darlehen | Nach Ersatz der Mittel oder des Akkreditivs, falls in den Unterlagen verlangt, ansonsten nach zwei Zinszahlungsdaten ohne weitere Ziehungen |
| 2A | Bei Abschluss vereinbarte oder dem Servicer auf andere Weise mitgeteilte, zur Frist aber nicht abgeschlossene unbedingt erforderliche Reparaturen | Die erforderlichen Reparaturen werden nicht innerhalb von 60 Tagen nach Fälligkeit (einschließlich vom Servicer genehmigter Verlängerungen) abgeschlossen und es handelt sich um den niedrigeren Betrag von entweder 10 % des ausstehenden Kapitalsaldos oder 250000 EUR. | Zufriedenstellende Prüfung des Abschlusses der Reparaturen |
| 2B | Mängel bei der Planung erforderlicher Ausgaben (d. h. Investitionsaufwand, FF&E) | Kenntnis von Mängeln mit nachteiligen Auswirkungen auf den Ertrag oder den Wert der Immobilie; auf Ebene der einzelnen Darlehen/Material (> 5 % des ausstehenden Saldos) | Behebung der Mängel |
| 2C | Eintreten eines in den Hypothekenunterlagen beschriebenen Auslöseereignisses (z. B. erforderliche Abzahlung des Kredits, Verbuchung von zusätzlichen Rücklagen, Nichteinhaltung von Mindestschwellen usw.) | Jedes solche Ereignis | Abhilfe für das in den Hypothekenunterlagen definierte Auslöseereignis |
| 2D | Prüfung der Ertragslage. Probleme oder Nichterfüllung bezüglich Mieterlisten, Ergebnisrechnung usw. | Jedes Vorkommen mit Dauer von mindestens sechs Monaten | Abhilfe für das in den Hypothekenunterlagen definierte Auslöseereignis |
| 2E | Ausfall bei Betriebsgenehmigung oder Franchisevereinbarung | Bei Eingang der Meldung beim Servicer | Neue Franchise/Genehmigung oder Behebung des Franchise- oder Lizenzausfalls — Vereinbarung über Beziehungen |
| 2F | Konkurs von Kreditnehmer/Eigentümer/Sponsor oder ähnliches Ereignis (z. B. Insolvenzregelung/-verfahren, Konkurs, Zwangsverwaltung, Liquidation, freiwilliges außergerichtliches Vergleichsverfahren/freiwilliger außergerichtlicher Individualvergleich), Gegenstand einer angeordneten Auflösung oder eines Konkursantrags o. a. | Bei Eingang der Meldung beim Servicer | Wird nach Behebung bis zum nächsten Zinszahlungsdatum weiter auf der Watchlist geführt |
| 3A(i) | Feststellung eines schlechten Zustands bei Inspektion | Jedes solche Ereignis auf Ebene der einzelnen Darlehen/Material 5 % > Nettomieteinkünfte | Mängel der Immobilie nach Ermessen des Servicers behoben oder Zugang ermöglicht und Inspektion abgeschlossen |
| 3A(ii) | Feststellung schwierigen Zugangs bei Inspektion | Jedes solche Ereignis auf Ebene der einzelnen Darlehen/Material 5 % > Nettomieteinkünfte | Mängel der Immobilie nach Ermessen des Servicers behoben oder Zugang ermöglicht und Inspektion abgeschlossen |
| 3B | Feststellung von Umweltproblemen bei Inspektion | Jedes solche Ereignis | Mängel der Immobilie nach Ermessen des Servicers behoben |
| 3C | Von einem schweren Störfall oder Zwangsversteigerungsverfahren betroffene Immobilien mit Auswirkungen auf künftige Zahlungsströme, Wert/Verfall/Kaution. | Bei Feststellung durch den Servicer und Auswirkungen > 10 % des Werts oder 500000 EUR | Nach Ermessen des Servicers wurden alle erforderlichen Reparaturen zufriedenstellend durchgeführt oder die Enteignungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, und der Vermögenswert kann zufriedenstellend rentieren |
| 4A | Rückgang des Nutzungsgrads des Immobilienportfolios insgesamt | 20 % weniger als zum Verbriefungsdatum; auf Ebene der einzelnen Darlehen | Wenn dieser Zustand nicht mehr besteht |
| 4B | Innerhalb der nächsten 12 Monate auslaufende Mietverträge eines Mieters oder einer Kombination der DREI WICHTIGSTEN MIETER (gemessen an der Bruttomiete) mit Mietverträgen > 30 % | Gilt nur für Büro-, Industrie- und Privatimmobilien | Wenn dieser Zustand nicht mehr besteht oder nach Ermessen des Servicers |
| 4C | Wichtiger Mietvertrag/wichtige Mietverträge sind ausgefallen, ausgelaufen oder unklar (Räumlichkeiten sind nicht belegt, aber Miete wird gezahlt) | > 30 % der Nettomieteinkünfte | Wenn dieser Zustand nicht mehr besteht oder nach Ermessen des Servicers |
| 5A | Bevorstehendes Laufzeitende | < 180 Tage bis zur Fälligkeit | Kredit ist abbezahlt |
| Art der Position | Artikel der Verordnung (EU) 2017/2402 | Positionscode |
| Zugrunde liegende Risikopositionen oder zugrunde liegenden Forderungen oder Kreditforderungen | 7(1)(a) | 1 |
| Anlegerbericht | 7(1)(e) | 2 |
| Endgültige Angebotsunterlage, Prospekt, abschließende Unterlagen der Transaktion, ausgenommen Rechtsgutachten | 7(1)(b)(i) | 3 |
| Verkaufsvereinbarung über Vermögenswerte, Abtretungs-, Novations- oder Übertragungsvereinbarung und jedwede einschlägige Treuhanderklärung | 7(1)(b)(ii) | 4 |
| Derivate- und Garantievereinbarungen, alle einschlägigen Dokumente zu Besicherungsvereinbarungen, wenn die verbrieften Risikopositionen Risikopositionen des Originators bleiben | 7(1)(b)(iii) | 5 |
| Vereinbarungen über Servicing, Backup-Servicing, Verwaltung und Vereinbarungen über Zahlungsströme | 7(1)(b)(iv) | 6 |
| Treuhandurkunde, Sicherheitenurkunde, Agenturvereinbarung, Vereinbarung mit der kontoführenden Bank, garantierter Beteiligungsvertrag, Vertrag bezüglich der Bedingungen oder der Rahmentreuhandvereinbarung oder Rahmenvereinbarungen zu Definitionen oder andere Rechtsdokumente gleicher Rechtsverbindlichkeit | 7(1)(b)(v) | 7 |
| Vereinbarungen zwischen Gläubigern, Dokumentation von Derivaten, Vereinbarung zu nachrangigen Darlehen, Kreditverträge mit Start-ups und Liquiditätsfazilitätsverträge | 7(1)(b)(vi) | 8 |
| sämtliche zugehörige Dokumentation, die zum Verständnis der Transaktion wesentlich ist | 7(1)(b) | 9 |
| Bei einfachen, transparenten und standardisierten Verbriefungen die STS-Meldung nach Artikel 27 der Verordnung (EG) 2017/2402 | 7(1)(d) | 10 |
| Alle Insiderinformationen im Zusammenhang mit der Verbriefung, zu deren Veröffentlichung Originator, Sponsor oder Verbriefungszweckgesellschaft gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates verpflichtet sind | 7(1)(f) | 11 |
| Alle wichtigen Ereignisse wiei)eine erhebliche Verletzung der Verpflichtungen aus den gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Verfügung gestellten Dokumenten sowie jede diesbezügliche Abhilfe, Ausnahme oder nachträglich erteilte Zustimmung;ii)eine Veränderung der strukturellen Merkmale, die die Wertentwicklung der Verbriefung wesentlich beeinflussen kann;iii)eine Veränderung der Risikomerkmale der Verbriefung oder der zugrunde liegenden Risikopositionen, die die Wertentwicklung der Verbriefung wesentlich beeinflussen kann;iv)bei STS-Verbriefungen die Tatsache, dass die Verbriefung die STS-Anforderungen nicht mehr erfüllt oder die zuständigen Behörden Abhilfe- oder Verwaltungsmaßnahmen getroffen haben;v)jede wesentliche Änderung der Unterlagen der Transaktion. | 7(1)(g) | 12 |
| RREL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
| RREL7 | Pool-Transferdatum | Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft (SPV) transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| RREL8 | Rückkaufsdatum | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. | NEIN | JA |
| RREL9 | Rückzahlungsdatum | Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. | NEIN | JA |
| RREL10 | Gebietsansässiger | Ist der Hauptschuldner in dem Land ansässig, in dem die Sicherheit und die zugrunde liegende Risikoposition begeben sind? | JA | NEIN |
| RREL11 | Geografische Region — Schuldner | Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | NEIN |
| RREL12 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | NEIN |
| RREL13 | Beschäftigungsstatus | Beschäftigungsstatus des Hauptschuldners:Beschäftigt — Privatsektor (EMRS)Beschäftigt — öffentlicher Sektor (EMBL)Beschäftigt — Sektor nicht bekannt (EMUK)Arbeitslos (UNEM)Selbständig (SFEM)Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM)Student (STNT)Rentner (PNNR)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| RREL14 | Schuldner mit beeinträchtigter Bonität | Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebersa)für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenni)eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, undii)in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;b)zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder — sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt — in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oderc)eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | JA |
| RREL15 | Kundentyp | Kundentyp bei Originierung:Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| RREL16 | Primäreinkommen | Jährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| RREL17 | Art des Primäreinkommens | Art des in RREL16 angegebenen Einkommens:Bruttojahreseinkommen (GRAN)Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS)Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX)Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS)Verfügbares Einkommen (DSPL)Kreditnehmer ist juristische Person (CORP)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| RREL18 | Währung des Primäreinkommens | Währung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Primärschuldners gezahlt werden. | JA | NEIN |
| RREL19 | Überprüfung des Primäreinkommens | Überprüfung des Primäreinkommens:Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)Überprüft (VRFD)Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung („Fast Track“) (NVRF)Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| RREL20 | Sekundäreinkommen | Jährliches Einkommen des Sekundärschuldners zum Zeitpunkt der Originierung, das für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition verwendet wird. Ist der Sekundärschuldner eine juristische Person, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben. Gibt es bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition mehr als zwei Schuldner, so ist in diesem Feld das kombinierte jährliche Gesamteinkommen aller Schuldner anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| RREL21 | Überprüfung des Sekundäreinkommens | Einkommensüberprüfung des Sekundäreinkommens:Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)Überprüft (VRFD)Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung („Fast Track“) (NVRF)Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| RREL22 | Sonderregelungen | Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. | JA | JA |
| RREL23 | Datum der Originierung | Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | NEIN |
| RREL24 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. | NEIN | JA |
| RREL25 | Ursprüngliche Laufzeit | Ursprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung. | JA | JA |
| RREL26 | Originierungskanal | Kanal der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:Büro- oder Zweigstellennetz (BRAN)Zentral oder direkt (DRCT)Vermittler (BROK)Internet (WEBI)Verpackung (TPAC)Drittpartei, aber Zeichnung ausschließlich durch Originator (TPTC)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| RREL27 | Zweck | Grund für die Kreditaufnahme des Schuldners:Kauf (PURC)Refinanzierung des Hypothekarkredits (RMRT)Renovierung (RENV)Immobilienverzehr („Equity Release“) (EQRE)Bau (CNST)Schuldenkonsolidierung (DCON)Refinanzierung durch „Equity Release“-Hypothek (RMEQ)Unternehmensfinanzierung (BSFN)Kombinationshypothek (CMRT)Investmenthypothek (IMRT)Recht auf Kauf (RGBY)Staatlich geförderter Kredit (GPSPL)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| RREL28 | Währung | Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | NEIN |
| RREL29 | Ursprünglicher Kapitalsaldo | Ursprünglicher Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich Gebühren).Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder zum Datum des Abschlusses der Verbriefung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| RREL30 | Aktueller Kapitalsaldo | Ausstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die durch die Hypothek besichert sind und bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.Der aktuelle Saldo schließt Kapitalrückstände ein. Bei einer Unterbeteiligung ist jedoch der Sparbetrag abzuziehen (d. h. Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition = zugrunde liegende Risikoposition +/- Unterbeteiligung; +/- 0, falls keine Unterbeteiligung).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| RREL31 | Vorrangige Kapitalsalden | Gesamtbetrag der Salden mit höherem Rang als diese zugrunde liegende Risikoposition (einschließlich Salden mit anderen Kreditgebern). Gibt es keine vorrangigen Salden, so ist der Wert 0 einzutragen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| RREL32 | Gleichrangige zugrunde liegende Risikopositionen (pari passu) | Gesamtwert der dieser zugrunde liegenden Risikoposition gleichrangigen zugrunde liegenden Risikopositionen gegenüber diesem Schuldner (unabhängig davon, ob sie in diesem Pool enthalten sind oder nicht). Gibt es keine gleichrangigen Salden, so ist der Wert 0 einzutragen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| RREL33 | Gesamtkreditlimit | Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition — der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte.Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen.Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut, und der Kreditgeber, die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen kann.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| RREL34 | Kaufpreis | Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. | NEIN | JA |
| RREL35 | Tilgungsart | Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| RREL36 | Ende der tilgungsfreien Periode | Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. | NEIN | JA |
| RREL37 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen | Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| RREL38 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen | Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| RREL39 | Zahlungsfälligkeit | Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| RREL40 | Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen | Schulden als ausstehender Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag, einschließlich sämtlicher Beträge, die durch die Hypothek besichert und in der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.Einkommen als kombiniertes Einkommen, d. h. Summe aus Primär- und Sekundäreinkommen (gemäß den Feldern RRE16 und RRE20) sowie sonstigen Einkünften. | JA | JA |
| RREL41 | Schlussrate | Gesamtbetrag der (verbrieften) Kapitalrückzahlungen zum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| RREL42 | Zinssatzart | Art des Zinssatzes:Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (bis Ende der Laufzeit) (FLIF)Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition, die an einen Index gebunden ist und in Zukunft an einen anderen Index gebunden wird (FINX)Fest verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (FXRL)Fest mit künftigen regelmäßigen Anpassungen (FXPR)Fester Zinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition mit verpflichtender Umstellung auf einen variablen Satz (FLCF)Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Untergrenze (FLFL)Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Obergrenze (CAPP)Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Unter- und Obergrenze (FLCA)Diskontsatz (DISC)Switch-Optionalität (SWIC)Tausch des Schuldners (OBLS)Modular (MODE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| RREL43 | Aktueller Zinssatz | Jährlicher Bruttosatz zur Berechnung der für die aktuelle Periode vorgesehenen Zinszahlungen auf die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden. | NEIN | JA |
| RREL44 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| RREL45 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| RREL46 | Aktuelle Zinsmarge | Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb (bzw. unterhalb, in diesem Fall Eingabe als negativer Wert) des Indexsatzes. | NEIN | JA |
| RREL47 | Zinsanpassungsintervall | Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| RREL48 | Zinsobergrenze | Höchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
| RREL49 | Zinsuntergrenze | Mindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
| RREL50 | Revisionsmarge 1 | Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am ersten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR), der für die Zinsberechnung herangezogen wird. Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge. | JA | JA |
| RREL51 | Zinsrevisionsdatum 1 | Datum der nächsten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). | JA | JA |
| RREL52 | Revisionsmarge 2 | Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am zweiten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR), der für die Zinsberechnung herangezogen wird. Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge. | JA | JA |
| RREL53 | Zinsrevisionsdatum 2 | Datum der zweiten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). | JA | JA |
| RREL54 | Revisionsmarge 3 | Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am dritten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR), der für die Zinsberechnung herangezogen wird. Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge. | JA | JA |
| RREL55 | Zinsrevisionsdatum 3 | Datum der dritten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). | JA | JA |
| RREL56 | Revidierter Zinsindex | Nächster Zinsindex.MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| RREL57 | Laufzeit des revidierten Zinsindexes | Laufzeit des revidierten Zinsindexes:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| RREL58 | Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung | Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. | JA | NEIN |
| RREL59 | Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr | Prozentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen. | JA | JA |
| RREL60 | Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. | JA | JA |
| RREL61 | Vorfälligkeitsgebühr | Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als „Vertragsbruchkosten“ für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden. Nicht verbriefte Beträge sind eingeschlossen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| RREL62 | Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. | JA | JA |
| RREL63 | Datum der vorzeitigen Rückzahlung | Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist. | JA | JA |
| RREL64 | Kumulierte vorzeitige Rückzahlungen | Gesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| RREL65 | Datum der Umstrukturierung | Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern. | JA | JA |
| RREL66 | Datum des letzten Rückstands | Datum, an dem bei der zugrunde liegenden Risikoposition zum letzten Mal Zahlungsrückstände festgestellt wurden. | JA | JA |
| RREL67 | Rückstandssaldo | Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:Bis dato fällige Zahlungen insgesamtzuzüglich kapitalisierter Beträgezuzüglich für das Konto geltender Gebührenabzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| RREL68 | Rückstand in Tagen | Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). | NEIN | NEIN |
| RREL69 | Kontostatus | Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:Vertragsgemäß bedient (PERF)Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR)Umstrukturiert — Rückstände (RARR)Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallenNicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)Rückstände (ARRE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF)Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS)Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT)Zurückgezahlt (RDMD)Sonstige (OTHR)Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | NEIN |
| RREL70 | Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung | Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) | JA | JA |
| RREL71 | Ausfallbetrag | Bruttogesamtausfallbetrag vor Anwendung von Veräußerungserlösen und -rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| RREL72 | Ausfalldatum | Datum des Ausfalls. | NEIN | JA |
| RREL73 | Zugewiesene Verluste | Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Anwendung der Veräußerungserlöse (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. Berücksichtigung von Rückflüssen und Verwertungsprozess.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| RREL74 | Kumulierte Rückflüsse | Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| RREL75 | Rechtsstreit | Angabe, ob ein Gerichtsverfahren anhängig ist (wenn das Konto vollständig beglichen wurde und nicht mehr Gegenstand eines Gerichtsverfahren ist, ist die Angabe auf „N“ zurückzusetzten) | NEIN | JA |
| RREL76 | Rückgriff | Besteht über die Erlöse aus Sicherheiten für diese zugrunde liegende Risikoposition hinaus ein (vollständiger oder begrenzter) Rückgriff auf Vermögenswerte des Schuldners? | JA | JA |
| RREL77 | Einlagenbetrag | Summe aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden.Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition.Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| RREL78 | Anbieter von Versicherungen oder Vermögensanlagen | Name des Anbieters (d. h. von Lebensversicherungen oder zugrunde liegenden Risikopositionen). | JA | JA |
| RREL79 | Name des ursprünglichen Kreditgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
| RREL80 | Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
| RREL81 | Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers | Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. | JA | JA |
| RREL82 | Name des Originators | Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| RREL83 | Rechtsträgerkennung des Originators | Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
| RREL84 | Land der Niederlassung des Originators | Land, in dem der Originator niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
| Angaben zu Sicherheiten |
| RREC1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld RREL1. | NEIN | NEIN |
| RREC2 | Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung für jede zugrunde liegende Risikoposition. Die Angabe muss dem Feld RREL3 entsprechen. | NEIN | NEIN |
| RREC3 | Ursprüngliche Kennung der Sicherheit | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit zugewiesen wurde. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| RREC4 | Neue Kennung der Sicherheit | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes RREC2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in RREC2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| RREC5 | Art der Sicherheit | (Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit.Automobil (CARX)Industriefahrzeug (INDV)Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR)Schienenfahrzeug (RALV)Nautisches Nutzfahrzeug (NACM)Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV)Flugzeug (AERO)Werkzeugmaschine (MCHT)Industrieausrüstung (INDE)Büroausstattung (OFEQ)IT-Ausrüstung (ITEQ)Medizinische Ausrüstung (MDEQ)Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ)Gewerbliches Gebäude (CBLD)Wohngebäude (RBLD)Industriegebäude (IBLD)Sonstiges Fahrzeug (OTHV)Sonstige Ausrüstung (OTHE)Sonstige Immobilien (OTRE)Sonstige Güter oder Bestände (OTGI)Wertpapiere (SECU)Garantie (GUAR)Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA)Gemischte Kategorien — Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| RREC6 | Geografische Region — Sicherheit | Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der eine Sachsicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | JA |
| RREC7 | Art der Nutzung | Art der Immobiliennutzung:Eigennutzung, d. h. Eigentum eines privaten Haushalts zum Zweck der Bereitstellung einer Unterkunft für den Eigentümer (FOWN)Teilweise durch den Eigentümer genutzt (teilweise vermietete Immobilie) (POWN)Nicht durch den Eigentümer genutzt oder Weitervermietung (TLET)Urlaubs- oder Zweitwohnsitz (HOLD)Sonstige (OTHR)Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
| RREC8 | Sicherungsrechte | Höchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält.Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
| RREC9 | Immobilienart | Art der Immobilie:Wohnimmobilie (Haus, freistehend oder Doppelhaushälfte) (RHOS)Wohnimmobilie (Wohnung oder Apartment) (RFLT)Wohnimmobilie (Bungalow) (RBGL)Wohnimmobilie (Reihenhaus) (RTHS)Mehrfamilienhaus (Immobilien mit mehr als vier Einheiten zur Besicherung einer zugrunde liegenden Risikoposition) (MULF)Teilweise kommerzielle Nutzung (Immobilie wird sowohl für Wohnzwecke als auch für gewerbliche Zwecke genutzt, wenn weniger als 50 % ihres Werts aus der gewerblichen Nutzung stammen, z. B. Praxis und Wohnhaus eines Hausarztes) (PCMM)Gewerbliche oder berufliche Nutzung (BIZZ)Nur Grundstück (LAND)Sonstige (OTHR)Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. | NEIN | JA |
| RREC10 | Energieeffizienzausweis | Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz der Sicherheit zum Zeitpunkt der Originierung:A (EPCA)B (EPCB)C (EPCC)D (EPCD)E (EPCE)F (EPCF)G (EPCG)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| RREC11 | Aussteller des Energieeffizienzausweises | Vollständige juristische Bezeichnung des Ausstellers des Energieeffizienzausweises. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
| RREC12 | Aktuelle Beleihung | Aktuelle Beleihungsquote (LTV). Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. Bei aktuell negativem Kreditsaldo ist 0 anzugeben.Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
| RREC13 | Aktueller Bewertungsbetrag | Letzte Bewertung der Sicherheit durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter. Ist eine solche Bewertung nicht verfügbar, kann der aktuelle Wert der Sicherheit anhand eines Immobilienwertindex geschätzt werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Sicherheit hinreichend granular ist; ist auch ein solcher Immobilienwertindex nicht verfügbar, kann ein Immobilienpreisindex verwendet werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Sicherheit hinreichend granular ist, nachdem ein geeigneter Abschlag zur Berücksichtigung der Abschreibung auf die Sicherheit vorgenommen wurde.Handelt es sich bei der gemeldeten Sicherheit nicht um eine Immobiliensicherheit, so ist die letzte Bewertung der Sicherheit durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter oder, falls nicht verfügbar, durch den Originator anzugeben.Handelt es sich bei der gemeldeten Sicherheit um eine Garantie, ist der Betrag der durch diese Sicherheit garantierten zugrunde liegenden Risikoposition zugunsten des Originators anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| RREC14 | Aktuelle Bewertungsmethode | Methode zur Berechnung des aktuellen Werts der Sicherheit gemäß Angabe in RREC13:Vollständige, interne und externe Inspektion (FIEI)Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FOEI)Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB)Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)Indexiert (IDXD)Desktop (DKTP)Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)Steuerbehörde (TXAT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| RREC15 | Aktuelles Bewertungsdatum | Datum der jüngsten Bewertung gemäß Angabe in RREC13. | JA | JA |
| RREC16 | Ursprüngliche Beleihung | Ursprüngliche übernommene Beleihungsquote (LTV) des Originators. Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV.Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
| RREC17 | Ursprünglicher Bewertungsbetrag | Ursprüngliche Bewertung der bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition verwendeten Sicherheit (d. h. vor Verbriefung).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| RREC18 | Ursprüngliche Bewertungsmethode | Methode zur Berechnung des Werts der Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition gemäß Angabe in RREC17:Vollständige, interne und externe Inspektion (FIEI)Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FOEI)Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB)Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)Indexiert (IDXD)Desktop (DKTP)Sachbearbeiter/Immobilienmakler (MAEA)Steuerbehörde (TXAT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| RREC19 | Ursprüngliches Bewertungsdatum | Datum der ursprünglichen Bewertung der Sicherheit gemäß Angabe in RREC17. | JA | NEIN |
| RREC20 | Verkaufsdatum | Datum des Verkaufs zwangsvollstreckter Sicherheiten. | JA | JA |
| RREC21 | Verkaufspreis | Preis, der bei der Veräußerung von Sicherheiten im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| RREC22 | Währung der Sicherheit | Währung, auf die der in RREC13 angegebene Bewertungsbetrag lautet. | NEIN | JA |
| RREC23 | Art des Garantiegebers | Art des Garantiegebers:Kein Garantiegeber (NGUA)Einzelperson — Familie (FAML)Einzelperson — Sonstige (IOTH)Staat (GOVE)Bank (BANK)Versicherungsprodukt (INSU)Nationale Hypotheek Garantie Guarantee Scheme (NHGX)Fonds de Garantie de l’Accession Sociale (FGAS)Kaution (CATN)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CREL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
| CREL7 | Pool-Transferdatum | Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft (SPV) transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| CREL8 | Datum der Umstrukturierung | Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern. | JA | JA |
| CREL9 | Rückkaufsdatum | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. | NEIN | JA |
| CREL10 | Datum der Substitution | Im Falle der Substitution der zugrunde liegenden Risikoposition nach dem Verbriefungsdatum das Datum dieser Substitution. | NEIN | JA |
| CREL11 | Rückzahlungsdatum | Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. | NEIN | JA |
| CREL12 | Geografische Region — Schuldner | Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | NEIN |
| CREL13 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | NEIN |
| CREL14 | Sonderregelungen | Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. | JA | JA |
| CREL15 | Datum der Originierung | Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | NEIN |
| CREL16 | Tilgungsbeginn | Datum, an dem die Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition beginnt (dies kann ein Datum vor dem Verbriefungsdatum sein) | JA | JA |
| CREL17 | Fälligkeitstermin am Verbriefungsdatum | Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition wie in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition festgelegt. Eventuelle Verlängerungen der Fälligkeit, die gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zulässig sind, werden hier nicht berücksichtigt. | NEIN | JA |
| CREL18 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. | NEIN | JA |
| CREL19 | Ursprüngliche Laufzeit | Ursprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung. | JA | JA |
| CREL20 | Dauer der Verlängerungsoption | Dauer jeder Verlängerungsoption, die hinsichtlich der zugrunde liegenden Risikoposition zur Verfügung steht, in Monaten. Stehen für eine Verlängerung der Fälligkeit mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, so ist die Dauer der kürzesten Verlängerungsoption für die zugrunde liegende Risikoposition anzugeben. | NEIN | JA |
| CREL21 | Art der Verlängerungsoption | Referenzschwellenwerte für die Möglichkeit der Auslösung/Inanspruchnahme der in Feld CREL20 genannten Verlängerungsoption:Mindestzinsdeckungsquote (MICR)Mindestschuldendeckungsquote (MDSC)Maximale Beleihungsquote (MLTV)Mehrfachbedingungen (MLTC)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL22 | Währung | Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | NEIN |
| CREL23 | Aktueller Kapitalsaldo | Ausstehender Kapitalsaldo der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die durch die Hypothek besichert sind und bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.Der aktuelle Saldo schließt Kapitalrückstände ein. Bei einer Unterbeteiligung sind jedoch Sparbeträge abzuziehen. (d. h. Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition = zugrunde liegende Risikoposition +/- Unterbeteiligung; +/- 0, falls keine Unterbeteiligung).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL24 | Ursprünglicher Kapitalsaldo | Ursprünglicher Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich Gebühren).Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder zum Datum des Abschlusses der Verbriefung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CREL25 | Ursprünglicher Kapitalsaldo am Verbriefungsdatum | Ursprünglicher Kapitalsaldo der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum, wie im Prospekt angegeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| CREL26 | Zugesicherter nicht in Anspruch genommener Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition | Verbleibende Fazilität/nicht in Anspruch genommener Saldo der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition am Ende der Periode. Verbleibende Fazilität der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition nach Zinszahlungsdatum, die der Schuldner noch in Anspruch nehmen kann.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| CREL27 | Summe der sonstigen offenen Beträge | Kumulierte offene Beträge auf den Kredit (z. B. Versicherungsprämie, Grundstückspacht, Investitionsaufwand), die von der Verbriefungszweckgesellschaft/dem Servicer ausgegeben wurden. Kumulierte Eigentumsschutzvorschüsse oder sonstige Beträge, die vom Servicer oder der Verbriefungszweckgesellschaft vorgestreckt und vom Schuldner noch nicht erstattet wurden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL28 | Kaufpreis | Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. | NEIN | JA |
| CREL29 | Datum der letzten Nutzung | Datum der letzten Nutzung/Inanspruchnahme der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition. | NEIN | JA |
| CREL30 | Zweck | Zweck der zugrunde liegenden Risikoposition. Bei mehreren Zwecken Angabe der Option, die die Vereinbarung am besten beschreibt:Beteiligungserwerb (ACQI)Liquidationserwerb (ACQL)Refinanzierung (RFIN)Bau (CNST)Sanierung (RDVL)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CREL31 | Struktur | Struktur der zugrunde liegenden Risikoposition:Vollständiges Darlehen — nicht in nachrangige Darlehen/Schuldtitel unterteilt (LOAN)Mehrparteien-Hypotheken einschließlich mindestens einer mit der zugrunde liegenden Risikoposition gleichrangigen Verbindlichkeit, die nicht im Rahmen des Instruments emittiert wurde (PMLP)Mehrparteien-Hypotheken einschließlich mindestens gegenüber der zugrunde liegenden Risikoposition nachrangigen Verbindlichkeit, die nicht im Rahmen des Instruments emittiert wurde (PMLS)A-Darlehen als Teil einer A/B-Beteiligungsstruktur (AABP)B-Darlehen als Teil einer A/B-Beteiligungsstruktur (BABP)A-Darlehen als Teil einer A/B/C-Beteiligungsstruktur (AABC)B-Darlehen als Teil einer A/B/C-Beteiligungsstruktur (BABC)C-Darlehen als Teil einer A/B/C-Beteiligungsstruktur (CABC)Strukturelle Mezzanine-Finanzierung (MZZD)Nachrangiger Schuldtitel mit gesonderter Darlehensdokumentation außerhalb des Emissionsinstruments (SOBD)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CREL32 | A-B-Wasserfall für planmäßige Zinszahlungen vor Vollstreckung | Planmäßige Zinszahlungen vor Vollstreckung nach dem Wasserfallprinzip:Sequentiell (SQNL)B-Darlehen zuerst (BLLF)Pro-Rata (PRAT)Pro-Rata angepasst (MPRT)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL33 | A-B-Wasserfall für planmäßige Kapitalrückzahlungen vor Vollstreckung | Planmäßige Kapitalrückzahlungen vor Vollstreckung nach dem Wasserfallprinzip:Sequentiell (SQNL)B-Darlehen zuerst (BLLF)Pro-Rata (PRAT)Pro-Rata angepasst (MPRT)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL34 | Zuweisung von Kapitalrückzahlungen für vorrangige Darlehen | Prozentualer Anteil (in %) aller regelmäßigen planmäßigen Kapitalrückzahlungen für vorrangige Darlehen (z. B. A-Darlehen), falls es in der Kreditvereinbarung mehrere Darlehen gibt (z. B. bei Angabe von PMLS, AABP, BABP, AABC, BABC oder CABC in Feld CREL31). | NEIN | JA |
| CREL35 | Art des Wasserfalls | Art des Wasserfalls für die Gesamtkreditvereinbarung:Zinsen A, Kapital A, Zinsen B, Kapital B (IPIP)Zinsen A, Zinsen B, Kapital A, Kapital B (IIPP)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL36 | Kaufpreis für ausfallende zugrunde liegende Risikoposition | Wenn der Inhaber des nachrangigen Darlehens (z. B. Inhaber von B-Darlehen) das vorrangige Darlehen bei Ausfall erwerben kann, so ist der Kaufpreis gemäß der anwendbaren Gläubigervereinbarung anzugeben. | NEIN | JA |
| CREL37 | Möglichkeit einer Zahlungsübernahme | Kann der Inhaber des nachrangigen Darlehens (z. B. Inhaber von B-Darlehen) Zahlungen für den Hypothekenschuldner leisten? Auswahl aus folgender Liste:Keine Möglichkeit für Zahlungsübernahme (NCPP)Zahlungen über die gesamte Lebensdauer der zugrunde liegenden Risikoposition bis zu einer festen Zahl möglich (FNLP)Zahlungen über die gesamte Lebensdauer der zugrunde liegenden Risikoposition unbegrenzt möglich (NLCP)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CREL38 | Beschränkungen des Verkaufs nachrangiger Darlehen? | Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeiten der Inhaber nachrangiger Darlehen (z. B. Inhaber von B-Darlehen), diese an Dritte zu verkaufen? | NEIN | JA |
| CREL39 | Ist der Inhaber eines nachrangigen Darlehens mit dem Schuldner verbunden? | Gibt es Inhaber nachrangiger Darlehen (z. B. Inhaber von B-Darlehen) mit unbestrittenen Ansprüchen, die mit dem gewerblichen Hypothekenschuldner verbunden (d. h. Teil derselben Finanzgruppe) sind? | NEIN | JA |
| CREL40 | Kontrolle des Abwicklungsprozesses durch Inhaber nachrangiger Darlehen? | Kann der Inhaber eines nachrangigen Darlehens (z. B. Inhaber eines B-Darlehens) die Entscheidung zur Realisierung und Veräußerung der Sicherheiten kontrollieren und umsetzen? | NEIN | JA |
| CREL41 | Stellen Nichtzahlungen bei vorrangig gesicherten Forderungen einen Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition dar? | Werden Nichtzahlungen bei vorrangig gesicherten Forderungen als Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition gewertet? | NEIN | JA |
| CREL42 | Stellen Nichtzahlungen bei zugrunde liegenden Risikopositionen gleichen Ranges einen Immobilienausfall dar? | Werden Nichtzahlungen bei zugrunde liegenden Risikopositionen gleichen Ranges als Immobilienausfall gewertet? | NEIN | JA |
| CREL43 | Einwilligung der Investoren | Ist im Falle einer Umstrukturierung die Einwilligung der Investoren notwendig? Umstrukturierungen umfassen Änderungen der Zahlungsbedingungen für verbriefte zugrunde liegende Risikopositionen (einschließlich Zinssatz, Gebühren, Vertragsstrafen, Laufzeit, Rückzahlungsplan und/oder andere allgemein akzeptierte Elemente der Zahlungsbedingungen). | JA | NEIN |
| CREL44 | Nächste Investorenversammlung geplant | An welchem Datum ist die nächste Investorenversammlung geplant? | NEIN | JA |
| CREL45 | Syndizierung | Ist die zugrunde liegende Risikoposition syndiziert? | JA | NEIN |
| CREL46 | Beteiligung der Verbriefungszweckgesellschaft | Erwerb von Eigentum an der syndizierten zugrunde liegenden Risikoposition durch die Verbriefungszweckgesellschaft in Form von:Abtretung (ASGN)Novation (NOVA)Stille Abtretung (EQTB)Finanzierte Beteiligung (pari passu) (PARI)Nachrangige Beteiligung (JUNP)Rechtliche Abtretung (LGAS)Notifizierte Abtretung (NOTA)Unterbeteiligung (SUBP)Risikobeteiligung (RSKP)Verkaufsveranstaltung (SALE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL47 | Folgen bei Nichteinhaltung der Finanzkennzahl | Folgen bei Nichteinhaltung der Finanzkennzahl:Ausfallereignis (EDFT)Zusätzliche Amortisierung (AAMR)Rücklagen für Cash-Falle (CTRS)Beendung des Vertrags mit Immobilienverwalter (TPRM)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL48 | Strafen bei Nichtvorlage von Finanzdaten | Gibt es Strafen, wenn der Schuldner es versäumt, die in den Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition geforderten Finanzdaten (Ergebnisrechnung, Zeitplan usw.) vorzulegen? | JA | NEIN |
| CREL49 | Rückgriff | Besteht über die Erlöse aus Sicherheiten für diese zugrunde liegende Risikoposition hinaus ein (vollständiger oder begrenzter) Rückgriff auf Vermögenswerte des Schuldners? | JA | JA |
| CREL50 | Rückgriff — Dritte | Besteht bei Verstoß des Schuldners gegen eine Verpflichtung aus der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition die Möglichkeit des (vollständigen oder teilweisen) Rückgriffs auf eine andere Partei (z. B. Garantiegeber)? | JA | JA |
| CREL51 | Servicing-Standard | Erbringt der Servicer dieser verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition auch die Servicing-Leistung für die gesamte zugrunde liegende Risikoposition oder nur für einen/mehrere Posten der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition (z. B. Posten A oder B oder Pari-Passu-Posten)? | NEIN | NEIN |
| CREL52 | Hinterlegte Beträge | Summe der gesetzlich belasteten Rücklagenkonten zum Datenstichtag.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL53 | Einziehung von Hinterlegungen | Angabe von „Y“, wenn Zahlungen gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition nur für Zwecke der Deckung von Grundstückspachtzahlungen, Versicherungen oder Steuern (nicht Instandhaltung. Ausbauten, Investitionsaufwand usw.) in Rücklagenkonten gehalten werden. | JA | NEIN |
| CREL54 | Einziehung sonstiger Rücklagen | Werden sonstige Beträge ausgenommen Grundstückspacht, Steuern oder Versicherungen gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition für Mieterausbauten, Vermietungsprovisionen und ähnliche Dinge in Bezug auf die zugehörige Immobilie oder zur Bereitstellung einer zusätzlichen Sicherheit für einen solchen Kredit in Rücklagenkonten gehalten? | NEIN | NEIN |
| CREL55 | Trigger für Hinterlegung | Art des Trigger-Ereignisses, das zur Zahlung von Hinterlegungen führt:Kein Trigger (NONE)Trigger Beleihungsquote (LVTX)Trigger Zinsdeckungsquote (ICVR)Trigger Schuldendeckungsquote (DSCT)Trigger Nettoergebnis (NOIT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CREL56 | Ziel für Hinterlegungsbeträge/Rücklagen | Ziel für Hinterlegungsbeträge/Rücklagen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL57 | Freigabebedingungen für Hinterlegungskonto | Freigabebedingungen des Hinterlegungskontos. Im Falle von Mehrfachbedingungen ist jede Bedingung im XML-Schema anzugeben. | NEIN | JA |
| CREL58 | Bedingungen für die Inanspruchnahme der Barreserve | Angabe, wann die Barreserve in Anspruch genommen werden kann:Nichteinhaltung der Finanzkennzahl (FICB)Trigger-Ereignis (TREV)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL59 | Währung des Hinterlegungskontos | Währung, auf die das Hinterlegungskonto lautet. | NEIN | JA |
| CREL60 | Währung der hinterlegten Zahlungen | Währung der hinterlegten Zahlungen. Felder CREL52 und CREL56. | NEIN | JA |
| CREL61 | Rücklagengesamtsaldo | Gesamtsaldo der Rücklagenkonten auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition am Zahlungsdatum, einschließlich Instandhaltung, Reparaturen und Umweltkosten usw. (außer Barrücklagen für Steuern und Versicherung) und LC für Barrücklagen. Auszufüllen, wenn in Feld CREL54 („Einziehung von sonstigen Barrücklagen“) „Y“ = Ja angegeben wird.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL62 | Währung des Rücklagenkontos | Währung, auf die das Rücklagenkonto lautet. | NEIN | JA |
| CREL63 | Hinterlegungs-Trigger eingetreten | Angabe von „Y“, wenn ein Ereignis eingetreten ist, das die Bildung von Rücklagen auslöst. Angabe von „N“, wenn Zahlungen als normale Bedingung der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition des Kreditvertrags aufgebaut werden. | NEIN | NEIN |
| CREL64 | Hinterlegte Beträge in aktueller Periode | Betrag, der zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Datenstichtag für die Übermittlung dieser Daten zu jeglichen Hinterlegungen oder Rücklagen addiert wurde.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL65 | Einnahmen | Summe der Einnahmen aus allen Quellen für die Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate), für alle Immobilien Kann normalisiert werden, wenn dies in der geltenden Servicing-Vereinbarung vorgesehen ist.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| CREL66 | Betriebskosten am Verbriefungsdatum | Summe der übernommenen Betriebskosten für alle Immobilien wie im Prospekt beschrieben. Diese können Grundsteuern, Versicherung, Verwaltung, Betriebsstoffe, Instandhaltung und Reparaturen sowie unmittelbare Liegenschaftskosten für den Hausbesitzer umfassen; Investitionsaufwand und Vermietungsprovisionen sind ausgeschlossen. Im Falle mehrerer Immobilien sind die Gesamtbetriebskosten der zugrunde liegenden Immobilien zu addieren.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL67 | Investitionsaufwendungen am Verbriefungsdatum | Erwarteter Investitionsaufwand über die gesamte Lebensdauer der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum (im Gegensatz zu Reparaturen und Instandhaltung), falls im Prospekt angegeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL68 | Währung des Abschlusses | Die in der anfänglichen Finanzberichterstattung in den Feldern CREL65 — CREL66 verwendete Währung. | JA | NEIN |
| CREL69 | Verstoß gegen Berichtspflicht durch Schuldner | Hat der Schuldner gegen seine Berichtspflicht gegenüber dem Servicer oder Kreditgeber der zugrunde liegenden Risikoposition verstoßen? Y = Ja oder N = Nein. | JA | NEIN |
| CREL70 | Methode für die Berechnung der Schuldendeckungsquote | Beschreibung der Berechnung der Finanzkennzahl der Schuldendeckungsquote, abgeleitete Berechnungsmethode. Weicht die Berechnungsmethode für das gesamte Darlehen von der Methode für das A-Darlehen ab, so ist die Methode für das A-Darlehen anzugeben.Aktuelle Periode (CRRP)Projektion — Berechnung für die nächsten sechs Monate (PRSF)Projektion — Berechnung für die nächsten zwölf Monate (PRTF)Kombi 6 — Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMSF)Kombi 12 — Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMTF)Historisch — Berechnung für die nächsten sechs Monate (HISF)Historisch — Berechnung für die nächsten zwölf Monate (HITF)Modifiziert — einschließlich Berechnung einer Rücklageneinzahlung oder Angabe der wahrscheinlichen Mieteinkommensquote in Prozent (MODI)Mehrere Perioden — Berechnung für aufeinanderfolgende Perioden (MLTP)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CREL71 | Indikator der Schuldendeckungsquote am Verbriefungsdatum | Art der Berechnung oder Anwendung der Schuldendeckungsquote bei zugrunde liegenden Risikopositionen aus mehreren Immobilien:Teilweise — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, kein Eintrag des Servicers (PRTL)Durchschnittlich — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst nur auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (AVER)Vollständig — Für alle Immobilien werden sämtliche Angaben erhoben (FULL)Ungünstigster Fall — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst zu 100 % auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (WCAS).Keine Erfassung — Es sind keine Finanzdaten eingegangen (NCOT).Konsolidiert — Finanzdaten zu allen Immobilien in einer einzigen Meldung („roll-up“) vom Schuldner (COND)Gesamtes Darlehen auf Grundlage von Kreditverträgen (WLAG)Gesamtes Darlehen auf anderer Grundlage (WLOT)Schuldversprechen auf Grundlage eines Kreditvertrags (TNAG)Schuldversprechen auf anderer Grundlage (TNOT)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL72 | Indikator der aktuellsten Schuldendeckungsquote | Art der Berechnung oder Anwendung der Schuldendeckungsquote bei zugrunde liegenden Risikopositionen aus mehreren Immobilien:Teilweise — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, kein Eintrag des Servicers (PRTL)Durchschnittlich — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst nur auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (AVER)Vollständig — Für alle Immobilien werden sämtliche Angaben erhoben (FULL)Ungünstigster Fall — Nicht zu allen Immobilien sind Finanzdaten eingegangen, Servicer verteilt Schuldendienst zu 100 % auf Immobilien, zu denen Finanzdaten eingegangen sind (WCAS).Keine Erfassung — Es sind keine Finanzdaten eingegangen (NCOT).Konsolidiert — Finanzdaten zu allen Immobilien in einer einzigen Meldung („roll-up“) vom Schuldner (COND)Gesamtes Darlehen auf Grundlage von Kreditverträgen (WLAG)Gesamtes Darlehen auf anderer Grundlage (WLOT)Schuldversprechen auf Grundlage eines Kreditvertrags (TNAG)Schuldversprechen auf anderer Grundlage (TNOT)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL73 | Schuldendeckungsquote am Verbriefungsdatum | Berechnung der Schuldendeckungsquote für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition am Verbriefungsdatum auf der Grundlage der Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | NEIN |
| CREL74 | Aktuelle Schuldendeckungsquote | Berechnung der aktuellen Schuldendeckungsquote für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition auf der Grundlage der Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | NEIN |
| CREL75 | Ursprüngliche Beleihungsquote | Beleihungsquote (LTV) für die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur für den verbrieften Kreditbetrag) am Verbriefungsdatum. | JA | NEIN |
| CREL76 | Aktuelle Beleihungsquote | Aktuelle Beleihungsquote (LTV) für die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur für den verbrieften Kreditbetrag). | JA | NEIN |
| CREL77 | Zinsdeckungsquote am Verbriefungsdatum | Berechnung der Zinsdeckungsquote für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition am Verbriefungsdatum. | JA | NEIN |
| CREL78 | Aktuelle Zinsdeckungsquote | Berechnung der aktuellen Zinsdeckungsquote für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. | JA | NEIN |
| CREL79 | Berechnungsmethode für Zinsdeckungsquote | Beschreibung der Berechnung der Finanzkennzahl der Zinsdeckungsquote auf Ebene der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition (oder der gesamten zugrunde liegenden Risikoposition, falls nicht für eine spezifische zugrunde liegende Risikoposition im Rahmen der allgemeinen Kreditvereinbarung spezifiziert); abgeleitete Berechnungsmethode:Aktuelle Periode (CRRP)Projektion — Berechnung für die nächsten sechs Monate (PRSF)Projektion — Berechnung für die nächsten zwölf Monate (PRTF)Kombi 6 — Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMSF)Kombi 12 — Aktuelle Periode und Berechnung für die nächsten sechs Monate (CMTF)Historisch — Berechnung für die nächsten sechs Monate (HISF)Historisch — Berechnung für die nächsten zwölf Monate (HITF)Modifiziert — einschließlich Berechnung einer Rücklageneinzahlung oder Angabe der wahrscheinlichen Mieteinkommensquote in Prozent (MODI)Mehrere Perioden — Berechnung für aufeinanderfolgende Perioden (MLTP)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL80 | Anzahl der Immobilien am Verbriefungsdatum | Anzahl der Immobilien, die am Verbriefungsdatum als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dienen. | NEIN | JA |
| CREL81 | Anzahl der Immobilien zum Datenstichtag | Anzahl der Immobilien, die als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dienen. | JA | NEIN |
| CREL82 | Immobilien zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition | Angabe der eindeutigen Sicherheitenkennungen (CREC4) der Immobilien, die zum Datenstichtag als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dienen. Im Falle mehrerer Immobilien Angabe aller Kennungen im XML-Schema. | NEIN | NEIN |
| CREL83 | Immobilienportfoliowert am Verbriefungsdatum | Bewertung der Immobilien zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum, wie im Prospekt beschrieben. Im Falle mehrerer Immobilien sind die Werte der Immobilien zu addieren.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL84 | Währung der Immobilienportfoliobewertung am Verbriefungsdatum | Währung der in CREL83 angegebenen Bewertung. | NEIN | JA |
| CREL85 | Status der Immobilien | Status der Immobilien. Falls in der nachfolgenden Liste mehrere Situationen zutreffen, Angabe der Situation, die die Gesamtheit der Immobilien am besten beschreibt.Langfristige Vollmacht (LPOA)Zwangsverwaltung (RCVR)Zwangsvollstreckung (FCLS)Eigentümer der Immobilie (REOW)Entschuldung (Defeasence) (DFSD)Teilfreigabe (PRLS)Freigabe (RLSD)Wie bei Verbriefungsdatum (SCDT)In Special Servicing (SSRV)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL86 | Bewertungsdatum am Verbriefungsdatum | Datum, an dem die Bewertung für die im Prospekt angegebenen Werte erstellt wurde. Bei mehreren Immobilien und mehreren Daten ist das letzte Datum anzugeben. | NEIN | JA |
| CREL87 | Tilgungsart | Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CREL88 | Ende der tilgungsfreien Periode | Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. | NEIN | JA |
| CREL89 | Zulässige tilgungsfreie Periode in Tagen | Anzahl der Tage nach Fälligkeitstermin einer Zahlung, während der der Kreditgeber versäumte Zahlungen nicht als Ausfallereignis betrachtet. Dies betrifft Zahlungsversäumnisse aus nichttechnischen Gründen (d. h. versäumte Zahlungen, die nicht z. B. durch Systemausfälle bedingt sind). | NEIN | JA |
| CREL90 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen | Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL91 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen | Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL92 | Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung | Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. | JA | NEIN |
| CREL93 | Beschreibung der Vorfälligkeitsbedingungen | Muss die Angaben im Prospekt widerspiegeln. Wenn die Vorfälligkeitsbedingungen beispielsweise die Zahlung von 1 % Gebühr in Jahr 1, 0,5 % in Jahr 2 und 0,25 % in Jahr 3 des Darlehens vorsehen, kann dies im Prospekt wie folgt angegeben werden: 1 %(12), 0,5 %(24), 0,25 %(36). | JA | JA |
| CREL94 | Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. | JA | JA |
| CREL95 | Wegfall des Vorfälligkeitsentgelts | Datum, nach dem die zugrunde liegende Risikoposition ohne Vorfälligkeitsentgelt vorzeitig zurückgezahlt werden kann. | NEIN | JA |
| CREL96 | Vorfälligkeitsgebühr | Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als „Vertragsbruchkosten“ für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL97 | Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. | JA | JA |
| CREL98 | Außerplanmäßige Kapitaleinziehungen | Außerplanmäßige Kapitaleinziehungen in der letzten Einziehungsperiode. Sonstige Kapitaleinzahlungen während der Zinsperiode, die zum Abzahlen der zugrunde liegenden Risikoposition verwendet werden. Dies kann sich auf Veräußerungserlöse, freiwillige vorzeitige Rückzahlungen oder Liquidationsbeträge beziehen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL99 | Datum der Liquidation/vorzeitigen Rückzahlung | Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung oder Liquidationserlöse eingegangen sind. | NEIN | JA |
| CREL100 | Code der Liquidation/vorzeitigen Rückzahlung | Code, der eingegangenen außerplanmäßigen Kapitalrückzahlungen oder Liquidationserlösen während der Einziehungsperiode zugewiesen wurde.Teilliquidation (Schuldverminderung) (PTLQ)Auszahlung vor Fälligkeit (PTPY)Liquidation oder Auflösung (LQDP)Rückkauf oder Substitution (RPSB)Volle Auszahlung bei Fälligkeit (FLPY)Diskontierte Auszahlung (DPOX)Auszahlung mit Vertragsstrafe (PYPN)Auszahlung mit Vorfälligkeitsentgelt (YLMT)Schuldverminderung mit Vertragsstrafe (CTPL)Schuldverminderung mit Vorfälligkeitsentgelt (CTYL)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL101 | Zinsmehrzahlung/-minderzahlung aufgrund vorzeitiger Rückzahlungen | Zinsmehrzahlung oder -minderzahlung bei der planmäßigen Zinszahlung, die nicht mit einem Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition verbunden ist. Ergebnisse einer vorzeitigen Rückzahlung an einem anderen Datum als einem planmäßigen Fälligkeitstermin: Minderzahlung — negative Differenz zwischen den gezahlten Zinsen und dem planmäßig am Zahlungsdatum für die zugrunde liegende Risikoposition fälligen Zinsbetrag (nur, wenn nach Zahlung etwaiger „Vertragsbruchkosten“ durch den Schuldner ein Fehlbetrag bleibt). Mehrzahlung — Zinsen, die über die im Abgrenzungszeitraum für die zugrunde liegende Risikoposition fälligen aufgelaufenen Zinsen hinaus eingezogen wurden. Eine negative Zahl steht für eine Minderzahlung, eine positive für eine Mehrzahlung.Als Bezug dient die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur der verbriefte Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL102 | Zahlungsdatum | Jüngstes Datum, an dem Kapital und Zinsen an die Verbriefungszweckgesellschaft gezahlt wurden (Stand Datenstichtag). Dies ist in der Regel das Datum der Zinszahlung für die zugrunde liegende Risikoposition. | NEIN | JA |
| CREL103 | Nächstes Zahlungsanpassungsdatum | Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit variabler Verzinsung Angabe des nächsten Datums, an dem die Höhe der planmäßigen Kapital- oder Zinszahlung angepasst werden soll. Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit fester Verzinsung Angabe des nächsten Zahlungsdatums. | NEIN | JA |
| CREL104 | Nächstes Zahlungsdatum | Datum der nächsten Zahlung für die zugrunde liegende Risikoposition. | NEIN | JA |
| CREL105 | Zahlungsfälligkeit | Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL106 | Ursprünglicher Zinssatz | Gesamtzinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition bei Originierung der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | NEIN |
| CREL107 | Zinssatz am Verbriefungsdatum | Gesamtzinssatz (z. B. EURIBOR und Marge), der zur Berechnung der am ersten Zinszahlungsdatum nach dem Verbriefungsdatum fälligen Zinsen für die zugrunde liegende Risikoposition herangezogen wird. | JA | NEIN |
| CREL108 | Erstes Zahlungsanpassungsdatum | Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit variabler Verzinsung Angabe des ersten Datums, an dem die Höhe der planmäßigen Kapital- und/oder Zinszahlung angepasst werden soll. Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit fester Verzinsung Angabe des ersten Datums, an dem die Höhe der planmäßigen Kapital- oder Zinszahlung angepasst werden soll (d. h. nicht des ersten Datums nach der Verbriefung, an dem sie geändert werden könnte). | JA | JA |
| CREL109 | Zinssatzart | Art des Zinssatzes:Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (bis Ende der Laufzeit) (FLIF)Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition, die an einen Index gebunden ist und in Zukunft an einen anderen Index gebunden wird (FINX)Fest verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (FXRL)Fest verzinslich mit künftigen regelmäßigen Anpassungen (FXPR)Fester Zinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition mit verpflichtender Umstellung auf einen variablen Satz (FLCF)Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Untergrenze (FLFL)Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Obergrenze (CAPP)Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Unter- und Obergrenze (FLCA)Diskontsatz (DISC)Switch-Optionalität (SWIC)Tausch des Schuldners (OBLS)Modular (MODE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL110 | Aktueller Zinssatz | Jährlicher Bruttosatz zur Berechnung der für die aktuelle Periode vorgesehenen Zinszahlungen auf die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden. | NEIN | JA |
| CREL111 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL112 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL113 | Aktuelle Zinsmarge | Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb (falls unterhalb Eingabe eines negativen Wertes) des Indexsatzes. | NEIN | JA |
| CREL114 | Zinsanpassungsintervall | Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| CREL115 | Aktueller Indexsatz | Indexsatz zur Festsetzung des aktuellen Zinssatzes für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Zinssatz (vor Marge) zur Berechnung der Zinsen, die zu dem in Feld CREL102 genannten Zahlungsdatum für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition gezahlt wurden. | NEIN | JA |
| CREL116 | Indexfestsetzungsdatum | Angabe des nächsten Indexfestsetzungsdatums, wenn in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition bestimmte Daten für die Indexfestsetzung vorgesehen sind. | NEIN | JA |
| CREL117 | Rundungsinkrement | Inkrementeller Prozentsatz, um den ein Indexsatz zur Festsetzung des Zinssatzes gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition gerundet werden sollte. | NEIN | JA |
| CREL118 | Zinsobergrenze | Höchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
| CREL119 | Zinsuntergrenze | Mindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
| CREL120 | Aktueller Verzugszins | Zinssatz zur Berechnung der Verzugszinsen, die zu dem in Feld CREL102 genannten Zahlungsdatum für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition gezahlt wurden. | NEIN | JA |
| CREL121 | Auflaufen von Zinsen zulässig | Dürfen die Zinsen gemäß den Unterlagen, in denen die Bedingungen der zugrunde liegenden Risikoposition beschrieben sind, auflaufen und kapitalisiert werden? | JA | NEIN |
| CREL122 | Zinsberechnungsmethode | „Tage“-Vereinbarung zur Berechnung der Zinsen:30/360 (A011)act/365 (A005)act/360 (A004)act/act ICMA (A006)act/act ISDA (A008)act/act AFB (A010)act/366 (A009)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL123 | Planmäßige Kapital- und Zinsgesamtfälligkeit | Am jüngsten Zahlungsdatum fällige planmäßige Kapital- und Zinszahlung für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition (Stand Datenstichtag).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| CREL124 | Planmäßige Kapital- und Zinsgesamtzahlungen | Am jüngsten Zahlungsdatum fällige planmäßige Kapital- und Zinszahlung für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition (Stand Datenstichtag).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| CREL125 | Negative Tilgung | Negative Tilgung/aufgeschobene Zinsen/kapitalisierte Zinsen ohne Vertragsstrafe. Eine negative Tilgung liegt vor, wenn die während eines Zahlungszeitraums aufgelaufenen Zinsen höher sind als die planmäßige Zahlung und der überschüssige Betrag zu dem noch ausstehenden Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition hinzuaddiert wird. Als Bezug dient die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur der verbriefte Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| CREL126 | Aufgeschobene Zinsen | Aufgeschobene Zinsen auf den gesamten Kredit (d. h. einschließlich des verbrieften Kredits und aller anderen Darlehen, die Teil der Kreditvereinbarung mit dem Schuldner sind). Aufgeschobene Zinsen entsprechen dem Betrag, um den die Zinsen, die ein Schuldner auf einen Hypothekenkredit zahlen muss, geringer sind als der Betrag der aufgelaufenen Zinsen auf den offenen Kapitalsaldo.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| CREL127 | Gesamtminderzahlung bei offenen Kapital- und Zinsbeträgen | Kumulierte Kapital- und Zinsfälligkeit für die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition) (Stand Datenstichtag).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL128 | Datum des letzten Rückstands | Datum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war. | JA | JA |
| CREL129 | Rückstandssaldo | Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:Bis dato fällige Zahlungen insgesamtzuzüglich kapitalisierter Beträgezuzüglich für das Konto geltender Gebührenabzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| CREL130 | Rückstand in Tagen | Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). | NEIN | NEIN |
| CREL131 | Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung | Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) | JA | JA |
| CREL132 | Ausfallbetrag | Bruttogesamtausfallbetrag vor Anwendung von Veräußerungserlösen und -rückflüssen und einschließlich jeglicher kapitalisierter Gebühren/Strafen usw. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL133 | Ausfalldatum | Datum des Ausfalls. | NEIN | JA |
| CREL134 | Nachträgliche Zinszahlung | Werden die bei der zugrunde liegenden Risikoposition anfallenden Zinsen nachträglich gezahlt? | NEIN | NEIN |
| CREL135 | Tatsächliche Verzugszinsen | Tatsächliche Verzugszinsen, die zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Datenstichtag für die Übermittlung dieser Daten gezahlt wurden. Summe der Verzugszinsen, die der Schuldner während der Zinsperiode oder am Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition gezahlt hat.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL136 | Kontostatus | Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:Vertragsgemäß bedient (PERF)Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR)Umstrukturiert — Rückstände (RARR)Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallenNicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)Rückstände (ARRE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF)Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS)Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT)Zurückgezahlt (RDMD)Sonstige (OTHR)Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | NEIN |
| CREL137 | Zugewiesene Verluste | Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Anwendung der Veräußerungserlöse (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL138 | Nettoerlöse bei Liquidation | Nettoerlöse bei Liquidation zur Feststellung der der Verbriefungszweckgesellschaft entstandenen Verluste gemäß den Verbriefungsunterlagen. Die Höhe der Nettoerlöse aus Veräußerungen bestimmt, ob es sich um einen Verlust oder eine Minderzahlung für die zugrunde liegende Risikoposition handelt.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL139 | Liquidationskosten | Kosten im Zusammenhang mit der Liquidation, die bei den anderen Vermögenswerten des Emittenten saldiert werden, um den Verlust gemäß den Verbriefungsunterlagen festzustellen. Höhe der Liquidationskosten, die aus den Nettoveräußerungserlösen gezahlt werden, um festzustellen, ob Verluste vorliegen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL140 | Voraussichtlicher Zeitpunkt von Rückflüssen | Erwartete Rückzahlungsfristen des Servicers der zugrunde liegenden Risikoposition in Monaten. | NEIN | JA |
| CREL141 | Kumulierte Rückflüsse | Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL142 | Vollstreckungsbeginn | Datum, an dem ein Zwangsvollstreckungs- oder Vergleichsverfahren oder alternative Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner eingeleitet wurden oder vom Schuldner genehmigt wurden. | NEIN | JA |
| CREL143 | Code der Abwicklungsstrategie | Abwicklungsstrategie:Änderung (MODI)Vollstreckung (ENFR)Zwangsverwaltung (RCVR)Insolvenz (NSOL)Verlängerung (XTSN)Darlehensverkauf (LLES)Diskontierter Auszahlung (DPFF)Immobilieneigentum (PPOS)Auflösung (RSLV)Bevorstehende Rückübertragung an Servicer (PRTS)Urkunde statt Zwangsvollstreckung (DLFR)Vollständige Auszahlung (FPOF)Zusicherungen und Gewährleistungen (REWR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL144 | Änderung | Art der Änderung:Verlängerung der Fälligkeit (MEXT)Tilgungsänderung (AMMC)Kapitalabschreibung (PWOF)Befristete Zinssenkung (TMRR)Kapitalisierung der Zinsen (CINT)Kapitalisierung vorgestreckte Kosten (z. B. Versicherung, Grundstückspacht) (CPCA)Kombination (CMRT)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL145 | Special Servicing-Status | Unterliegt die zugrunde liegende Risikoposition zum Zahlungsdatum einem Special Servicing? | NEIN | NEIN |
| CREL146 | Datum der letzten Übertragung an Special Servicer | Datum, an dem eine zugrunde liegende Risikoposition nach einem entsprechenden Vorfall an den Special Servicer übertragen wurde. Anmerkung: Wurde die zugrunde liegende Risikoposition mehrfach übertragen, ist das Datum anzugeben, an dem die letzte Übertragung an den Special Servicer erfolgt ist. | NEIN | JA |
| CREL147 | Datum der letzten Rückübertragung an Primary Servicer | Datum, an dem eine zugrunde liegende Risikoposition eine „korrigierte Hypothekenposition“ wird; dies entspricht dem Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Special Servicer zurück an den Master/Primary Servicer übertragen wurde. Anmerkung: Bei mehrfacher Rückübertragung der zugrunde liegenden Risikoposition ist das Datum anzugeben, an dem die letzte Rückübertragung an den Master/Primary Servicer erfolgt ist. | NEIN | JA |
| CREL148 | Uneinbringlichkeit festgestellt | Indikator (Ja/Nein), ob der Servicer oder Special Servicer festgestellt hat, dass eventuell geleistete Vorschüsse und der offene Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition sowie sonstige aus der zugrunde liegenden Risikoposition geschuldete Beträge von Erlösen bei Veräußerer oder Liquidation der Immobilie oder der zugrunde liegenden Risikoposition uneinbringlich sind | JA | JA |
| CREL149 | Nichteinhaltung der Finanzkennzahl/Trigger | Art der Nichteinhaltung der Finanzkennzahl oder des entsprechenden Triggers:Zinsdeckungsquote (ICRX)Schuldendeckungsquote (DSCR)Beleihungsquote (LLTV)Zinsdeckungsquote oder Schuldendeckungsquote (ICDS)Zinsdeckungsquote oder Schuldendeckungsquote oder Beleihungsquote (ICDL)Nichteinhaltung auf Immobilienebene (PROP)Nichteinhaltung auf Schuldnerebene (OBLG)Nichteinhaltung auf Mieter- oder auf Leerstandsebene (TENT)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL150 | Datum des Verstoßes | Datum, an dem ein Verstoß gegen die Bedingungen der zugrunde liegenden Risikoposition festgestellt wurde. Im Falle mehrerer Verstöße ist das Datum des frühesten Verstoßes anzugeben. | JA | JA |
| CREL151 | Datum der Behebung des Verstoßes | Datum, an dem ein in Feld CREL150 gemeldeter Verstoß behoben wurde. Im Falle mehrerer Verstöße ist das Datum des zuletzt behobenen Verstoßes anzugeben. | NEIN | JA |
| CREL152 | Code der Servicer-Watchlist | Wenn die zugrunde liegende Risikoposition in die Servicer-Watchlist aufgenommen wurde, ist der am besten zutreffende Code aus Anhang I Tabelle 2 anzugeben. Wenn mehrere Kriterien anwendbar sind, ist der ungünstigste Code anzugeben. | NEIN | JA |
| CREL153 | Datum der Servicer-Watchlist | Datum, an dem die Aufnahme einer zugrunde liegenden Risikoposition in die Watchlist beschlossen wurde. Wenn eine zugrunde liegende Risikoposition in einer früheren Periode aus der Watchlist entfernt wurde und nun wieder hinzugefügt wird, ist hier das neue Eintragungsdatum anzugeben. | NEIN | JA |
| CREL154 | Zinsswap-Anbieter | Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Zinsswap, so ist hier der Zinsswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
| CREL155 | Rechtsträgerkennung des Zinsswap-Anbieters | Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
| CREL156 | Fälligkeit des Zinsswaps | Fälligkeitstermin des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition. | NEIN | JA |
| CREL157 | Nominalbetrag des Zinsswaps | Nominalbetrag des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL158 | Währungsswap-Anbieter | Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Devisenswap, so ist hier der Devisenswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
| CREL159 | Rechtsträgerkennung des Währungsswap-Anbieters | Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters des Währungsswap für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
| CREL160 | Fälligkeit des Währungsswaps | Fälligkeitstermin des Währungsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition. | NEIN | JA |
| CREL161 | Nominalbetrag des Währungsswaps | Nominalbetrag des Währungsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL162 | Swap-Wechselkurs | Wechselkurs, der für einen Währungsswap festgelegt wurde. | NEIN | JA |
| CREL163 | Anderer Swap-Anbieter | Vollständige juristische Bezeichnung des Anbieters eines Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition, wenn es sich bei dem Swap weder um einen Zins- noch einen Währungsswap handelt. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
| CREL164 | Rechtsträgerkennung des anderen Swap-Anbieters | Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters „anderer“ Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
| CREL165 | Pflicht des Schuldners zur Zahlung von Vertragsauflösungskosten auf Swap | Umfang, bis zu dem der Schuldner Vertragsauflösungskosten an den Anbieter des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben.Vollentschädigung vom Schuldner (TOTL)Teilentschädigung vom Schuldner (PINO)Keine Entschädigung vom Schuldner (NOPE) | JA | NEIN |
| CREL166 | Vollständige oder teilweise Kündigung des Swaps für aktuelle Periode | Angabe der Gründe für eine Kündigung des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Datenstichtag für die Übermittlung dieser Daten. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben.Kündigung des Swaps wegen Herabstufung im Rating des Swap-Anbieters (RTDW)Kündigung des Swaps wegen Zahlungsausfall des Swap-Anbieters (PYMD)Kündigung des Swaps wegen anderer Art von Ausfall der Swap-Gegenpartei (CNTD)Kündigung des Swaps wegen vollständiger oder teilweiser vorzeitiger Rückzahlung durch den Schuldner (PRPY)Kündigung des Swaps wegen anderer Art von Ausfall des Schuldners (OBGD)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CREL167 | Periodische Nettozahlung des Swap-Anbieters | Nettobetrag der von der Gegenpartei des Swaps für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition geleisteten Zahlung am Zahlungsdatum gemäß Swap-Vertrag. Dies schließt keine Vertragsauflösungs- oder Kündigungszahlungen ein. Bei mehreren Swaps ist die Summe für sämtliche Swaps anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL168 | An den Anbieter des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition zu zahlende Vertragsauflösungskosten | Höhe der fälligen Zahlung vom Schuldner an die Swap-Gegenpartei im Falle der teilweisen oder vollständigen Kündigung des Swaps. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL169 | Minderzahlung bei Vertragsauflösungskosten auf Swap | Höhe einer eventuellen Minderzahlung von Vertragsauflösungskosten aufgrund der teilweisen oder vollständigen Kündigung des Swaps; gezahlt vom Schuldner. Bei mehreren Swaps ist die Summe für sämtliche Swaps anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL170 | Von der Swap-Gegenpartei zu zahlende Vertragsauflösungskosten | Höhe von eventuellen Gewinnen, die von der Swap-Gegenpartei bei der teilweisen oder vollständigen Kündigung des Swaps an den Schuldner gezahlt werden. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREL171 | Datum der nächsten Anpassung des Swaps | Datum der nächsten Anpassung des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben. | NEIN | JA |
| CREL172 | Sponsor | Bezeichnung des Sponsors der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| CREL173 | Rechtsträgerkennung der Korrespondenzbank der Syndizierung | Angabe der Rechtsträgerkennung (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) der Korrespondenzbank der Syndizierung, d. h. des Instituts, das als Schnittstelle zwischen Schuldner und kreditgebenden Parteien der syndizierten zugrunde liegenden Risikoposition agiert. | NEIN | JA |
| CREL174 | Rechtsträgerkennung des Servicers | Angabe der Rechtsträgerkennung des Servicers der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
| CREL175 | Name des Servicers | Vollständige juristische Bezeichnung des Servicers der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
| CREL176 | Name des Originators | Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| CREL177 | Rechtsträgerkennung des Originators | Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
| CREL178 | Land der Niederlassung des Originators | Land, in dem der Originator niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
| CREL179 | Name des ursprünglichen Kreditgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
| CREL180 | Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
| CREL181 | Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers | Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. | JA | JA |
| Angaben zu Sicherheiten |
| CREC1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld CREL1. | NEIN | NEIN |
| CREC2 | Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld CREL5 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CREC3 | Ursprüngliche Kennung der Sicherheit | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CREC4 | Neue Kennung der Sicherheit | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CREC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in CREC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CREC5 | Art der Sicherheit | (Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit.Automobil (CARX)Industriefahrzeug (INDV)Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR)Schienenfahrzeug (RALV)Nautisches Nutzfahrzeug (NACM)Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV)Flugzeug (AERO)Werkzeugmaschine (MCHT)Industrieausrüstung (INDE)Büroausstattung (OFEQ)IT-Ausrüstung (ITEQ)Medizinische Ausrüstung (MDEQ)Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ)Gewerbliches Gebäude (CBLD)Wohngebäude (RBLD)Industriegebäude (IBLD)Sonstiges Fahrzeug (OTHV)Sonstige Ausrüstung (OTHE)Sonstige Immobilien (OTRE)Sonstige Güter oder Bestände (OTGI)Wertpapiere (SECU)Garantie (GUAR)Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA)Gemischte Kategorien — Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| CREC6 | Name der Immobilie | Name der Immobilie, die als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dient.Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. | NEIN | JA |
| CREC7 | Adresse der Immobilie | Adresse der Immobilie, die als Sicherheit für die zugrunde liegende Risikoposition dient.Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. | NEIN | JA |
| CREC8 | Geografische Region — Sicherheit | Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der eine Sachsicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | JA |
| CREC9 | Postleitzahl der Immobilie | Vollständige primäre Postleitzahl der Immobilie.Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. | NEIN | JA |
| CREC10 | Sicherungsrechte | Höchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält. | JA | JA |
| CREC11 | Immobilienstatus | Status der Immobilie:Langfristige Vollmacht (LPOA)Zwangsverwaltung (RCVR)Zwangsvollstreckung (FCLS)Eigentümer der Immobilie (REOW)Entschuldung (Defeasence) (DFSD)Teilfreigabe (PRLS)Freigabe (RLSD)Wie bei Verbriefungsdatum (SCDT)In Special Servicing (SSRV)Sonstige (OTHR)Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. | NEIN | JA |
| CREC12 | Immobilienart | Art der Immobilie:Campinganlagen (CRVP)Parkhaus (CARP)Gesundheitswesen (HEAL)Gastgewerbe oder Hotel (HOTL)Industrieimmobilie (IDSR)Nur Grundstück (LAND)Freizeit (LEIS)Mehrfamilienhaus (MULF)Gemischter Verwendungszweck (MIXD)Büro (OFFC)Kneipe (PUBX)Privatimmobilie (RETL)Selbstlagerung (SSTR)Lagerhalle (WARE)Verschiedene (VARI)Sonstige (OTHR)Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. | NEIN | JA |
| CREC13 | Form des Eigentumstitels | Jeweiliger Eigentumstitel der Immobilie. Nur Verpachtung, wobei der Schuldner gewöhnlich ein Gebäude besitzt oder bauen muss, wie im Pachtvertrag angegeben. Inhalt solcher Verträge sind in der Regel langfristige Nettomieten; die Rechte und Pflichten des Schuldners bestehen so lange fort, bis der Mietvertrag ausläuft oder wegen Ausfall gekündigt wird:Pacht (LESH)Eigentum (FREE)Gemischt (MIXD)Sonstige (OTHR)Handelt es sich bei den gemeldeten Sicherheiten nicht um Immobiliensicherheiten, so ist ND5 einzutragen. | NEIN | JA |
| CREC14 | Aktuelles Bewertungsdatum | Datum der letzten Bewertung. | JA | JA |
| CREC15 | Aktueller Bewertungsbetrag | Letzte Bewertung der Immobilie durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter. Ist eine solche Bewertung nicht verfügbar, kann der aktuelle Wert anhand eines Immobilienwertindex geschätzt werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Immobilie hinreichend granular ist. Ist auch ein solcher Immobilienwertindex nicht verfügbar, kann ein Immobilienpreisindex verwendet werden, der im Hinblick auf die geografische Lage und die Art der Immobilie hinreichend granular ist, nachdem ein geeigneter Abschlag zur Berücksichtigung der Abschreibung auf die Immobilie vorgenommen wurde.Handelt es sich bei der gemeldeten Sicherheit nicht um eine Immobiliensicherheit, so ist die letzte Bewertung der Sicherheit durch einen unabhängigen externen oder internen Gutachter oder, falls nicht verfügbar, durch den Originator anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CREC16 | Aktuelle Bewertungsmethode | Aktuelle Methode zur Berechnung des in Feld CREC15 gemeldeten Werts der Sicherheit.Vollständige, interne und externe Inspektion (FALL)Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FEXT)Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB)Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)Indexiert (IDXD)Desktop (DKTP)Sachbearbeiter/Immobilienmakler (MAEA)Steuerbehörde (TXAT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CREC17 | Aktuelle Bewertungsbasis | Letzte Bewertungsbasis:Offener Markt (OPEN)Leer stehend (VCNT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CREC18 | Ursprüngliche Bewertungsmethode | Methode zur Berechnung des Werts der Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:Vollständige, interne und externe Inspektion (FALL)Vollständige, ausschließlich externe Inspektion (FEXT)Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB)Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)Indexiert (IDXD)Desktop (DKTP)Sachbearbeiter/Immobilienmakler (MAEA)Steuerbehörde (TXAT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CREC19 | Verbriefungsdatum | Datum, an dem die Immobilie/Sicherheit zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition hinzugefügt wurde. Falls die Immobilie/Sicherheit substituiert wurde, ist das Datum der Substitution anzugeben. Falls die Immobilie/Sicherheit Teil der ursprünglichen Verbriefung war, ist dies das Verbriefungsdatum. | JA | NEIN |
| CREC20 | Zugewiesener Prozentsatz der zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum | Anteil der zugrunde liegenden Risikoposition (in %), der der Immobilie/Sicherheit am Verbriefungsdatum zuzurechnen ist, wenn die zugrunde liegende Risikoposition durch mehr als eine Immobilie/Sicherheit besichert wird. Dies kann in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition festgelegt sein, ansonsten Bestimmung nach Bewertung oder Nettobetriebseinkommen. | JA | JA |
| CREC21 | Aktueller zugewiesener Anteil der zugrunde liegenden Risikoposition | Anteil der zugrunde liegenden Risikoposition (%), der der Sicherheit am Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition zuzurechnen ist. Gibt es mehr als eine Sicherheit zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition, muss die Summe aller Anteile 100 % betragen. Dies kann in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition festgelegt sein, ansonsten Bestimmung nach Bewertung (Nettobetriebseinkommen). | NEIN | JA |
| CREC22 | Bewertung bei Verbriefung | Bewertung der Immobilie/Sicherheit zur Besicherung der zugrunde liegenden Risikoposition am Verbriefungsdatum, wie im Prospekt beschrieben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREC23 | Name des Gutachters bei Verbriefung | Name des Sachverständigenbüros, das die Bewertung der Immobilie/Sicherheit am Datum der Verbriefung durchgeführt hat. | NEIN | JA |
| CREC24 | Datum der Bewertung bei Verbriefung | Datum, an dem die Bewertung für die im Prospekt angegebenen Werte erstellt wurde. | NEIN | JA |
| CREC25 | Baujahr | Baujahr der Immobilie gemäß Bewertungsbericht oder Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
| CREC26 | Jahr der letzten Renovierung | Jahr, in dem die letzte größere Renovierung bzw. der letzte Neubau an der Immobilie fertiggestellt wurde, gemäß Bewertungsbericht oder Unterlagen der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
| CREC27 | Anzahl der Einheiten | Für eine Immobilie des Typs „Mehrfamilienhaus“ ist die Anzahl der Einheiten, für Gastgewerbe-/Hotel-/Gesundheitsimmobilien die Anzahl der Betten, für Campinganlagen die Anzahl der Einheiten, für Mietwohnungen die Anzahl der Räume und für Selbstlagerzentren die Anzahl der Einheiten anzugeben. | NEIN | JA |
| CREC28 | Nettoquadratmeter | Vermietbare Nettogesamtfläche in Quadratmetern der Immobilien, die als Sicherheit für den Kredit dienen, gemäß aktuellem Bewertungsbericht. | NEIN | JA |
| CREC29 | Gewerbliche Fläche | Gewerblich vermietbare Nettogesamtfläche in Quadratmetern der Immobilien, die als Sicherheit für den Kredit dienen, gemäß aktuellem Bewertungsbericht. | NEIN | JA |
| CREC30 | Wohnfläche | Vermietbare Nettogesamtwohnfläche in Quadratmetern der Immobilie, die als Sicherheit für den Kredit dient, gemäß aktuellem Bewertungsbericht | NEIN | JA |
| CREC31 | Validierung der Nettowohnfläche | Hat der Gutachter (der jüngsten Bewertung) die Nettowohnfläche der Immobilie überprüft? | JA | JA |
| CREC32 | Aktueller Stand der Nutzung | Datum der letzten erhaltenen Mieterliste. Bei Gastgewerbe- (Hotels) und Gesundheitsimmobilien Angabe der durchschnittlichen Nutzung für die Periode, für die die Ergebnisse gemeldet werden. | NEIN | JA |
| CREC33 | Wirtschaftlicher Vermietungsgrad bei Verbriefung | Vermietungsgrad mit unterzeichneten Mietverträgen am Verbriefungsdatum, sofern im Prospekt angegeben (Mieter nutzen das Objekt eventuell nicht, zahlen aber Miete). | NEIN | JA |
| CREC34 | Physische Nutzung bei Verbriefung | Verfügbarer Prozentsatz der vermietbaren Fläche, die bei Verbriefung tatsächlich belegt ist, d. h. von Mietern genutzt wird und nicht geräumt ist, sofern im Prospekt offengelegt. Sollte aus einer Mieterliste oder einem anderen Dokument abgeleitet werden, woraus die Nutzung in Übereinstimmung mit den letzten Geschäftsjahresdaten hervorgeht. | NEIN | JA |
| CREC35 | Wert der leer stehenden Immobilie am Verbriefungsdatum | Wert der leer stehenden Immobilie am Verbriefungsdatum.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREC36 | Datum der Finanzdaten bei Verbriefung | Enddatum der Finanzdaten für die im Prospekt verwendeten Informationen (z. B. Jahresbeginn bis dato, jährlich, vierteljährlich oder vorangegangene 12 Monate) | JA | JA |
| CREC37 | Nettobetriebsergebnis bei Verbriefung | Einnahmen abzüglich Betriebskosten am Verbriefungsdatum.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CREC38 | Letzte Finanzdaten zum Startdatum | Erster Tag der Periode, die durch die letzte verfügbare Ergebnisrechnung abgedeckt wird (z. B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate). | JA | JA |
| CREC39 | Letzte Finanzdaten zum Enddatum | Enddatum der Finanzdaten, die für die letzte Ergebnisrechnung verwendet wurden (z. B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate). | JA | JA |
| CREC40 | Letzte Einnahmen | Summe der Einnahmen für die Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (z. B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate), für die betreffende Immobilie.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CREC41 | Letzte Betriebskosten | Summe der Betriebskosten für die Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (z. B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate), für alle Immobilien. Diese können Grundsteuern, Versicherung, Verwaltung, Betriebsstoffe, Instandhaltung und Reparaturen sowie unmittelbare Liegenschaftskosten für den Hausbesitzer umfassen; Investitionsaufwand und Vermietungsprovisionen sind ausgeschlossen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CREC42 | Letzter Investitionsaufwand | Gesamtinvestitionsaufwand (im Gegensatz zu Reparaturen und Instandhaltung) für die Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (z. B. monatlich, vierteljährlich, Jahresbeginn bis dato oder vorangegangene 12 Monate), für die betreffende Immobilie.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CREC43 | Zahlbare Grundstückspacht | Ist die Immobilie gemietet, ist die aktuelle Jahresmiete anzugeben, die an den Vermieter zu zahlen ist.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREC44 | Gewichtete durchschnittliche Mietdauer | Gewichtete durchschnittliche Mietdauer in Jahren, wobei als Gewicht der letzte verfügbare ausstehende Mietwert zu verwenden ist. | NEIN | JA |
| CREC45 | Ablauf der Grundstückspacht | Angabe des frühesten Datums, an dem der Pachtzins abläuft. | NEIN | JA |
| CREC46 | Vertragliche Jahresmieteinnahmen | Vertragliche Jahresmieteinnahmen, abgeleitet aus der letzten Mieterliste des Schuldners.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CREC47 | Einnahmen mit Ablauf in 1-12 Monaten | Prozentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 1 bis 12 Monaten. | JA | JA |
| CREC48 | Einnahmen mit Ablauf in 13-24 Monaten | Prozentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 13 bis 24 Monaten.. | JA | JA |
| CREC49 | Einnahmen mit Ablauf in 25-36 Monaten | Prozentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 25 bis 36 Monaten. | JA | JA |
| CREC50 | Einnahmen mit Ablauf in 37-48 Monaten | Prozentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 37 bis 48 Monaten. | JA | JA |
| CREC51 | Einnahmen mit Ablauf in 49 oder mehr Monaten | Prozentsatz der Einnahmen mit Ablauf in 49 oder mehr Monaten. | JA | JA |
| Angaben zum Mieter |
| CRET1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld CREL1. | NEIN | NEIN |
| CRET2 | Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld CREL5 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CRET3 | Kennung der Sicherheit | Eindeutige Kennung der Sicherheit. Dieses Feld muss der Angabe in CREC4 entsprechen, um eine Zuordnung zu ermöglichen. | NEIN | NEIN |
| CRET4 | Kennung des Mieters | Eindeutige Kennung des Mieters. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CRET5 | Name des Mieters | Name des derzeitigen Mieters. Handelt es sich beim Mieter um eine natürliche Person, so muss hier die gleiche Eingabe erfolgen wie in Feld CRET4. | JA | NEIN |
| CRET6 | NACE-Branchencode | NACE-Branchencode des Mieters gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates. | JA | JA |
| CRET7 | Datum des Mietauslaufs | Datum des Mietauslaufs des derzeitigen Mieters. | NEIN | JA |
| CRET8 | Zahlbare Miete | Jahresmiete, die vom derzeitigen Mieter zu zahlen ist.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRET9 | Währung der Miete | Währung, in der die Miete gezahlt wird. | NEIN | JA |
| CRPL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
| CRPL7 | Pool-Transferdatum | Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft (SPV) transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| CRPL8 | Rückkaufsdatum | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. | NEIN | JA |
| CRPL9 | Rückzahlungsdatum | Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. | NEIN | JA |
| CRPL10 | Geografische Region — Schuldner | Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | NEIN |
| CRPL11 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | NEIN |
| CRPL12 | Schuldner mit beeinträchtigter Bonität | Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebersa)für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenni)eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, undii)in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;b)zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder — sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt — in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oderc)eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | JA |
| CRPL13 | Kundentyp | Kundentyp bei Originierung:Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CRPL14 | NACE-Branchencode | NACE-Branchencode des Schuldners gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006. | JA | JA |
| CRPL15 | Basel III-Segment des Schuldners | Basel III-Segment des Schuldners:Unternehmen (CORP)Als Unternehmen behandelte kleine und mittlere Unternehmen (SMEX)Retail (RETL)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| CRPL16 | Unternehmensgröße | Einstufung der Unternehmen nach Größe gemäß dem Anhang der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission:Kleinstunternehmen (MICE): Unternehmen, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.Kleines Unternehmen (SMAE): Unternehmen, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt.Mittleres Unternehmen (MEDE): Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielt bzw. dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.Großes Unternehmen (LARE): Unternehmen, bei dem es sich weder um ein Kleinstunternehmen noch um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt.Natürliche Person (NATP)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CRPL17 | Einnahmen | Um Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge des Schuldners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des „Gesamtjahresumsatzes“ im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| CRPL18 | Gesamtschulden | Gesamte Bruttoverbindlichkeiten des Schuldners, einschließlich der in der zugrunde liegenden Risikoposition enthaltenen Finanzierung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| CRPL19 | EBITDA | Wiederkehrende Erträge aus dem laufenden Geschäft zuzüglich Zinsen, Steuern, Abschreibung und Amortisierung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| CRPL20 | Unternehmenswert | Unternehmenswert, d. h. Marktkapitalisierung zuzüglich Schulden, Minderheitsbeteiligungen und Vorzugsaktien, abzüglich sämtlicher Barmittel und Barmitteläquivalente.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| CRPL21 | Freier Cashflow | Nettoeinkommen zuzüglich unbarer Aufwendungen, Zinsen x (1 — Steuersatz) und langfristiger Investitionen abzüglich Investitionen in Geschäftskapital. Unbare Aufwendungen umfassen Abschreibungen, Amortisation, Aufzehrung, Entschädigungen auf der Grundlage von Beteiligungskapital und die Wertminderung von Vermögenswerten.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| CRPL22 | Datum der Finanzdaten | Datum der Finanzinformationen (z. B. EBITDA) über den Schuldner dieser zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
| CRPL23 | Währung des Abschlusses | Meldewährung der Abschlüsse. | JA | NEIN |
| CRPL24 | Art der Schuld | Art der Schuld:Darlehen oder Leasing (LOLE)Garantie (DGAR)Eigenwechsel (PRMS)Gewinnbeteiligungsrechte (PRTR)Überziehung (ODFT)Kreditbrief (LCRE)Betriebsmittelfazilität (WCFC)Beteiligungen (EQUI)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| CRPL25 | Verbriefte Forderungen | Forderungen im Zusammenhang mit dieser zugrunde liegenden Risikoposition, die verbrieft wurden:Kapital und Zinsen (PRIN)Nur Kapital (PRPL)Nur Zinsen (INTR)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| CRPL26 | Internationale Wertpapierkennnummer | Gegebenenfalls ISIN-Code dieser zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| CRPL27 | Rang | Rang des Schuldinstruments:Vorrangig (SNDB)Mezzanine-Finanzierung (MZZD)Nachrangig (Junior) (JUND)Nachrangig (Subordinated) (SBOD)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CRPL28 | Syndizierung | Ist die zugrunde liegende Risikoposition syndiziert? | JA | NEIN |
| CRPL29 | Fremdfinanzierte Transaktion | Handelt es sich bei der zugrunde liegenden Risikoposition um eine fremdfinanzierte Transaktion im Sinne von https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.leveraged_transactions_guidance_201705.en.pdf? | NEIN | NEIN |
| CRPL30 | CLO-Verwaltung | Wird die zugrunde liegende Risikoposition auch vom CLO-Manager verwaltet? | NEIN | JA |
| CRPL31 | Zahlung in Sachleistungen | Zahlungen aus der zugrunde liegenden Risikoposition in Form von Sachleistungen (d. h. Zinszahlungen in Form eines kapitalisierten Kapitalbetrags)? | JA | NEIN |
| CRPL32 | Sonderregelungen | Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. | JA | JA |
| CRPL33 | Datum der Originierung | Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | NEIN |
| CRPL34 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. | NEIN | JA |
| CRPL35 | Originierungskanal | Kanal der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:Büro- oder Zweigstellennetz (BRAN)Vermittler (BROK)Internet (WEBI)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| CRPL36 | Zweck | Zweck der zugrunde liegenden Risikoposition:Überziehung oder Betriebskapital (OVRD)Neue Investitionen in Anlagen und Ausrüstungen (EQPI)Neue Investitionen in Informationstechnologie (INFT)Modernisierung bestehender Anlagen, Ausrüstungen oder Technologien (RFBR)Fusion und Übernahme (MGAQ)Anderer expansiver Zweck (OEXP)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CRPL37 | Währung | Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | NEIN |
| CRPL38 | Ursprünglicher Kapitalsaldo | Ursprünglicher Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich Gebühren).Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder zum Datum des Abschlusses der Verbriefung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CRPL39 | Aktueller Kapitalsaldo | Ausstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRPL40 | Vorrangige Kapitalsalden | Gesamtbetrag der Salden mit höherem Rang als diese zugrunde liegende Risikoposition (einschließlich Salden mit anderen Kreditgebern). Gibt es keine vorrangigen Salden, so ist der Wert 0 einzutragen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CRPL41 | Marktwert | Bei durch besicherte Kredite unterlegten Verbriefungen ist der Marktwert der Sicherheit anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRPL42 | Gesamtkreditlimit | Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition — der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte.Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen.Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut und der Kreditgeber die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRPL43 | Kaufpreis | Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. | NEIN | JA |
| CRPL44 | Kündigungstermin | Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition die Möglichkeit des Rückverkaufs, so ist das Datum anzugeben, an dem die Option ausgeübt werden kann. Ist das Datum nicht bekannt (z. B. bei amerikanischer Option), so ist der 31. Dezember 2099 anzugeben. | NEIN | JA |
| CRPL45 | Verkaufsoption | Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition die Möglichkeit des Rückverkaufs, so ist der Ausübungspreis anzugeben. Bei einem nicht festen Ausübungspreis (z. B. bei Lookback-Option) ist der beste Schätzwert des Ausübungspreises anzugeben (Stand Datenstichtag).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRPL46 | Tilgungsart | Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CRPL47 | Ende der tilgungsfreien Periode | Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. | JA | JA |
| CRPL48 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen | Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CRPL49 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen | Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CRPL50 | Zahlungsfälligkeit | Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRPL51 | Schlussrate | Gesamtbetrag der (verbrieften) Kapitalrückzahlungen zum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CRPL52 | Zinssatzart | Art des Zinssatzes:Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (bis Ende der Laufzeit) (FLIF)Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition, die an einen Index gebunden ist und in Zukunft an einen anderen Index gebunden wird (FINX)Fest verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (FXRL)Fest verzinslich mit künftigen regelmäßigen Anpassungen (FXPR)Fester Zinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition mit verpflichtender Umstellung auf einen variablen Satz (FLCF)Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Untergrenze (FLFL)Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Obergrenze (CAPP)Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Unter- und Obergrenze (FLCA)Diskontsatz (DISC)Switch-Optionalität (SWIC)Tausch des Schuldners (OBLS)Modular (MODE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CRPL53 | Aktueller Zinssatz | Jährlicher Bruttosatz zur Berechnung der für die aktuelle Periode vorgesehenen Zinszahlungen auf die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden. | NEIN | JA |
| CRPL54 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CRPL55 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CRPL56 | Aktuelle Zinsmarge | Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes). | NEIN | JA |
| CRPL57 | Zinsanpassungsintervall | Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| CRPL58 | Zinsobergrenze | Höchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
| CRPL59 | Zinsuntergrenze | Mindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
| CRPL60 | Revisionsmarge 1 | Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am ersten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des für die Zinsberechnung herangezogenen zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR). Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge. | JA | JA |
| CRPL61 | Zinsrevisionsdatum 1 | Datum der nächsten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw. Dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). | JA | JA |
| CRPL62 | Revisionsmarge 2 | Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am zweiten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des für die Zinsberechnung herangezogenen zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR). Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge. | JA | JA |
| CRPL63 | Zinsrevisionsdatum 2 | Datum der zweiten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw.; dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). | JA | JA |
| CRPL64 | Revisionsmarge 3 | Marge für die zugrunde liegende Risikoposition am dritten Revisionsdatum. Dies bezieht sich nur auf vertragliche Änderungen hinsichtlich der Marge (z. B. von +50 auf +100 Basispunkte) oder des für die Zinsberechnung herangezogenen zugrunde liegenden Indexes (z. B. von 3M EURIBOR auf 1M EURIBOR). Dieses Feld bezieht sich nicht auf das Datum, an dem der Index periodisch angepasst wird (z. B. monatliche Zurücksetzung des 1M EURIBOR).In diesem Feld ist die vollständig korrigierte Marge anzugeben, nicht die Änderung der Marge. | JA | JA |
| CRPL65 | Zinsrevisionsdatum 3 | Datum der dritten Zinssatzänderung (z. B. Änderungen der Diskontierungsmarge, Ende festgelegter Perioden, neu festgelegte zugrunde liegende Risikopositionen usw. Dies ist nicht das nächste LIBOR/EURIBOR/Index-Anpassungsdatum). | JA | JA |
| CRPL66 | Revidierter Zinsindex | Nächster Zinsindex.MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| CRPL67 | Laufzeit des revidierten Zinsindexes | Laufzeit des revidierten Zinsindexes:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| CRPL68 | Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung | Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. | JA | NEIN |
| CRPL69 | Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr | Prozentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen. | JA | JA |
| CRPL70 | Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. | JA | JA |
| CRPL71 | Vorfälligkeitsgebühr | Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als „Vertragsbruchkosten“ für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRPL72 | Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. | JA | JA |
| CRPL73 | Datum der vorzeitigen Rückzahlung | Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist. | JA | JA |
| CRPL74 | Kumulierte vorzeitige Rückzahlungen | Gesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CRPL75 | Datum der Umstrukturierung | Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern. | JA | JA |
| CRPL76 | Datum des letzten Rückstands | Datum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war. | JA | JA |
| CRPL77 | Rückstandssaldo | Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:Bis dato fällige Zahlungen insgesamtzuzüglich kapitalisierter Beträgezuzüglich für das Konto geltender Gebührenabzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| CRPL78 | Rückstand in Tagen | Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). | NEIN | NEIN |
| CRPL79 | Kontostatus | Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:Vertragsgemäß bedient (PERF)Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR)Umstrukturiert — Rückstände (RARR)Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallenNicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)Rückstände (ARRE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF)Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS)Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT)Zurückgezahlt (RDMD)Sonstige (OTHR)Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | NEIN |
| CRPL80 | Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung | Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) | JA | JA |
| CRPL81 | Ausfallbetrag | Bruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRPL82 | Ausfalldatum | Datum des Ausfalls. | NEIN | JA |
| CRPL83 | Zugewiesene Verluste | Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRPL84 | Kumulierte Rückflüsse | Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRPL85 | Quelle von Rückzahlungen | Die Quelle rückgezahlter Beträge:Liquidation von Sicherheiten (LCOL)Vollstreckung von Garantien (EGAR)Zusätzliche Kredite (ALEN)Barrückzahlungen (CASR)Gemischt (MIXD)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CRPL86 | Rückgriff | Besteht über die Erlöse aus Sicherheiten für diese zugrunde liegende Risikoposition hinaus ein (vollständiger oder begrenzter) Rückgriff auf Vermögenswerte des Schuldners? | JA | JA |
| CRPL87 | Einlagenbetrag | Summe aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden.Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition.Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf, und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt, und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRPL88 | Nominalbetrag des Zinsswaps | Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Zinsswap, so ist hier der Nominalbetrag anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRPL89 | Rechtsträgerkennung des Zinsswap-Anbieters | Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
| CRPL90 | Zinsswap-Anbieter | Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Zinsswap, so ist hier der Zinsswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
| CRPL91 | Fälligkeit des Zinsswaps | Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Zinsswap, so ist hier der Fälligkeitstermin des Swaps anzugeben. | NEIN | JA |
| CRPL92 | Nominalbetrag des Währungsswaps | Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Währungsswap, so ist hier der Nominalbetrag anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRPL93 | Rechtsträgerkennung des Währungsswap-Anbieters | Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Währungsswap, so ist hier die Rechtsträgerkennung des Anbieters des Swaps (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) anzugeben. | NEIN | JA |
| CRPL94 | Währungsswap-Anbieter | Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Devisenswap, so ist hier der Devisenswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
| CRPL95 | Fälligkeit des Währungsswaps | Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Devisenswap, so ist hier der Fälligkeitstermin des Swaps anzugeben. | NEIN | JA |
| CRPL96 | Name des ursprünglichen Kreditgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
| CRPL97 | Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
| CRPL98 | Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers | Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. | JA | JA |
| CRPL99 | Name des Originators | Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| CRPL100 | Rechtsträgerkennung des Originators | Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
| CRPL101 | Land der Niederlassung des Originators | Land, in dem der Originator niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
| Angaben zu Sicherheiten |
| CRPC1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld CRPL1. | NEIN | NEIN |
| CRPC2 | Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld CRPL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CRPC3 | Ursprüngliche Kennung der Sicherheit | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit oder Garantie zugewiesen wurde. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CRPC4 | Neue Kennung der Sicherheit | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes CRPC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in Feld CRPC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| CRPC5 | Geografische Region — Sicherheit | Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der die Sicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | JA |
| CRPC6 | Art der Sicherung | Art der Sicherung:Sicherheit (COLL)Durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GCOL)Nicht durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GNCO)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| CRPC7 | Art der Belastung | Angabe des Sicherungsrechts auf die Sicherheit. Bei Garantien ist in diesem Feld jedes Sicherungsrecht auf Sicherheiten zur Unterlegung dieser Garantie anzugeben. „Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches“ beschreibt die Situation, dass der Originator oder ursprüngliche Kreditgeber unwiderruflich und bedingungslos dazu befugt ist, die Sicherheit in Zukunft einseitig zu belasten, ohne dafür die Zustimmung des Schuldners oder Garantiegebers einholen zu müssen:Feste Belastung (FXCH)Variable Belastung (FLCH)Keine Belastung (NOCG)Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches (ATRN)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CRPC8 | Sicherungsrechte | Höchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält. | JA | JA |
| CRPC9 | Art der Sicherheit | (Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit.Automobil (CARX)Industriefahrzeug (INDV)Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR)Schienenfahrzeug (RALV)Nautisches Nutzfahrzeug (NACM)Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV)Flugzeug (AERO)Werkzeugmaschine (MCHT)Industrieausrüstung (INDE)Büroausstattung (OFEQ)IT-Ausrüstung (ITEQ)Medizinische Ausrüstung (MDEQ)Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ)Gewerbliches Gebäude (CBLD)Wohngebäude (RBLD)Industriegebäude (IBLD)Sonstiges Fahrzeug (OTHV)Sonstige Ausrüstung (OTHE)Sonstige Immobilien (OTRE)Sonstige Güter oder Bestände (OTGI)Wertpapiere (SECU)Garantie (GUAR)Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA)Gemischte Kategorien — Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| CRPC10 | Aktueller Bewertungsbetrag | Letzte Bewertung der Sicherheit. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede Unterlegungssicherheit.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CRPC11 | Aktuelle Bewertungsmethode | Methode zur Berechnung des aktuellen Werts der Sicherheit gemäß Angabe in Feld CRPC10:Vollständige Bewertung (FAPR)Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB)Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)Indexiert (IDXD)Desktop (DKTP)Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)Kaufpreis (PPRI)Haircut (HCUT)Marktbewertung (MTTM)Bewertung des Schuldners (OBLV)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| CRPC12 | Aktuelles Bewertungsdatum | Datum der aktuellsten Bewertung der Sicherheit gemäß Angabe in Feld CRPC10. | JA | JA |
| CRPC13 | Ursprünglicher Bewertungsbetrag | Ursprüngliche Bewertung der Sicherheit zum Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CRPC14 | Ursprüngliche Bewertungsmethode | Methode zur Berechnung des Werts der Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition gemäß Angabe in Feld CRPC13.Vollständige Bewertung (FAPR)Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB)Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)Indexiert (IDXD)Desktop (DKTP)Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)Kaufpreis (PPRI)Haircut (HCUT)Marktbewertung (MTTM)Bewertung des Schuldners (OBLV)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| CRPC15 | Ursprüngliches Bewertungsdatum | Datum der ursprünglichen Bewertung der Sachsicherheit oder finanziellen Sicherheit gemäß Angabe in Feld CRPC13. | JA | JA |
| CRPC16 | Verkaufsdatum | Datum des Verkaufs der Sicherheit. | NEIN | JA |
| CRPC17 | Verkaufspreis | Preis, der bei der Veräußerung von Sicherheiten im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CRPC18 | Währung der Sicherheit | Währung, auf die der in CRPC10 angegebene Bewertungsbetrag lautet. | NEIN | JA |
| CRPC19 | Land des Garantiegebers | Staat, in dem der Garantiegeber niedergelassen ist. | NEIN | JA |
| CRPC20 | ESVG-Teilsektor des Garantiegebers | ESVG 2010-Klassifizierung des Garantiegebers gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates („ESVG 2010“) . Dieser Eintrag muss auf der Ebene der Teilsektoren erfolgen. Dabei ist einer der in Tabelle 1 des Anhangs I angegebenen Werte zu verwenden. | NEIN | JA |
| AUTL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
| AUTL7 | Pool-Transferdatum | Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| AUTL8 | Rückkaufsdatum | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. | NEIN | JA |
| AUTL9 | Rückzahlungsdatum | Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. | NEIN | JA |
| AUTL10 | Geografische Region — Schuldner | Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | NEIN |
| AUTL11 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | NEIN |
| AUTL12 | Beschäftigungsstatus | Beschäftigungsstatus des Hauptschuldners:Beschäftigt — Privatsektor (EMRS)Beschäftigt — öffentlicher Sektor (EMBL)Beschäftigt — Sektor nicht bekannt (EMUK)Arbeitslos (UNEM)Selbständig (SFEM)Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM)Student (STNT)Rentner (PNNR)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| AUTL13 | Schuldner mit beeinträchtigter Bonität | Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebersa)für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenni)eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, undii)in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;b)zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder — sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt — in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oderc)eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | JA |
| AUTL14 | Rechtsform des Schuldners | Rechtsform des Kunden:Öffentliches Unternehmen (PUBL)Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLCO)Partnerschaft (PNTR)Einzelperson (INDV)Staatliche Stelle (GOVT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| AUTL15 | Kundentyp | Kundentyp bei Originierung:Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| AUTL16 | Primäreinkommen | Jährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| AUTL17 | Art des Primäreinkommens | Art des in AUTL16 angegebenen Einkommens:Bruttojahreseinkommen (GRAN)Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS)Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX)Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS)Verfügbares Einkommen (DSPL)Kreditnehmer ist juristische Person (CORP)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| AUTL18 | Währung des Primäreinkommens | Währung, in der das Einkommen des Primärschuldners gezahlt wird. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so ist hier die Währung der in Feld AUTL20 gemeldeten Einnahmen anzugeben. | JA | JA |
| AUTL19 | Überprüfung des Primäreinkommens | Überprüfung des Primäreinkommens:Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)Überprüft (VRFD)Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung („Fast Track“) (NVRF)Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| AUTL20 | Einnahmen | Um Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge des Schuldners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des „Gesamtjahresumsatzes“ im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| AUTL21 | Währung des Abschlusses | Meldewährung der Abschlüsse. | JA | JA |
| AUTL22 | Sonderregelungen | Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. | JA | JA |
| AUTL23 | Art des Produkts | Einstufung des Leasings gemäß den Festlegungen des Leasinggebers:(Persönlicher) Kaufvertrag (PPUR)(Persönlicher) Mietvertrag (PHIR)Mietkauf (HIRP)Leasing-Kauf (LEAP)Finanzierungsleasing (FNLS)Betriebsleasing (OPLS)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| AUTL24 | Datum der Originierung | Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | NEIN |
| AUTL25 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. | NEIN | JA |
| AUTL26 | Ursprüngliche Laufzeit | Ursprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung. | JA | JA |
| AUTL27 | Originierungskanal | Kanal der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:Automobilhändler (ADLR)Vermittler (BROK)Direkt (DIRE)Indirekt (IDRT)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| AUTL28 | Währung | Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | NEIN |
| AUTL29 | Ursprünglicher Kapitalsaldo | Ausstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition des Schuldners oder diskontierter Leasingsaldo (einschließlich kapitalisierter Gebühren) bei Vergabe.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| AUTL30 | Aktueller Kapitalsaldo | Ausstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition (oder diskontierter Saldo des Leasings) des Schuldners zum Datenstichtag. Dies umfasst sämtliche Beträge, die gegen das Fahrzeug besichert sind. Wenn dem Saldo beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| AUTL31 | Kaufpreis | Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. | NEIN | JA |
| AUTL32 | Tilgungsart | Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| AUTL33 | Ende der tilgungsfreien Periode | Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. | NEIN | JA |
| AUTL34 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen | Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| AUTL35 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen | Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| AUTL36 | Zahlungsmethode | Übliche Zahlungsmethode (kann auf der letzten eingegangenen Zahlung basieren):Lastschriftverfahren (CDTX)Dauerauftrag (SORD)Scheck (CHKX)Bar (CASH)Banküberweisung (weder Lastschrift noch Dauerauftrag) (BTRA)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| AUTL37 | Zahlungsfälligkeit | Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| AUTL38 | Schlussrate | Gesamtbetrag der (verbrieften) Kapitalrückzahlungen zum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| AUTL39 | Anzahlungsbetrag | Höhe der Anzahlung bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich des Werts von in Zahlung genommenen Fahrzeugen usw.)Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| AUTL40 | Aktueller Zinssatz | Gesamtbetrag des laufenden Bruttozins- oder Diskontierungszinssatzes für die zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden. | NEIN | JA |
| AUTL41 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| AUTL42 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| AUTL43 | Aktuelle Zinsmarge | Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes). | NEIN | JA |
| AUTL44 | Zinsanpassungsintervall | Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| AUTL45 | Zinsobergrenze | Höchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
| AUTL46 | Zinsuntergrenze | Mindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
| AUTL47 | Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung | Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. | JA | NEIN |
| AUTL48 | Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr | Prozentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen. | JA | JA |
| AUTL49 | Vorfälligkeitsgebühr | Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als „Vertragsbruchkosten“ für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| AUTL50 | Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. | JA | JA |
| AUTL51 | Datum der vorzeitigen Rückzahlung | Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist. | JA | JA |
| AUTL52 | Kumulierte vorzeitige Rückzahlungen | Gesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| AUTL53 | Hersteller | Markenname des Fahrzeugherstellersz. B. „Skoda“, nicht „Volkswagen“. | JA | NEIN |
| AUTL54 | Modell | Name des Fahrzeugmodells. | JA | NEIN |
| AUTL55 | Jahr der Zulassung | Jahr, in dem das Auto zugelassen wurde. | JA | JA |
| AUTL56 | Neu oder gebraucht | Zustand des Fahrzeugs bei Originierung der zugrunde liegenden RisikopositionNeu (NEWX)Gebraucht (USED)Vorführwagen (DEMO)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| AUTL57 | Energieeffizienzausweis | Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz der Sicherheit zum Zeitpunkt der Originierung:A (EPCA)B (EPCB)C (EPCC)D (EPCD)E (EPCE)F (EPCF)G (EPCG)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| AUTL58 | Aussteller des Energieeffizienzausweises | Vollständige juristische Bezeichnung des Ausstellers des Energieeffizienzausweises. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
| AUTL59 | Ursprüngliche Beleihungsquote | Verhältnis zwischen dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition bei Originierung und dem Fahrzeugwert bei Originierung. | JA | NEIN |
| AUTL60 | Ursprünglicher Bewertungsbetrag | Listenpreis des Fahrzeugs zum Datum der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. Bei Fahrzeugen, die nicht neu sind, Angabe von Handelswert oder Verkaufspreis des Fahrzeugs.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| AUTL61 | Ursprünglicher Restwert des Fahrzeugs | Geschätzter Restwert des Vermögenswerts am Datum der Leasingvergabe.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| AUTL62 | Preis bei Kaufoption | Betrag, den der Schuldner am Leasingende oder bei Ende der zugrunde liegenden Risikoposition zahlen muss, um Eigentümer des Fahrzeugs zu werden, wenn dieser Betrag von dem in Feld AUTL63 angegebenen Betrag abweicht.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| AUTL63 | Verbriefter Restwert | Restwert, der lediglich verbrieft wurde.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| AUTL64 | Aktualisierter Restwert des Fahrzeugs | Wenn der Restwert verbrieft wurde, ist der letzte geschätzte Restwert des Fahrzeugs bei Vertragsende anzugeben. Falls keine Aktualisierung erfolgt ist, ist der ursprünglich geschätzte Restwert anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| AUTL65 | Datum der aktualisierten Restwertbestimmung des Fahrzeugs | Falls der Restwert verbrieft wurde, ist das Datum anzugeben, an dem die letzte aktualisierte Berechnung des Restwerts des Fahrzeugs vorgenommen wurde. Falls keine Aktualisierung erfolgt ist, ist das Datum der ursprünglichen Bewertung anzugeben. | NEIN | JA |
| AUTL66 | Datum der Umstrukturierung | Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern. | JA | JA |
| AUTL67 | Datum des letzten Rückstands | Datum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war. | JA | JA |
| AUTL68 | Rückstandssaldo | Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:Bis dato fällige Zahlungen insgesamtzuzüglich kapitalisierter Beträgezuzüglich für das Konto geltender Gebührenabzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| AUTL69 | Rückstand in Tagen | Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). | NEIN | NEIN |
| AUTL70 | Kontostatus | Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:Vertragsgemäß bedient (PERF)Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR)Umstrukturiert — Rückstände (RARR)Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallenNicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)Rückstände (ARRE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF)Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS)Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT)Zurückgezahlt (RDMD)Sonstige (OTHR)Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | NEIN |
| AUTL71 | Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung | Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) | JA | JA |
| AUTL72 | Ausfallbetrag | Bruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| AUTL73 | Ausfalldatum | Datum des Ausfalls. | NEIN | JA |
| AUTL74 | Zugewiesene Verluste | Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| AUTL75 | Restwertverluste | Restwertverlust bei Rückgabe des Fahrzeugs. Falls der Restwert nicht verbrieft wurde, ist hier ND5 einzutragen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| AUTL76 | Kumulierte Rückflüsse | Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| AUTL77 | Verkaufspreis | Preis, der bei Verkauf des Fahrzeugs im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| AUTL78 | Einlagenbetrag | Summe aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden.Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition.Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf, und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt, und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| AUTL79 | Name des ursprünglichen Kreditgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
| AUTL80 | Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
| AUTL81 | Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers | Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. | JA | JA |
| AUTL82 | Name des Originators | Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| AUTL83 | Rechtsträgerkennung des Originators | Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
| AUTL84 | Land der Niederlassung des Originators | Land, in dem der Originator niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
| CMRL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
| CMRL7 | Pool-Transferdatum | Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| CMRL8 | Rückkaufsdatum | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. | NEIN | JA |
| CMRL9 | Rückzahlungsdatum | Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. | NEIN | JA |
| CMRL10 | Geografische Region — Schuldner | Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | NEIN |
| CMRL11 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | NEIN |
| CMRL12 | Beschäftigungsstatus | Beschäftigungsstatus des Hauptschuldners:Beschäftigt — Privatsektor (EMRS)Beschäftigt — öffentlicher Sektor (EMBL)Beschäftigt — Sektor nicht bekannt (EMUK)Arbeitslos (UNEM)Selbständig (SFEM)Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM)Student (STNT)Rentner (PNNR)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CMRL13 | Schuldner mit beeinträchtigter Bonität | Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebersa)für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenni)eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, undii)in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;b)zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder — sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt — in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oderc)eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | JA |
| CMRL14 | Kundentyp | Kundentyp bei Originierung:Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CMRL15 | Primäreinkommen | Jährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| CMRL16 | Art des Primäreinkommens | Art des in CMRL15 angegebenen Einkommens:Bruttojahreseinkommen (GRAN)Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS)Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX)Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS)Verfügbares Einkommen (DSPL)Kreditnehmer ist juristische Person (CORP)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CMRL17 | Währung des Primäreinkommens | Währung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Schuldners gezahlt werden. | JA | NEIN |
| CMRL18 | Überprüfung des Primäreinkommens | Überprüfung des Primäreinkommens:Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)Überprüft (VRFD)Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung („Fast Track“) (NVRF)Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CMRL19 | Durch Lohn-/Pensionsabtretung besichert | Fällt die persönliche zugrunde liegende Risikoposition unter die Kategorie der pensions-/lohnbesicherten zugrunde liegenden Risikopositionen (d. h. cessione del quinto)? | JA | NEIN |
| CMRL20 | Sonderregelungen | Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. | JA | JA |
| CMRL21 | Datum der Originierung | Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | NEIN |
| CMRL22 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. | NEIN | JA |
| CMRL23 | Ursprüngliche Laufzeit | Ursprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung. | JA | JA |
| CMRL24 | Originierungskanal | Originierungskanal:Internet (WEBI)Zweigstelle (BRCH)Telefonverkauf (TLSL)Stand (STND)Post (POST)„White-Label“ (WLBL)Magazin (MGZN)Automobilhändler (ADLR)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| CMRL25 | Zweck | Zweck des Kredits:Ausbildung (TUIT)Lebenshaltungskosten (LEXP)Medizinische Versorgung (MDCL)Verbesserung des Wohnraums (HIMP)Gerät oder Möbel (APFR)Reise (TRVL)Schuldenkonsolidierung (DCON)Neues Fahrzeug (NCAR)Gebrauchtes Fahrzeug (UCAR)Sonstiges Fahrzeug (OTHV)Ausrüstung (EQUP)Immobilie (PROP)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CMRL26 | Währung | Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | NEIN |
| CMRL27 | Ursprünglicher Kapitalsaldo | Ursprünglicher Kapitalsaldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich kapitalisierter Gebühren) bei Originierung. Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder zum Datum des Abschlusses der Verbriefung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CMRL28 | Aktueller Kapitalsaldo | Ausstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CMRL29 | Gesamtkreditlimit | Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition — der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte.Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen.Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut und der Kreditgeber die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CMRL30 | Revolvierendes Enddatum | Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuzeichnungs-/Revolvierungseigenschaften Angabe des Datums, an dem die flexiblen Eigenschaften voraussichtlich auslaufen, d. h. wann die revolvierende Periode endet | NEIN | JA |
| CMRL31 | Kaufpreis | Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. | NEIN | JA |
| CMRL32 | Tilgungsart | Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CMRL33 | Ende der tilgungsfreien Periode | Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. | NEIN | JA |
| CMRL34 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen | Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CMRL35 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen | Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CMRL36 | Zahlungsfälligkeit | Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CMRL37 | Aktueller Zinssatz | Jährlicher Bruttosatz zur Berechnung der für die aktuelle Periode vorgesehenen Zinszahlungen auf die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden. | NEIN | JA |
| CMRL38 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CMRL39 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CMRL40 | Aktuelle Zinsmarge | Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes). | NEIN | JA |
| CMRL41 | Zinsanpassungsintervall | Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| CMRL42 | Zinsobergrenze | Höchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
| CMRL43 | Zinsuntergrenze | Mindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
| CMRL44 | Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung | Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. | JA | NEIN |
| CMRL45 | Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr | Prozentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen. | JA | JA |
| CMRL46 | Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. | JA | JA |
| CMRL47 | Vorfälligkeitsgebühr | Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als „Vertragsbruchkosten“ für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CMRL48 | Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. | JA | JA |
| CMRL49 | Datum der vorzeitigen Rückzahlung | Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist. | JA | JA |
| CMRL50 | Kumulierte vorzeitige Rückzahlungen | Gesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| CMRL51 | Datum der Umstrukturierung | Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern. | JA | JA |
| CMRL52 | Datum des letzten Rückstands | Datum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war. | JA | JA |
| CMRL53 | Rückstandssaldo | Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:Bis dato fällige Zahlungen insgesamtzuzüglich kapitalisierter Beträgezuzüglich für das Konto geltender Gebührenabzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| CMRL54 | Rückstand in Tagen | Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). | NEIN | NEIN |
| CMRL55 | Kontostatus | Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:Vertragsgemäß bedient (PERF)Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR)Umstrukturiert — Rückstände (RARR)Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallenNicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)Rückstände (ARRE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF)Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS)Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT)Zurückgezahlt (RDMD)Sonstige (OTHR)Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | NEIN |
| CMRL56 | Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung | Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) | JA | JA |
| CMRL57 | Ausfallbetrag | Bruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CMRL58 | Ausfalldatum | Datum des Ausfalls. | NEIN | JA |
| CMRL59 | Zugewiesene Verluste | Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CMRL60 | Kumulierte Rückflüsse | Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CMRL61 | Einlagenbetrag | Summe aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden.Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition.Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf, und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt, und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CMRL62 | Name des ursprünglichen Kreditgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
| CMRL63 | Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
| CMRL64 | Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers | Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. | JA | JA |
| CMRL65 | Name des Originators | Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| CMRL66 | Rechtsträgerkennung des Originators | Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
| CMRL67 | Land der Niederlassung des Originators | Land, in dem der Originator niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
| CMRL68 | Energieeffizienzausweis | Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz der Sicherheit zum Zeitpunkt der Originierung:A (EPCA)B (EPCB)C (EPCC)D (EPCD)E (EPCE)F (EPCF)G (EPCG)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| CMRL69 | Aussteller des Energieeffizienzausweises | Vollständige juristische Bezeichnung des Ausstellers des Energieeffizienzausweises. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
| CCDL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
| CCDL7 | Pool-Transferdatum | Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| CCDL8 | Rückkaufsdatum | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. | NEIN | JA |
| CCDL9 | Geografische Region — Schuldner | Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | NEIN |
| CCDL10 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | NEIN |
| CCDL11 | Beschäftigungsstatus | Beschäftigungsstatus des Hauptschuldners:Beschäftigt — Privatsektor (EMRS)Beschäftigt — öffentlicher Sektor (EMBL)Beschäftigt — Sektor nicht bekannt (EMUK)Arbeitslos (UNEM)Selbständig (SFEM)Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM)Student (STNT)Rentner (PNNR)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CCDL12 | Schuldner mit beeinträchtigter Bonität | Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebersa)für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenni)eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, undii)in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;b)zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder — sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt — in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oderc)eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | JA |
| CCDL13 | Kundentyp | Kundentyp bei Originierung:Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CCDL14 | Primäreinkommen | Jährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| CCDL15 | Art des Primäreinkommens | Art des in CCDL14 angegebenen Einkommens:Bruttojahreseinkommen (GRAN)Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS)Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX)Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS)Verfügbares Einkommen (DSPL)Kreditnehmer ist juristische Person (CORP)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CCDL16 | Währung des Primäreinkommens | Währung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Primärschuldners gezahlt werden. | JA | NEIN |
| CCDL17 | Überprüfung des Primäreinkommens | Überprüfung des Primäreinkommens:Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)Überprüft (VRFD)Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung („Fast Track“) (NVRF)Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| CCDL18 | Sonderregelungen | Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. | JA | JA |
| CCDL19 | Datum der Originierung | Datum, an dem das Konto eröffnet wurde. | JA | NEIN |
| CCDL20 | Originierungskanal | Originierungskanal:Internet (WEBI)Zweigstelle (BRCH)Telefonverkauf (TLSL)Stand (STND)Post (POST)„White-Label“ (WLBL)Magazin (MGZN)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| CCDL21 | Währung | Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | NEIN |
| CCDL22 | Aktueller Kapitalsaldo | Angabe des aktuellen Gesamtbetrags, den der Schuldner bei dem Konto schuldet (einschließlich aller Gebühren und Zinsen).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CCDL23 | Gesamtkreditlimit | Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition — der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte.Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen.Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut und der Kreditgeber die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CCDL24 | Kaufpreis | Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. | NEIN | JA |
| CCDL25 | Ende der tilgungsfreien Periode | Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. | NEIN | JA |
| CCDL26 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen | Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CCDL27 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen | Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CCDL28 | Zahlungsfälligkeit | Nächste planmäßige Mindestzahlung, die vom Schuldner zu leisten istAngabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CCDL29 | Aktueller Zinssatz | Gewichteter durchschnittlicher annualisierter Gesamtertrag, einschließlich aller anwendbaren Gebühren am letzten Rechnungsdatum (d. h. in Rechnung gestellt, nicht Barrendite). | NEIN | JA |
| CCDL30 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CCDL31 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| CCDL32 | Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung | Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. | JA | NEIN |
| CCDL33 | Datum der Umstrukturierung | Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern. | JA | JA |
| CCDL34 | Datum des letzten Rückstands | Datum, an dem das Konto zuletzt einen Rückstand aufwies. | JA | JA |
| CCDL35 | Rückstand in Tagen | Anzahl der Tage, mit denen das Konto zum Datenstichtag im Rückstand ist. Gibt es keinen Rückstand, ist der Wert 0 einzugeben. | NEIN | NEIN |
| CCDL36 | Rückstandssaldo | Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:Bis dato fällige Zahlungen insgesamtzuzüglich kapitalisierter Beträgezuzüglich für das Konto geltender Gebührenabzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| CCDL37 | Kontostatus | Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:Vertragsgemäß bedient (PERF)Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR)Umstrukturiert — Rückstände (RARR)Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallenNicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)Rückstände (ARRE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF)Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS)Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT)Zurückgezahlt (RDMD)Sonstige (OTHR)Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | NEIN |
| CCDL38 | Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung | Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) | JA | JA |
| CCDL39 | Ausfallbetrag | Bruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CCDL40 | Ausfalldatum | Datum des Ausfalls. | NEIN | JA |
| CCDL41 | Kumulierte Rückflüsse | Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| CCDL42 | Name des ursprünglichen Kreditgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
| CCDL43 | Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
| CCDL44 | Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers | Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. | JA | JA |
| CCDL45 | Name des Originators | Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| CCDL46 | Rechtsträgerkennung des Originators | Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
| CCDL47 | Land der Niederlassung des Originators | Land, in dem der Originator niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
| LESL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
| LESL7 | Pool-Transferdatum | Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| LESL8 | Rückkaufsdatum | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. | NEIN | JA |
| LESL9 | Rückzahlungsdatum | Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. | NEIN | JA |
| LESL10 | Geografische Region — Schuldner | Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | NEIN |
| LESL11 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | NEIN |
| LESL12 | Schuldner mit beeinträchtigter Bonität | Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebersa)für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenni)eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, undii)in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;b)zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder — sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt — in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oderc)eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | JA |
| LESL13 | Basel III-Segment des Schuldners | Basel III-Segment des Schuldners:Unternehmen (CORP)Als Unternehmen behandelte kleine und mittlere Unternehmen (SMEX)Retail (RETL)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| LESL14 | Kundentyp | Kundentyp bei Originierung:Neuer Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CNEO)Neuer Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (CEMO)Neuer Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (CNRO)Bestehender Kunde, der nicht Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (ENEO)Bestehender Kunde, der Angestellter/Zugehöriger der Gruppe des Originators ist (EEMO)Bestehender Kunde, Angestellten-/Zugehörigkeitsstatus nicht erfasst (ENRO)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| LESL15 | NACE-Branchencode | NACE-Branchencode des Leasingnehmers gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006. | JA | JA |
| LESL16 | Unternehmensgröße | Einstufung der Unternehmen nach Größe gemäß dem Anhang der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission:Kleinstunternehmen (MICE): Unternehmen, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.Kleines Unternehmen (SMAE): Unternehmen, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt.Mittleres Unternehmen (MEDE): Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielt bzw. dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.Großes Unternehmen (LARE): Unternehmen, bei dem es sich weder um ein Kleinstunternehmen noch um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt.Natürliche Person (NATP)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| LESL17 | Einnahmen | Um Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge des Schuldners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des „Gesamtjahresumsatzes“ im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| LESL18 | Währung des Abschlusses | Meldewährung der Abschlüsse. | JA | JA |
| LESL19 | Art des Produkts | Einstufung der zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Festlegungen des Leasinggebers:(Persönlicher) Kaufvertrag (PPUR)(Persönlicher) Mietvertrag (PHIR)Mietkauf (HIRP)Leasing-Kauf (LEAP)Finanzierungsleasing (FNLS)Betriebsleasing (OPLS)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| LESL20 | Syndizierung | Ist die zugrunde liegende Risikoposition syndiziert? | JA | NEIN |
| LESL21 | Sonderregelungen | Wenn für die zugrunde liegende Risikoposition eine Sonderregelung des öffentlichen Sektors gilt, ist hier die vollständige Bezeichnung (ohne Abkürzungen) der Regelung anzugeben. | JA | JA |
| LESL22 | Datum der Originierung | Datum des ursprünglichen Leasingabschlusses. | JA | NEIN |
| LESL23 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. | NEIN | JA |
| LESL24 | Ursprüngliche Laufzeit | Ursprüngliche vertragliche Laufzeit (Anzahl der Monate) zum Zeitpunkt der Originierung. | JA | JA |
| LESL25 | Originierungskanal | Kanal der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:Büro- oder Zweigstellennetz (BRAN)Vermittler (BROK)Internet (WEBI)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| LESL26 | Währung | Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | NEIN |
| LESL27 | Ursprünglicher Kapitalsaldo | Ursprünglicher Kapital- (oder diskontierter) Saldo des Leasings (einschließlich kapitalisierter Gebühren) bei Vergabe. Auszuweisen ist der Saldo des Leasings zum Datum des Abschlusses, d. h. nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder des Abschlusses der Verbriefung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| LESL28 | Aktueller Kapitalsaldo | Ausstehender Saldo oder diskontierter Saldo des Leasings des Schuldners zum Datenstichtag. Dies umfasst sämtliche Beträge, die gegen den Vermögenswert besichert sind. Wenn dem Saldo beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| LESL29 | Kaufpreis | Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. | NEIN | JA |
| LESL30 | Verbriefter Restwert | Restwert, der lediglich verbrieft wurde.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| LESL31 | Tilgungsart | Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| LESL32 | Ende der tilgungsfreien Periode | Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. | NEIN | JA |
| LESL33 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen | Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| LESL34 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen | Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| LESL35 | Zahlungsfälligkeit | Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| LESL36 | Aktueller Zinssatz | Gesamtbetrag des laufenden Bruttozins- oder Diskontierungszinssatzes für die zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden. | NEIN | JA |
| LESL37 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| LESL38 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| LESL39 | Aktuelle Zinsmarge | Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes). | NEIN | JA |
| LESL40 | Zinsanpassungsintervall | Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| LESL41 | Zinsobergrenze | Höchstzins, den der Schuldner bei einem Leasing mit variabler Verzinsung gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | NEIN | JA |
| LESL42 | Zinsuntergrenze | Mindestzins, den der Schuldner bei einem Leasing mit variabler Verzinsung gemäß den Bedingungen der Leasing-Vereinbarung zahlen muss. | NEIN | JA |
| LESL43 | Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung | Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. | JA | NEIN |
| LESL44 | Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr | Prozentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen. | JA | JA |
| LESL45 | Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. | JA | JA |
| LESL46 | Vorfälligkeitsgebühr | Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als „Vertragsbruchkosten“ zur Entschädigung für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum des Leasings entrichtet werden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| LESL47 | Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. | JA | JA |
| LESL48 | Datum der vorzeitigen Rückzahlung | Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist. | JA | JA |
| LESL49 | Kumulierte vorzeitige Rückzahlungen | Gesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| LESL50 | Preis bei Kaufoption | Betrag, den der Leasingnehmer bei Leasingende zahlen muss, um Eigentümer des Vermögenswerts zu werden, wenn dieser Betrag von dem in Feld LESL30 angegebenen Betrag abweicht.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| LESL51 | Anzahlungsbetrag | Höhe der Anzahlung bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich des Werts von in Zahlung genommener Ausrüstung usw.)Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| LESL52 | Aktueller Restwert des Vermögenswerts | Letzter prognostizierter Restwert des Vermögenswerts am Ende der Leasinglaufzeit. Falls keine Aktualisierung erfolgt ist, ist der ursprünglich geschätzte Restwert anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| LESL53 | Datum der Umstrukturierung | Angabe des Datums, an dem die zugrunde liegende Risikoposition umstrukturiert wurde. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Im Falle von Mehrfachdaten sind alle Daten im XML-Schema zu liefern. | JA | JA |
| LESL54 | Datum des letzten Rückstands | Datum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war. | JA | JA |
| LESL55 | Rückstandssaldo | Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:Bis dato fällige Zahlungen insgesamtzuzüglich kapitalisierter Beträgezuzüglich für das Konto geltender Gebührenabzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| LESL56 | Rückstand in Tagen | Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). | NEIN | NEIN |
| LESL57 | Kontostatus | Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:Vertragsgemäß bedient (PERF)Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR)Umstrukturiert — Rückstände (RARR)Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallenNicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)Rückstände (ARRE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF)Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS)Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT)Zurückgezahlt (RDMD)Sonstige (OTHR)Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | NEIN |
| LESL58 | Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung | Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) | JA | JA |
| LESL59 | Ausfallbetrag | Bruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| LESL60 | Ausfalldatum | Datum des Ausfalls. | NEIN | JA |
| LESL61 | Zugewiesene Verluste | Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| LESL62 | Kumulierte Rückflüsse | Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| LESL63 | Quelle von Rückzahlungen | Die Quelle rückgezahlter Beträge:Liquidation von Sicherheiten (LCOL)Vollstreckung von Garantien (EGAR)Zusätzliche Kredite (ALEN)Barrückzahlungen (CASR)Gemischt (MIXD)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| LESL64 | Einlagenbetrag | Summe aller vom Originator oder Verkäufer gehaltenen Schuldnerbeträge, die potenziell vom Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition abgezogen werden können, ohne Beträge unter nationalen Einlegerentschädigungssystemen. Zur Vermeidung einer Doppelzählung ist eine Obergrenze auf den niedrigeren Wert (1) des Einlagenbetrags und (2) des maximalen innerhalb des Pools potenziell in Abzug zu bringenden Betrags auf Ebene des Schuldners (d. h. nicht auf Ebene der zugrunde liegenden Risikoposition) anzuwenden.Angabe in der gleichen Währung wie bei der zugrunde liegenden Risikoposition.Hat ein Schuldner mehr als eine zugrunde liegende Risikoposition im Pool, so ist dieses Feld für jede zugrunde liegende Risikoposition auszufüllen und liegt es im Ermessen der meldenden Stelle, über die Zuweisung des Einlagenbetrags auf die einzelnen zugrunde liegenden Risikopositionen zu entscheiden, wobei die oben genannte Obergrenze zu beachten ist und die Summe der Einträge in diesem Feld für die verschiedenen zugrunde liegenden Risikopositionen zum korrekten Betrag führen muss. Beispiel: Schuldner A weist einen Einlagensaldo von 100 EUR auf, und von zwei ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool beläuft sich die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR. In diesem Feld könnten entweder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 60 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 40 EUR oder die zugrunde liegende Risikoposition 1 mit 25 EUR und die zugrunde liegende Risikoposition 2 mit 75 EUR ausgewiesen werden (d. h. die relativen Einträge in diesem Feld sind für die zugrunde liegende Risikoposition 1 auf 60 EUR und für die zugrunde liegende Risikoposition 2 auf 75 EUR beschränkt, und die Summe der Werte für die zugrunde liegende Risikoposition 1 und die zugrunde liegende Risikoposition 2 muss 100 EUR ergeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| LESL65 | Geografische Region — Sicherheit | Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der der Vermögenswert belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | JA |
| LESL66 | Hersteller | Name des Herstellers des Vermögenswerts. | JA | NEIN |
| LESL67 | Modell | Name des Vermögenswerts/Modells. | JA | NEIN |
| LESL68 | Herstellungs-/Baujahr | Jahr der Herstellung. | JA | JA |
| LESL69 | Neu oder gebraucht | Zustand des Vermögenswertes bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:Neu (NEWX)Gebraucht (USED)Vorführwagen (DEMO)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| LESL70 | Ursprünglicher Restwert des Vermögenswerts | Geschätzter Restwert des Vermögenswerts am Datum der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| LESL71 | Art der Sicherheit | (Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die zugrunde liegende Risikoposition besichert wird:Automobil (CARX)Industriefahrzeug (INDV)Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR)Schienenfahrzeug (RALV)Nautisches Nutzfahrzeug (NACM)Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV)Flugzeug (AERO)Werkzeugmaschine (MCHT)Industrieausrüstung (INDE)Büroausstattung (OFEQ)Medizinische Ausrüstung (MDEQ)Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ)Gewerbliches Gebäude (CBLD)Wohngebäude (RBLD)Industriegebäude (IBLD)Sonstiges Fahrzeug (OTHV)Sonstige Ausrüstung (OTHE)Sonstige Immobilien (OTRE)Sonstige Güter oder Bestände (OTGI)Wertpapier (SECU)Garantie (GUAR)Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA)IT-Ausrüstung (ITEQ)Gemischte Kategorien — Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| LESL72 | Ursprünglicher Bewertungsbetrag | Bewertung des Vermögenswertes bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | NEIN |
| LESL73 | Ursprüngliche Bewertungsmethode | Methode zur Berechnung des Werts des Vermögenswerts bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:Vollständige Bewertung (FAPR)Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB)Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)Indexiert (IDXD)Desktop (DKTP)Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)Kaufpreis (PPRI)Haircut (HCUT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| LESL74 | Ursprüngliches Bewertungsdatum | Datum der Bewertung des Vermögenswerts bei Originierung. | JA | NEIN |
| LESL75 | Aktueller Bewertungsbetrag | Letzte Bewertung des Vermögenswerts. Falls seit der Originierung keine erneute Bewertung erfolgt ist, ist die ursprüngliche Bewertung anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| LESL76 | Aktuelle Bewertungsmethode | Methode zur Berechnung des aktuellen Werts des Vermögenswerts. Falls seit der Originierung keine erneute Bewertung erfolgt ist, ist die Art der ursprünglichen Bewertung anzugeben:Vollständige Bewertung (FAPR)Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB)Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)Indexiert (IDXD)Desktop (DKTP)Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)Kaufpreis (PPRI)Haircut (HCUT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| LESL77 | Aktuelles Bewertungsdatum | Datum der letzten Bewertung des Vermögenswerts. Falls seit der Originierung keine erneute Bewertung erfolgt ist, ist das ursprüngliche Bewertungsdatum anzugeben. | JA | JA |
| LESL78 | Zahl der Leasing-Objekte | Anzahl der einzelnen Vermögenswerte, die unter diese zugrunde liegende Risikoposition fallen. | JA | NEIN |
| LESL79 | Name des ursprünglichen Kreditgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
| LESL80 | Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
| LESL81 | Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers | Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. | JA | JA |
| LESL82 | Name des Originators | Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| LESL83 | Rechtsträgerkennung des Originators | Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
| LESL84 | Land der Niederlassung des Originators | Land, in dem der Originator niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
| ESTL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
| ESTL7 | Pool-Transferdatum | Datum, an dem die Risikopositionen an die Zweckgesellschaft transferiert wurden. Falls diese Information nicht verfügbar ist, ist in der ersten Meldung an das Verbriefungsregister für alle zugrunde liegenden Risikopositionen im Pool das jeweils spätere der beiden folgenden Daten anzugeben: (i) Abschluss der Verbriefung und (ii) Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| ESTL8 | Rückkaufsdatum | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Pool zurückgekauft wurde. | NEIN | JA |
| ESTL9 | Rückzahlungsdatum | Datum der Rückzahlung oder (bei Ausfall der zugrunde liegenden Risikopositionen) Datum des Abschlusses des Einziehungsverfahrens. | NEIN | JA |
| ESTL10 | Beschreibung | Kurze Beschreibung der zugrunde liegenden Risikoposition (z. B. „Stromtarifforderungen“, Künftige Flüsse“). Bei zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art ist bei der Datenübermittlung durchgängig dieselbe Sprache zu verwenden. | NEIN | NEIN |
| ESTL11 | Geografische Region — Schuldner | Geografische Region (NUTS-3-Klassifizierung), in der sich der Schuldner befindet. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | JA |
| ESTL12 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | JA |
| ESTL13 | Beschäftigungsstatus | Beschäftigungsstatus des Hauptschuldners:Beschäftigt — Privatsektor (EMRS)Beschäftigt — öffentlicher Sektor (EMBL)Beschäftigt — Sektor nicht bekannt (EMUK)Arbeitslos (UNEM)Selbständig (SFEM)Keine Beschäftigung, Schuldner ist juristische Person (NOEM)Student (STNT)Rentner (PNNR)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| ESTL14 | Schuldner mit beeinträchtigter Bonität | Bestätigung, dass die Risikoposition im Einklang mit Artikel 20 Absatz 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 zum Zeitpunkt der Auswahl für die Übertragung auf die Verbriefungszweckgesellschaft weder im Sinne des Artikels 178 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen ist noch eine Risikoposition gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität ist, die nach bestem Wissen des Originators oder ursprünglichen Kreditgebersa)für zahlungsunfähig erklärt wurden, oder deren Gläubigern ein Gericht innerhalb von drei Jahren vor der Originierung einen endgültigen und unanfechtbaren Vollstreckungsanspruch oder Schadenersatz aufgrund eines Zahlungsausfalls zugesprochen hat, oder die innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft ein Umschuldungsverfahren hinsichtlich ihrer notleidenden Risikopositionen durchlaufen haben, außer wenni)eine umstrukturierte zugrunde liegende Risikoposition seit der Umstrukturierung, die mindestens ein Jahr vor der Übertragung oder Abtretung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf bzw. an die Verbriefungszweckgesellschaft stattgefunden haben muss, keine neuen Zahlungsrückstände aufgewiesen hat, undii)in den vom Originator, vom Sponsor und von der Verbriefungszweckgesellschaft nach Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Buchstabe e Ziffer i übermittelten Informationen der Anteil der umstrukturierten zugrunde liegenden Risikopositionen, der Zeitpunkt und die Einzelheiten ihrer Umstrukturierung sowie ihre Wertentwicklung seit der Umstrukturierung explizit dargelegt sind;b)zum Zeitpunkt der Originierung gegebenenfalls in einem öffentlichen Kreditregister von Personen mit negativer Bonitätsgeschichte oder — sofern es kein solches öffentliches Kreditregister gibt — in einem anderen Kreditregister, das für den Originator oder den ursprünglichen Kreditgeber zugänglich ist, eingetragen waren; oderc)eine Bonitätsbeurteilung oder eine Kreditpunktebewertung erhalten haben, der zufolge gegenüber vergleichbaren, nicht verbrieften Risikopositionen, die vom Originator gehalten werden, ein wesentlich höheres Risiko besteht, dass vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | JA | JA |
| ESTL15 | Rechtsform des Schuldners | Rechtsform des Kunden:Öffentliches Unternehmen (PUBL)Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLCO)Partnerschaft (PNTR)Einzelperson (INDV)Staatliche Stelle (GOVT)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| ESTL16 | NACE-Branchencode | NACE-Branchencode des Schuldners gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006. | JA | JA |
| ESTL17 | Primäreinkommen | Jährliches, für die Zeichnung der zugrunde liegenden Risikoposition zugrunde gelegtes Einkommen des Hauptschuldners zum Zeitpunkt der Originierung. Ist der Hauptschuldner eine juristische Person/ein Unternehmen, so sind die jährlichen Einkünfte dieses Schuldners anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTL18 | Art des Primäreinkommens | Art des in ESTL17 angegebenen Einkommens:Bruttojahreseinkommen (GRAN)Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (NITS)Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (NITX)Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (NITN)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern und Sozialversicherung) (ENIS)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Steuern) (EITX)Geschätztes Nettojahreseinkommen (ohne Sozialversicherung) (EISS)Verfügbares Einkommen (DSPL)Kreditnehmer ist juristische Person (CORP)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| ESTL19 | Währung des Primäreinkommens | Währung, in der das Einkommen bzw. die Einkünfte des Primärschuldners gezahlt werden. | JA | JA |
| ESTL20 | Überprüfung des Primäreinkommens | Überprüfung des Primäreinkommens:Eigenerklärung ohne weitere Prüfung (SCRT)Eigenerklärung mit Erschwinglichkeitsbestätigung (SCNF)Überprüft (VRFD)Keine Überprüfung des Einkommens oder Schnellprüfung („Fast Track“) (NVRF)Informationen von Kreditauskunfteien oder Scoring (SCRG)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| ESTL21 | Einnahmen | Um Abschläge und Umsatzsteuern bereinigte jährliche Verkaufsmenge des Schuldners gemäß der Empfehlung 2003/361/EG. Entspricht dem Konzept des „Gesamtjahresumsatzes“ im Sinne von Artikel 153 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTL22 | Währung des Abschlusses | Meldewährung der Abschlüsse. | JA | JA |
| ESTL23 | Internationale Wertpapierkennnummer | Gegebenenfalls ISIN-Code dieser zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
| ESTL24 | Datum der Originierung | Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
| ESTL25 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition oder Ablaufdatum des Leasings. | JA | JA |
| ESTL26 | Währung | Währung der zugrunde liegenden Risikoposition. | NEIN | JA |
| ESTL27 | Ursprünglicher Kapitalsaldo | Ursprünglicher Kapitalsaldo der zugrunde liegenden Risikoposition (einschließlich kapitalisierter Gebühren) bei Originierung. Auszuweisen ist der Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datum ihrer Originierung und nicht zum Datum des Verkaufs der zugrunde liegenden Risikoposition an die Verbriefungszweckgesellschaft oder des Abschlusses der Verbriefung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTL28 | Aktueller Kapitalsaldo | Ausstehender Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTL29 | Gesamtkreditlimit | Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit flexiblen Neuziehungsfazilitäten (einschließlich Revolvierungseigenschaften) oder bei nicht vollständigem Abruf des Höchstbetrags der zugrunde liegenden Risikoposition — der maximale Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition, der potenziell ausstehend sein könnte.Dieses Feld ist nur für zugrunde liegende Risikopositionen mit flexiblen oder sonstigen Zeichnungseigenschaften auszufüllen.Dieses Feld dient nicht der Erfassung von Fällen, in denen der Schuldner einen erhöhten Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition neu verhandeln kann, sondern von Fällen, in denen aktuell die vertragliche Möglichkeit besteht, dass der Schuldner dies tut und der Kreditgeber die zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellt.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTL30 | Kaufpreis | Angabe des Preises zum Nennwert, zu dem die zugrunde liegende Risikoposition von der Verbriefungszweckgesellschaft gekauft wurde. Wenn keine Abschläge vorgenommen wurden, ist der Wert 100 anzugeben. | NEIN | JA |
| ESTL31 | Tilgungsart | Art der Tilgung der zugrunde liegenden Risikoposition (Kapital und Zinsen).Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt. (FRXX)Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen). (DEXX)Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt. (FIXE)Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt. (BLLT)Sonstige (OTHR) | JA | NEIN |
| ESTL32 | Ende der tilgungsfreien Periode | Angabe des Enddatums der tilgungsfreien Periode, falls zum Datenstichtag anwendbar. | JA | JA |
| ESTL33 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen | Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| ESTL34 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen | Häufigkeit der Zinszahlungen, d. h. Zeitraum zwischen ZahlungenMonatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| ESTL35 | Zahlungsfälligkeit | Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTL36 | Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen | Schulden als ausstehender Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag, einschließlich sämtlicher Beträge, die durch die Hypothek besichert sind und in der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.Einkommen gemäß Definition in Feld ESTL17 plus sonstiges relevantes Einkommen (z. B. Sekundäreinkommen). | JA | JA |
| ESTL37 | Schlussrate | Gesamtbetrag der (verbrieften) Kapitalrückzahlungen zum Fälligkeitstermin der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTL38 | Zinsanpassungsintervall | Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
| ESTL39 | Aktueller Zinssatz | Aktueller Zinssatz. | JA | JA |
| ESTL40 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| ESTL41 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| ESTL42 | Aktuelle Zinsmarge | Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb des Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Wertes). | JA | JA |
| ESTL43 | Zinsobergrenze | Höchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | JA | JA |
| ESTL44 | Zinsuntergrenze | Mindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. | JA | JA |
| ESTL45 | Anzahl der Zahlungen vor Verbriefung | Anzahl der Zahlungen, die vor Übertragung der Risikoposition auf die Verbriefung getätigt wurden. | JA | JA |
| ESTL46 | Prozentsatz der zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr | Prozentualer Anteil der im Rahmen des Produkts zulässigen vorzeitigen Rückzahlungen pro Jahr. Dies betrifft zugrunde liegende Risikopositionen, die vorzeitige Rückzahlungen bis zu einer bestimmten Schwelle (d. h. 10 %) zulassen, ehe Gebühren anfallen. | JA | JA |
| ESTL47 | Ende der Sperre für vorzeitige Rückzahlungen | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegenden Risikoposition erlaubt. | JA | JA |
| ESTL48 | Vorfälligkeitsgebühr | Vom Schuldner als Gebühr/Strafe für vorzeitige Rückzahlungen gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition erhobener Betrag. Dabei werden keine Beträge erfasst, die als „Vertragsbruchkosten“ für Zinszahlungen bis zum Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition entrichtet werden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTL49 | Wegfall der Vorfälligkeitsgebühr | Datum, nach dem der Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung der zugrunde liegende Risikoposition erlaubt, ohne dass eine Vorfälligkeitsgebühr fällig wird. | JA | JA |
| ESTL50 | Datum der vorzeitigen Rückzahlung | Letztes Datum, an dem eine außerplanmäßige Kapitalrückzahlung eingegangen ist. | JA | JA |
| ESTL51 | Kumulierte vorzeitige Rückzahlungen | Gesamtbetrag der seit Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition eingegangenen vorzeitigen Rückzahlungen (d. h. außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen) (Stand Datenstichtag).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTL52 | Datum des letzten Rückstands | Datum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war. | JA | JA |
| ESTL53 | Rückstandssaldo | Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:Bis dato fällige Zahlungen insgesamtzuzüglich kapitalisierter Beträgezuzüglich für das Konto geltender Gebührenabzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt.Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTL54 | Rückstand in Tagen | Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). | JA | JA |
| ESTL55 | Kontostatus | Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:Vertragsgemäß bedient (PERF)Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR)Umstrukturiert — Rückstände (RARR)Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallenNicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)Rückstände (ARRE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF)Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE)Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS)Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT)Zurückgezahlt (RDMD)Sonstige (OTHR)Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. | NEIN | NEIN |
| ESTL56 | Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung | Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) | JA | JA |
| ESTL57 | Ausfallbetrag | Bruttogesamtausfallbetrag vor Veräußerungserlösen und Rückflüssen. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTL58 | Ausfalldatum | Datum des Ausfalls. | JA | JA |
| ESTL59 | Zugewiesene Verluste | Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Veräußerungserlösen (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTL60 | Kumulierte Rückflüsse | Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTL61 | Name des Originators | Vollständige juristische Bezeichnung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| ESTL62 | Rechtsträgerkennung des Originators | Angabe der Rechtsträgerkennung des Originators der zugrunde liegenden Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
| ESTL63 | Land der Niederlassung des Originators | Land, in dem der Originator niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
| ESTL64 | Name des ursprünglichen Kreditgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des ursprünglichen Kreditgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | JA | JA |
| ESTL65 | Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des ursprünglichen Kreditgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)).Ist keine Rechtsträgerkennung verfügbar, so ist ND5 einzutragen. | JA | JA |
| ESTL66 | Land der Niederlassung des ursprünglichen Kreditgebers | Land, in dem der ursprüngliche Kreditgeber niedergelassen ist. | JA | JA |
| Angaben zu Sicherheiten |
| ESTC1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld ESTL1. | NEIN | NEIN |
| ESTC2 | Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld ESTL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| ESTC3 | Ursprüngliche Kennung der Sicherheit | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit oder Garantie zugewiesen wurde. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| ESTC4 | Neue Kennung der Sicherheit | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes ESTC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Die Kennung darf nicht mit jeglichen externen Kennnummern identisch sein, um die Anonymität des Schuldners zu gewährleisten. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in ESTC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| ESTC5 | Geografische Region — Sicherheit | Geografische Region (NUTS3-Klassifizierung), in der die Sicherheit belegen ist. Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | JA |
| ESTC6 | Art der Sicherung | Art der Sicherung:Sicherheit (COLL)Durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GCOL)Nicht durch weitere Sicherheiten unterlegte Garantie (GNCO)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| ESTC7 | Art der Belastung | Angabe des Sicherungsrechts auf die Sicherheit. Bei Garantien ist in diesem Feld jedes Sicherungsrecht auf Sicherheiten zur Unterlegung dieser Garantie anzugeben. „Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches“ beschreibt die Situation, dass der Originator oder ursprüngliche Kreditgeber unwiderruflich und bedingungslos dazu befugt ist, die Sicherheit in Zukunft einseitig zu belasten, ohne dafür die Zustimmung des Schuldners oder Garantiegebers einholen zu müssen:Feste Belastung (FXCH)Variable Belastung (FLCH)Keine Belastung (NOCG)Keine Belastung, aber unwiderrufliche Vollmacht oder Ähnliches (ATRN)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| ESTC8 | Sicherungsrechte | Höchstrangige Sicherungsrechte, die der Originator in Bezug auf die Sicherheit hält. | JA | JA |
| ESTC9 | Art der Sicherheit | (Wertmäßig) primäre Art von Vermögenswert, durch den die Schuld besichert wird. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede etwaige Unterlegungssicherheit.Automobil (CARX)Industriefahrzeug (INDV)Lkw-Nutzfahrzeug (CMTR)Schienenfahrzeug (RALV)Nautisches Nutzfahrzeug (NACM)Nautisches Freizeitfahrzeug (NALV)Flugzeug (AERO)Werkzeugmaschine (MCHT)Industrieausrüstung (INDE)Büroausstattung (OFEQ)IT-Ausrüstung (ITEQ)Medizinische Ausrüstung (MDEQ)Energiebezogene Ausrüstung (ENEQ)Gewerbliches Gebäude (CBLD)Wohngebäude (RBLD)Industriegebäude (IBLD)Sonstiges Fahrzeug (OTHV)Sonstige Ausrüstung (OTHE)Sonstige Immobilien (OTRE)Sonstige Güter oder Bestände (OTGI)Wertpapiere (SECU)Garantie (GUAR)Sonstiger finanzieller Vermögenswert (OTFA)Gemischte Kategorien — Sicherheiten für alle Vermögenswerte des Schuldners (MIXD)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| ESTC10 | Aktueller Bewertungsbetrag | Letzte Bewertung der Sicherheit. Ist eine Garantie durch eine Sachsicherheit oder finanzielle Sicherheit unterlegt, Durchschau der Garantie im Hinblick auf jede Unterlegungssicherheit.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTC11 | Aktuelle Bewertungsmethode | Methode zur Berechnung des aktuellen Werts der Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC10:Vollständige Bewertung (FAPR)Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB)Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)Indexiert (IDXD)Desktop (DKTP)Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)Kaufpreis (PPRI)Haircut (HCUT)Marktbewertung (MTTM)Bewertung des Schuldners (OBLV)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| ESTC12 | Aktuelles Bewertungsdatum | Datum der aktuellsten Bewertung der Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC10. | JA | JA |
| ESTC13 | Aktuelle Beleihungsquote | Aktuelle Beleihungsquote (LTV). Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. Bei aktuell negativem Kreditsaldo ist 0 anzugeben. | JA | JA |
| ESTC14 | Ursprünglicher Bewertungsbetrag | Ursprüngliche Bewertung der Sicherheit zum Datum der ursprünglichen Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| ESTC15 | Ursprüngliche Bewertungsmethode | Methode zur Berechnung des Werts der in Feld ESTC14 gemeldeten Sicherheit bei Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition:Vollständige Bewertung (FAPR)Fernabschätzung („Drive-by“) (DRVB)Automatisiertes Bewertungsmodell (AUVM)Indexiert (IDXD)Desktop (DKTP)Sachbearbeiter oder Immobilienmakler (MAEA)Kaufpreis (PPRI)Haircut (HCUT)Marktbewertung (MTTM)Bewertung des Schuldners (OBLV)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| ESTC16 | Ursprüngliches Bewertungsdatum | Datum der ursprünglichen Bewertung der Sachsicherheit oder finanziellen Sicherheit gemäß Angabe in Feld ESTC14. | JA | JA |
| ESTC17 | Ursprüngliche Beleihungsquote | Ursprüngliche übernommene Beleihungsquote (LTV) des Originators. Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. | JA | JA |
| ESTC18 | Verkaufsdatum | Datum des Verkaufs der Sicherheit. | NEIN | JA |
| ESTC19 | Verkaufspreis | Preis, der bei der Veräußerung von Sicherheiten im Falle einer Zwangsvollstreckung erzielt wurde.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| ESTC20 | Währung der Sicherheit | Währung, auf die der in ESTC10 angegebene Bewertungsbetrag lautet. | NEIN | JA |
| NEIN |
| NEIN |
| NPEL5 | Neue Kennung des Schuldners | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes NPEL4 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. (Diese neue Kennung muss dem Eintrag im Feld „Neue Kennung des Schuldners“ im begleitenden Meldebogen für die zugrunde liegende Risikoposition (Anhänge II bis IX) entsprechen. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in NPEL4. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| NPEL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
| NPEL7 | Unter Zwangsverwaltung | Angabe, ob der Schuldner unter Zwangsverwaltung steht. | JA | JA |
| NPEL8 | Datum des letzten Kontakts | Datum des letzten direkten Kontakts mit dem Schuldner. | JA | JA |
| NPEL9 | Verstorben | Angabe, ob der Schuldner verstorben ist. | JA | JA |
| NPEL10 | Rechtsform | Rechtsform des Schuldners.Börsennotierte Unternehmen sind Unternehmen, deren Aktien an einer Börse notiert sind und gehandelt werden (LCRP).Nicht börsennotierte Unternehmen sind Unternehmen, deren Aktien nicht an einer Börse notiert sind und gehandelt werden; nicht börsennotierte Unternehmen können jedoch eine unbegrenzte Anzahl von Aktionären/Anteilseignern haben, um Kapital für kommerzielle Vorhaben zu beschaffen (UCRP).Börsennotierte Fonds sind Fonds, deren Anteile an einer Börse notiert sind und gehandelt werden (LFND).Nicht börsennotierte Fonds sind Fonds, deren Anteile nicht an einer Börse notiert sind und gehandelt werden (UFND).In Partnerschaften handelt es beim Sponsor um eine Gruppe von Einzelpersonen, die eine rechtliche Partnerschaft bilden, in der Gewinne und Verbindlichkeiten geteilt werden (PSHP).Privatperson (INDV) | JA | JA |
| NPEL11 | Art des rechtlichen Verfahrens | Art des Insolvenzverfahrens, in dem sich der Schuldner derzeit befindet:Unternehmensumstrukturierung, einschließlich Fonds (CPRR)Insolvenzverfahren, einschließlich Fonds (CPRI)Privatschuldner-Schuldenvergleich (PRCM)Privatschuldner-Insolvenzverfahren (PRIP)Umstrukturierung von Partnerschaften (PRTR)Insolvenz von Partnerschaften (PRTR)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| NPEL12 | Bezeichnung des rechtlichen Verfahrens | Bezeichnung des rechtlichen Verfahrens, die Aufschluss darüber gibt, wie weit das entsprechende Verfahren fortgeschritten ist, je nach Land, in dem sich der Schuldner befindet. | JA | JA |
| NPEL13 | Abgeschlossene rechtliche Verfahren | Beschreibung der für den Schuldner abgeschlossenen rechtlichen Verfahren. | JA | JA |
| NPEL14 | Datum der Einleitung des aktuellen rechtlichen Verfahrens | Datum, an dem der Schuldner in das aktuelle rechtliche Verfahren eingetreten ist. | JA | JA |
| NPEL15 | Datum der Bestellung des Insolvenzverwalters | Datum, an dem der Insolvenzverwalter bestellt wurde. | JA | JA |
| NPEL16 | Zahl der derzeitigen Urteile | Zahl der ausstehenden gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner. | JA | JA |
| NPEL17 | Zahl der vollstreckten Urteile | Zahl der abgeschlossenen gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner. | JA | JA |
| NPEL18 | Datum der externen Zahlungsaufforderung | Datum des Versands einer Zahlungsaufforderung durch einen im Namen des Instituts handelnden Anwalt. | JA | JA |
| NPEL19 | Datum des Schreibens über den Rechtsvorbehalt | Datum des Schreibens über den Rechtsvorbehalt des Instituts | JA | JA |
| NPEL20 | Gerichtliche Zuständigkeit | Sitz des Gerichts, bei dem der Fall verhandelt wird. | JA | JA |
| NPEL21 | Datum des Erhalts des Räumungsbescheids | Datum der Erteilung des Räumungsbescheids durch das Gericht | JA | JA |
| NPEL22 | Anmerkungen zu anderen Verfahren im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten | Weitere Anmerkungen/Einzelheiten, sofern es weitere Rechtsverfahren gibt. | JA | JA |
| NPEL23 | Anwendbares Recht | Recht des Landes, dem die Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition unterliegt. Dies muss nicht notwendigerweise das Land der Originierung der zugrunde liegenden Risikoposition sein. | JA | JA |
| NPEL24 | Beschreibung der Rückzahlung | Beschreibung des spezifischen Rückzahlungsprofils, wenn im Feld „Tilgungsart“ die Angabe „Sonstige“ erfolgte. | JA | JA |
| NPEL25 | Beginn des tilgungsfreien Zeitraums | Startdatum des Zeitraums, in dem nur laufende Zinsen gezahlt werden. | JA | JA |
| NPEL26 | Ende des tilgungsfreien Zeitraums | Enddatum des Zeitraums, in dem nur Zinsen gezahlt werden. | JA | JA |
| NPEL27 | Beginn der Periode mit fester Verzinsung | Startdatum der Periode mit fester Verzinsung. | JA | JA |
| NPEL28 | Ende der Periode mit fester Verzinsung | Enddatum der Periode mit fester Verzinsung. | JA | JA |
| NPEL29 | Aktueller Zinsumwandlungssatz | Aktueller Zinsumwandlungssatz gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegenden Risikopositionen. | JA | JA |
| NPEL30 | Letztes Zahlungsdatum | Datum, an dem die letzte Zahlung geleistet wurde. | JA | JA |
| NPEL31 | Syndizierter Anteil | Prozentsatz des vom Institut gehaltenen Anteils, für den im Feld „Syndiziert“ im entsprechenden Anhang für die notleidende Risikoposition „Ja“ angegeben wird. | JA | JA |
| NPEL32 | Beginn des MARP-Prozesses | Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition in den aktuellen MARP-Status eingetreten ist. | JA | JA |
| NPEL33 | MARP-Status | Status des derzeitigen Verfahrens zum Abbau im Rückstand befindlicher Hypothekenzahlungen (MARP):Nicht in MARP (NMRP)MARP abgeschlossen (EMRP)Provision 23, 31 Tage im Rückstand (MP23)Provision 24, finanzielle Schwierigkeiten (MP24)Provision 28, nicht kooperierend — Warnung (MP28)Provision 29, nicht kooperierend (MP29)Provision 42, Umstrukturierung — Angebot (MP42)Provision 45, Umstrukturierung — vom Verkäufer abgelehnt (MP45)Provision 47, Umstrukturierung — vom Kreditnehmer abgelehnt (MP47)Selbstabhilfe (MPSC)Alternative Rückzahlungsvereinbarung (MPAR)Sonstige (OTHR) | JA | JA |
| NPEL34 | Externe Einziehungen | Indikator für die Vorbereitung externer Einziehungen auf Ebene des Schuldners oder auf Ebene einer zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
| NPEL35 | Rückzahlungsplan | Indikator für die Vereinbarung eines Rückzahlungsplans mit der externen Inkassoagentur. | JA | JA |
| NPEL36 | Stundung | Indikator für die Vorbereitung von Stundungen auf Ebene des Schuldners oder auf Ebene einer zugrunde liegenden Risikoposition. | JA | JA |
| NPEL37 | Datum der ersten Stundung | Datum, an dem die erste Stundung erfolgte. | JA | JA |
| NPEL38 | Zahl bisheriger Stundungen | Zahl in der Vergangenheit erfolgter Stundungen | JA | JA |
| NPEL39 | Kapitalverzicht | Höhe des im Rahmen der laufenden Stundung erlassenen Kapitals, einschließlich eines von externen Inkassoagenturen vereinbarten Kapitalverzichts.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NPEL40 | Datum des Kapitalverzichts | Datum des Kapitalverzichts. | JA | JA |
| NPEL41 | Enddatum der Stundung | Datum, an dem die derzeitige Stundungsvereinbarung endet. | JA | JA |
| NPEL42 | Unter die Stundung fallender Rückzahlungsbetrag | Höhe der periodischen Rückzahlung, die das Institut und der Schuldner in den derzeitigen Stundungsmodalitäten vereinbart haben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| Angaben zu Sicherheiten |
| NPEC1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld NPEL1. | NEIN | NEIN |
| NPEC2 | Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld NPEL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| NPEC3 | Ursprüngliche Kennung der Sicherheit | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die der Sicherheit oder Garantie zugewiesen wurde. Sind aufgrund der Art der zugrunde liegenden Risikoposition die Anhänge II, III, IV oder IX auszufüllen, muss die Eingabe in diesem Feld der Eingabe im Feld „Ursprüngliche Kennung der Sicherheit“ im Meldebogen für diese spezifische Sicherheit entsprechen (d. h. dieses Feld muss mit der Angabe in den Feldern RREC3, CREC3, CRPC3 bzw. ESTC3 Kennung übereinstimmen).Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| NPEC4 | Neue Kennung der Sicherheit | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes NPEC3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Sind aufgrund der Art der zugrunde liegenden Risikoposition die Anhänge II, III, IV oder IX auszufüllen, muss diese neue Kennung der Eingabe im Feld „Neue Kennung der Sicherheit“ im Meldebogen für diese spezifische Sicherheit entsprechen (d. h. dieses Feld muss mit der Angabe in den Feldern RREC4, CREC4, CRPC4 bzw. ESTC4 Kennung übereinstimmen).Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in NPEC3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| NPEC5 | Höhe der Mehrwertsteuer | Betrag der bei der Veräußerung dieses Postens zu zahlenden Mehrwertsteuer. | JA | JA |
| NPEC6 | Fortschritt der Arbeiten | Prozentualer Anteil der seit Baubeginn abgeschlossenen Arbeiten. | JA | JA |
| NPEC7 | Status der Vollstreckung | Stand des Vollstreckungsverfahrens, in dem sich die Sicherheit zum Stichtag befindet (z. B. bei Zwangsverwaltung). | JA | JA |
| NPEC8 | Status der Vollstreckung durch Dritte | Haben andere gesicherte Gläubiger Schritte unternommen, um Ansprüche auf die Sicherheit durchsetzen? | JA | JA |
| NPEC9 | Zugewiesener Hypothekenbetrag | Gesamtbetrag der Immobiliensicherheiten zugewiesenen Hypothek.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NPEC10 | Höherrangige zugrunde liegende Risikopositionen | Anzahl höherrangiger Rechte auf zugrunde liegende Risikopositionen, die durch die Sicherheit unterlegt sind, die nicht durch das Institut gehalten wird und nicht Bestandteil des Portfolios ist.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NPEC11 | Beschreibung der Vollstreckung | Anmerkungen oder Beschreibung des Status der Vollstreckung | JA | JA |
| NPEC12 | Gerichtlich festgestellter Betrag | Durch gerichtliche Prüfung festgestellter Betrag der Immobilie/der Sicherheit.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NPEC13 | Datum der gerichtlichen Prüfung | Datum der gerichtlichen Prüfung. | JA | JA |
| NPEC14 | Marktpreis | Preis der Immobilie/Sicherheit auf dem Markt.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NPEC15 | Angebotspreis | Höchstes Preisangebot potenzieller Käufer.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NPEC16 | Datum, an dem die Immobilie für den Verkauf vorbereitet wird | Datum, an dem die Immobilie/Sicherheit für den Verkauf vorbereitet wird. | JA | JA |
| NPEC17 | Datum, an dem der Verkauf der Immobilie angekündigt wird | Datum, an dem die Sicherheit auf dem Markt beworben wird. | JA | JA |
| NPEC18 | Datum, ab dem die Immobilie zum Verkauf angeboten wird | Datum des Verkaufsangebots auf dem Markt. | JA | JA |
| NPEC19 | Vereinbartes Verkaufsdatum | Vereinbartes Verkaufsdatum. | JA | JA |
| NPEC20 | Vertragsdatum | Vertragsdatum. | JA | JA |
| NPEC21 | Erstes Auktionsdatum | Datum der ersten Auktion zum Verkauf der Immobilie/Sicherheit. | JA | JA |
| NPEC22 | Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die erste Auktion | Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die erste Auktion, d. h. gerichtlich verlangter Mindestpreis.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NPEC23 | Nächstes Auktionsdatum | Datum der planmäßig nächsten Auktion zum Verkauf der Immobilie/Sicherheit. | JA | JA |
| NPEC24 | Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die nächste Auktion | Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die nächste Auktion, d. h. gerichtlich verlangter Mindestpreis.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NPEC25 | Letztes Auktionsdatum | Datum der letzten Auktion zum Verkauf der Immobilie/Sicherheit. | JA | JA |
| NPEC26 | Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die letzte Auktion | Gerichtlich festgelegter Mindestpreis für die letzte Auktion, d. h. gerichtlich verlangter Mindestpreis.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NPEC27 | Zahl ergebnisloser Auktionen | Anzahl bisheriger ergebnisloser Auktionen für die Immobilie/Sicherheit. | JA | JA |
| Angaben zu bisherigen Einziehungen |
| NPEH1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld NPEL1. | NEIN | NEIN |
| NPEH2 | Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition | Eindeutige Kennung der zugrunde liegenden Risikoposition Die Angabe muss der Kennung in Feld NPEL3 entsprechen. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| NPEH[3-38] | Negativsaldo im Monat n | Aufstellung nicht gezahlter Gesamtbeträge in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH3 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH38.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NPEH[39-74] | Aufstellung der überfälligen Salden im Monat n | Aufstellung überfälliger Gesamtbeträge in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH39 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH74.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NPEH[75-110] | Aufstellung der nicht aus dem Verkauf von Sicherheiten stammenden Rückzahlungen im Monat n | Rückzahlungen des Schuldners in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag ohne Berücksichtigung des Verkaufs von Sicherheiten, aber einschließlich Einziehungen durch externe Inkassoagenturen, mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH75 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH110.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NPEH[111-146] | Aufstellung der Rückzahlungen aus dem Verkauf von Sicherheiten im Monat n | Rückzahlungen aus dem Verkauf von Sicherheiten in den 36 Monaten vor dem Datenstichtag, mit Meldung jedes monatlichen Betrags in einem getrennten Feld, beginnend mit dem jüngsten Monat in Feld NPEH111 und endend mit dem am längsten verstrichenen Monat in Feld NPEH146.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NEIN |
| NEIN |
| IVAL6 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. | NEIN | NEIN |
| IVAL7 | Geografische Region — höchste Expositionskonzentration 1 | Geografische Region, in der der höchste Betrag der zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art belegen ist (Wiederbeschaffungswert der Risikopositionen zum Datenstichtag). Anzugeben ist entweder der Verwahrort der Sicherheit (bei besicherten zugrunde liegenden Risikopositionen) oder der Aufenthaltsort des Schuldners (bei unbesicherten zugrunde liegenden Risikopositionen). Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | JA |
| IVAL8 | Geografische Region — höchste Expositionskonzentration 2 | Geografische Region, in der der zweithöchste Betrag der zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art belegen ist (Wiederbeschaffungswert der Risikopositionen zum Datenstichtag). Anzugeben ist entweder der Verwahrort der Sicherheit (bei besicherten zugrunde liegenden Risikopositionen) oder der Aufenthaltsort des Schuldners (bei unbesicherten zugrunde liegenden Risikopositionen). Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | JA |
| IVAL9 | Geografische Region — höchste Expositionskonzentration 3 | Geografische Region, in der der dritthöchste Betrag der zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art belegen ist (Wiederbeschaffungswert der Risikopositionen zum Datenstichtag). Anzugeben ist entweder der Verwahrort der Sicherheit (bei besicherten zugrunde liegenden Risikopositionen) oder der Aufenthaltsort des Schuldners (bei unbesicherten zugrunde liegenden Risikopositionen). Gibt es keine NUTS-3-Klassifizierung von Eurostat (z. B. in einem Nicht-EU-Land), so ist der zweistellige Ländercode im Format {COUNTRYCODE_2} anzugeben, gefolgt von „ZZZ“. | JA | JA |
| IVAL10 | Klassifizierung der geografischen Region | Angabe des Jahres der in den Feldern der geografischen Region angegebenen NUTS-3-Klassifizierung, z. B. 2013 für NUTS-3 2013. Bei der Datenmeldung muss in allen Feldern der geografischen Region für jede zugrunde liegende Risikoposition und über alle zugrunde liegenden Risikopositionen hinweg durchgängig die gleiche Klassifizierung verwendet werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, bei der Meldung in einigen Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegenden Risikopositionen NUTS-3 2006 und bei der Meldung in anderen Feldern, die sich auf dieselbe Risikoposition beziehen, NUTS-3 2013 zu verwenden. Genauso wenig ist es zulässig, bei der gleichen Datenmeldung in Feldern der geografischen Region für bestimmte zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2006 und für andere zugrunde liegende Risikopositionen NUTS-3 2013 zu verwenden. | JA | JA |
| IVAL11 | Aktueller Kapitalsaldo | Gesamtbetrag der ausstehenden Kapitalbilanz zum Datenstichtag für diese Art von Risikopositionen. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital eingestuft werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL12 | Anzahl der zugrunde liegenden Risikopositionen | Anzahl der verbrieften zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art. | JA | NEIN |
| IVAL13 | Risikopositionen in EUR | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für auf EUR lautende Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL14 | Risikopositionen in GBP | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für auf GBP lautende Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL15 | Risikopositionen in USD | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für auf USD lautende Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL16 | Sonstige Risikopositionen | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für nicht auf EUR, GBP oder USD lautende Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL17 | Maximale Restlaufzeit | Längste Restlaufzeit in Monaten für alle Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag. | JA | JA |
| IVAL18 | Durchschnittliche Restlaufzeit | Durchschnittliche Restlaufzeit in Monaten zum Datenstichtag, gewichtet nach dem aktuellen Saldo zum Datenstichtag, für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
| IVAL19 | Aktuelle Beleihungsquote | Auf der Grundlage der aktuellen Salden aller Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag gewichtete durchschnittliche Beleihungsquote (LTV). Bei nicht erstrangigen Sicherungsrechten ist dies die kombinierte oder Gesamt-LTV. | JA | JA |
| IVAL20 | Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen | Auf der Grundlage der aktuellen Salden aller Risikopositionen dieser Art zum Datenstichtag gewichtetes durchschnittliches Schulden-Einkommen-Verhältnis des Schuldners. Schulden werden definiert als ausstehender Gesamtkapitalsaldo der ausstehenden zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag. Dies schließt sämtliche Beträge ein, die bei der Verbriefung als Kapital klassifiziert werden. Wenn dem Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition beispielsweise Gebühren hinzugefügt wurden und diese Teil des Kapitals in der Verbriefung sind, müssen diese hinzugerechnet werden. Ausgenommen sind Zinsrückstände oder Strafsummen.Einkommen wird definiert als kombiniertes Einkommen, d. h. Summe aus Primär- und (falls zutreffend) Sekundäreinkommen. | JA | JA |
| IVAL21 | Tilgungsart | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art mit endfälliger Tilgung, Schlussraten-Tilgung oder einer anderen Tilgungsvereinbarung, die nicht Französisch, Deutsch oder ein fester Tilgungsplan ist. Für die Zwecke dieses Felds gelten folgende Definitionen:Französisch: Mit jeder Tranche wird der gleiche Gesamtbetrag (Kapital plus Zinsen) zurückgezahlt;Deutsch: Mit der ersten Tranche werden nur Zinsen gezahlt; die restlichen Tranchen erfolgen in stets gleicher Höhe (Kapital plus Zinsen).Fester Tilgungsplan: Mit jeder Tranche wird der gleiche Kapitalbetrag zurückgezahlt.Endfällig: Der vollständige Kapitalbetrag wird in der letzten Tranche zurückgezahlt.Schlussratentilgung: Kapitalteilrückzahlung, gefolgt von einer höheren abschließenden Kapitalrückzahlung.Andere Tilgungsarten: Alle anderen Arten der Tilgung, die nicht durch eine der oben genannten Kategorien fallen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL22 | Planmäßige Häufigkeit der Kapitalrückzahlungen in Abständen von mehr als einem Monat | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art, bei denen der Zeitraum zwischen fälligen Kapitalrückzahlungen mehr als einen Monat beträgt (z. B. vierteljährlich, halbjährlich, jährlich, endfällig, Null-Kupon, Sonstige).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL23 | Planmäßige Häufigkeit der Zinszahlungen in Abständen von mehr als einem Monat | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art, bei denen der Zeitraum zwischen fälligen Zinszahlungen mehr als einen Monat beträgt (z. B. vierteljährlich, halbjährlich, jährlich, endfällig, Null-Kupon, Sonstige).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL24 | Forderungen mit variabler Verzinsung | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art mit variablem Zinssatz zum Datenstichtag. „Variabel“ bezeichnet einen Satz, der an einen der folgenden Werte gebunden ist: LIBOR (jede Währung und Laufzeit), EURIBOR (jede Währung und Laufzeit), Basissatz einer Zentralbank (BoE, EZB usw.), variabler Standardsatz des Originator oder ähnliche Vereinbarungen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL25 | Finanzierter Betrag | Betrag zugrunde liegender Risikopositionen, die zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Stichtag für die Übermittlung dieser Daten bei dieser Transaktion vom Originator gekauft und durch Geldmarktpapiere finanziert wurden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL26 | Verwässerungen | Gesamtkapitalminderungen bei zugrunde liegenden Risikopositionen dieser Art in der Periode.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL27 | Zurückgekaufte Risikopositionen | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo für Risikopositionen dieser Art, die zwischen dem unmittelbar vorhergehenden Datenstichtag und dem aktuellen Datenstichtag vom Originator/Sponsor zurückgekauft (und dadurch aus dem Pool der zugrunde liegenden Risikopositionen herausgenommen) wurden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL28 | Bei Verbriefung ausgefallene Risikopositionen oder bonitätsbeeinträchtigte Risikopositionen | Gemäß Artikel 24 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2017/2402 Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die zum Zeitpunkt der Verbriefung entweder ausgefallene Risikopositionen oder Risikopositionen gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern mit beeinträchtigter Bonität im Sinne des genannten Artikels waren.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL29 | Ausgefallene Risikopositionen | Zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalsaldo ausgefallener Risikopositionen auf der Grundlage der in den Verbriefungsunterlagen enthaltenen Ausfalldefinition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL30 | Ausgefallene Risikopositionen im Sinne der Eigenmittelverordnung | Zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalsaldo ausgefallener Risikopositionen auf der Grundlage der in Artikel 178 der Verordnung (EU) 575/2013 enthaltenen Ausfalldefinition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL31 | Bruttoausbuchungen in der Periode | Nennwert der Bruttoausbuchungen (d. h. vor Rückflüssen) für die Periode. Ausbuchung gemäß Festlegung in der Verbriefung oder alternativ gemäß üblicher Praxis des Kreditgebers.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL32 | Rückstände 1-29 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 1 und 29 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
| IVAL33 | Rückstände 30-59 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 30 und 59 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
| IVAL34 | Rückstände 60-89 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 60 und 89 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
| IVAL35 | Rückstände 90-119 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 90 und 119 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
| IVAL36 | Rückstände 120-149 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 120 und 149 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
| IVAL37 | Rückstände 150-179 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 150 und 179 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
| IVAL38 | Rückstände 180+ Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum von 180 Tagen und mehr fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | JA | JA |
| IVAL39 | Umstrukturierte Risikopositionen | Anteil der Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Berechnung des Anteils als aktueller Gesamtsaldo dieser Risikopositionen, dividiert durch den aktuellen Gesamtsaldo von Risikopositionen dieser Art, zum Datenstichtag. | JA | JA |
| IVAL40 | Umstrukturierte Risikopositionen (0 bis 1 Jahr vor Übertragung) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im letzten Jahr vor dem Datum der Übertragung auf oder Abtretung an die Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL41 | Umstrukturierte Risikopositionen (1 bis 3 Jahre vor Übertragung) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten drei Jahren, nicht aber im letzten Jahr vor dem Datum der Übertragung auf oder Abtretung an die Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL42 | Umstrukturierte Risikopositionen (mehr als 3 Jahre vor Übertragung) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt vor mehr als drei Jahren vor dem Datum der Übertragung auf oder Abtretung an die Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL43 | Umstrukturierte Risikopositionen (Zinssatz) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, deren Zinssatz vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurde.Als Umstrukturierung des Zinssatzes gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren und Vertragsstrafen, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte, zinsrelevante Umstrukturierungsmaßnahmen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL44 | Umstrukturierte Risikopositionen (Rückzahlungsplan) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, deren Rückzahlungsplan vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurde.Als Umstrukturierung des Rückzahlungsplans gelten jegliche stundungsbedingte, für den Rückzahlungsplan relevante Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen und den Zeitpunkt der Rückzahlung, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte, für den Rückzahlungsplan relevante Umstrukturierungsmaßnahmen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL45 | Umstrukturierte Risikopositionen (Fälligkeit) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, deren Fälligkeitsprofil vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurde.Als Umstrukturierung des Fälligkeitsprofils gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich der Verlängerung der Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte, für die Fälligkeit relevante Umstrukturierungsmaßnahmen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL46 | Umstrukturierte Risikopositionen (0 bis 1 Jahr vor Übertragung und keine neuen Rückstände) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor im letzten Jahr vor dem Datum der Übertragung auf oder Abtretung an die Verbriefungszweckgesellschaft umstrukturiert wurden UND im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 seit dem Datum der Umstrukturierung zu keinem Zeitpunkt Zahlungsrückstände (im Hinblick auf Kapital- oder Zinszahlungen) aufgewiesen haben.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL47 | Umstrukturierte Risikopositionen (keine neuen Rückstände) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt umstrukturiert wurden UND im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 seit dem Datum der Umstrukturierung zu keinem Zeitpunkt Zahlungsrückstände (im Hinblick auf Kapital- oder Zinszahlungen) aufgewiesen haben.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL48 | Umstrukturierte Risikopositionen (neue Rückstände) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor zu einem beliebigen Zeitpunkt umstrukturiert wurden UND im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 seit dem Datum der Umstrukturierung zu einem beliebigen Zeitpunkt Zahlungsrückstände (im Hinblick auf Kapital- oder Zinszahlungen) aufgewiesen haben.Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAL49 | Umstrukturierte Risikopositionen (Sonstige) | Angabe des ausstehenden Gesamtkapitalsaldos für Risikopositionen dieser Art, die vom Originator/Sponsor im Sinne von Artikel 24 Absatz 9 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 umstrukturiert wurden, außer Umstrukturierungen, die bereits in den Feldern IVAL43, IVAL44 und IVAL45 erfasst wurden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| NEIN |
| IVSS7 | Kontaktperson der meldenden Stelle — E-Mail | Direkte E-Mailadresse der Kontaktpersonen, die für die Vorbereitung der Meldung dieser Verbriefungsdaten zuständig sind und an die Fragen zu dieser Datenmeldung zu richten sind. | NEIN | NEIN |
| IVSS8 | Verfahren des Risikoselbstbehalts | Strategie zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts in der EU (z. B. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder — bis zum Inkrafttreten — Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013):Vertikaler Anteil — d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a (VSLC)Anteil des Verkäufers — d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b (SLLS)Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Risikopositionen bleiben in der Bilanz — d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c (RSEX)Erstverlusttranche — d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d (FLTR)Erstverlusttranche in jedem Vermögenswert — d. h. Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e (FLEX)Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| IVSS9 | Träger des Risikoselbstbehalts | Welche Stelle behält den materiellen Nettoanteil gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder — bis zum Inkrafttreten — Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013):Originator (ORIG)Sponsor (SPON)Ursprünglicher Kreditgeber (OLND)Verkäufer (SELL)Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| IVSS10 | Art der zugrunde liegenden Risikoposition | Angabe der Art der zugrunde liegenden Risikoposition der Verbriefung. Wenn mehrere Arten der nachstehenden Liste vorhanden sind, ist „Gemischt“ anzugeben (mit Ausnahme von Verbriefungen, deren zugrunde liegende Risikopositionen ausschließlich aus einer Kombination von Verbraucherkrediten und Kfz-Krediten oder Kfz-Leasing bestehen, für die „Verbraucherkredite“ anzugeben ist):Kfz-Kredite oder -Leasing (ALOL)Verbraucherkredite (CONL)Hypotheken auf Gewerbeimmobilien (CMRT)Kreditkartenforderungen (CCRR)Leasing (LEAS)Hypotheken auf Wohnimmobilien (RMRT)Gemischt (MIXD)Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (SMEL)Kredite an Nicht-KMU-Unternehmen (NSML)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| IVSS11 | Verfahren der Risikoübertragung | Im Hinblick auf die Risikoübertragung handelt es sich um eine „traditionelle Verbriefung“ im Sinne von Artikel 242 Nummern 13 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („True-Sale“-Verbriefung). | NEIN | NEIN |
| IVSS12 | Trigger-Bewertungen/Quoten | Ist im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag ein Trigger-Ereignis eingetreten (z. B. Zahlungsverzüge, Verwässerung, Ausfall, Verlust, Nicht-Substitution, Nicht-Revolvieren oder ähnliche Ereignisse im Zusammenhang mit der Risikoposition, die sich auf die Verbriefung auswirken)? Darunter fallen auch PDL-Sollsalden (Principal Deficiency Ledger) oder Vermögenswert-Defizite. | NEIN | NEIN |
| IVSS13 | Ende der revolvierenden Periode/Anlaufphase | Angabe des Datums, an dem die revolvierende Periode oder Anlaufphase der Verbriefung planmäßig endet. Bei revolvierender Periode ohne planmäßiges Enddatum ist der Fälligkeitstermin der Verbriefung anzugeben. | NEIN | JA |
| IVSS14 | Kapitalrückflüsse in der Periode | Während der Periode eingegangene Bruttokapitalrückflüsse.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| IVSS15 | Zinsrückflüsse in der Periode | Während der Periode eingegangene Bruttozinsrückflüsse.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| IVSS16 | Kapitaleingänge in der Periode | Eingänge in der Periode, die als Kapital behandelt werden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| IVSS17 | Zinseingänge in der Periode | Eingänge in der Periode, die als Einnahmen behandelt werden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| IVSS18 | Ziehungen im Rahmen der Liquiditätsfazilität | Wenn die Verbriefung mit einer Liquiditätsfazilität verbunden ist, Bestätigung, ob in dem Zeitraum, der am letzten Zinszahlungsdatum endet, eine Ziehung unter der Liquiditätsfazilität stattgefunden hat oder nicht. | NEIN | JA |
| IVSS19 | Überschussmarge der Verbriefung | Angabe des Betrags der nach Anwendung aller derzeit geltenden Wasserfallphasen verbleibenden Mittel (sogenannte „Überschussmarge“).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| IVSS20 | „Trapping“-Mechanismus für die Überschussmarge | Die Überschussmarge bleibt in der Verbriefung „gefangen“ (z. B. in einem gesonderten Rücklagenkonto). | NEIN | NEIN |
| IVSS21 | Aktuelle Übersicherung | Aktuelle Übersicherung der Verbriefung, berechnet als Verhältnis zwischen (der Summe des zum Datenstichtag ausstehenden Kapitalsaldos aller zugrunde liegenden Risikopositionen ohne als ausgefallen eingestufte Risikopositionen) und (der Summe des zum Datenstichtag ausstehenden Kapitalsaldos aller Tranchen/Anleihen). | NEIN | NEIN |
| IVSS22 | Annualisierte konstante vorzeitige Rückzahlungsrate | Annualisierte konstante vorzeitige Rückzahlungsquote (CPR) der zugrunde liegenden Risikopositionen basierend auf der letzten periodischen CPR. Die periodische CPR entspricht [(Summe der außerplanmäßigen Kapitalrückzahlungen bei Ende der letzten Einziehungsperiode)/(Gesamtkapitalsaldo bei Beginn der Einziehungsperiode)]. Die periodische CPR wird wie folgt annualisiert:100*(1-((1-Periodische CPR)^Anzahl der Einziehungsperioden in einem Jahr))„Periodische CPR“ bezeichnet die CPR in der letzten Einziehungsperiode, d. h. bei Verbriefungen mit vierteljährlicher Zahlung wird dies in der Regel die vorausgegangene Dreimonatsperiode sein. | NEIN | NEIN |
| IVSS23 | Verwässerungen | Gesamtkapitalminderungen bei Risikopositionen in der Periode.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| IVSS24 | Bruttoausbuchungen in der Periode | Gesamtbetrag der Bruttoausbuchungen (d. h. vor Rückflüssen) für die Periode. Ausbuchung gemäß Festlegung in der Verbriefung oder alternativ gemäß üblicher Praxis des Kreditgebers.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| IVSS25 | Zurückgekaufte Risikopositionen | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, die vom Originator/Sponsor zwischen dem unmittelbar vorhergehenden Datenstichtag und dem aktuellen Datenstichtag zurückgekauft wurden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVSS26 | Umstrukturierte Risikopositionen | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, die vom Originator/Sponsor zwischen dem unmittelbar vorhergehenden Datenstichtag und dem aktuellen Datenstichtag umstrukturiert wurden. Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| IVSS27 | Annualisierte konstante Ausfallquote | Annualisierte konstante Ausfallquote (CDR) der zugrunde liegenden Risikopositionen, basierend auf der letzten periodischen CDR. Die periodische CDR entspricht [(aktueller Gesamtsaldo der in der Periode als ausgefallen eingestuften zugrunde liegenden Risikopositionen)/(aktueller Gesamtsaldo der bei Beginn der Periode nicht ausgefallenen zugrunde liegenden Risikopositionen)]. Dieser Wert wird wie folgt annualisiert:100*(1-((1-Periodische CDR)^Anzahl der Einziehungsperioden in einem Jahr))„Periodische CDR“ bezeichnet die CDR in der letzten Einziehungsperiode, d. h. bei Verbriefungen mit vierteljährlicher Zahlung wird dies in der Regel die vorausgegangene Dreimonatsperiode sein. | NEIN | NEIN |
| IVSS28 | Ausgefallene Risikopositionen | Zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag der zum Datenstichtag ausgefallenen Risikopositionen auf der Grundlage der in den Verbriefungsunterlagen enthaltenen Ausfalldefinition.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| IVSS29 | Ausgefallene Risikopositionen im Sinne der Eigenmittelverordnung | Zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag der zum Datenstichtag ausgefallenen Risikopositionen auf der Grundlage der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVSS30 | Risikogewichtungsansatz | Angabe des vom Originator verwendeten Risikogewichtungsansatzes zur Ermittlung des Risikogewichts der zugrunde liegenden Risikopositionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:Standardansatz (STND)Basis-IRB-Ansatz (FIRB)Fortgeschrittener IRB-Ansatz (ADIR) | NEIN | JA |
| IVSS31 | Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [0,00 %,0,10 %) | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 0,00 % <= x < 0,10 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden.Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
| IVSS32 | Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [0,10 %,0,25 %) | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 0,10 % <= x < 0,25 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden.Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
| IVSS33 | Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [0,25 %,1,00 %) | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 0,25 % <= x < 1,00 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden.Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
| IVSS34 | Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [1,00 %,7,50 %) | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 1,00 % <= x < 7,50 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden.Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
| IVSS35 | Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [7,50 %,20,00 %) | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 7,50 % <= x < 20,00 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden.Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
| IVSS36 | Ausfallwahrscheinlichkeit des Schuldners im Größenbereich [20,00 %,100,00 %] | Ausstehender Gesamtkapitalbetrag zugrunde liegender Risikopositionen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit für das Folgejahr in einem Größenbereich von 20,00 % <= x < 100,00 % veranschlagt wird. Diese Schätzung kann vom Originator oder der zuständigen nationalen Zentralbank vorgenommen werden.Ist die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
| IVSS37 | Intern geschätzte Verlustquote bei Ausfall | Letzte vom Originator für die zugrunde liegende Risikoposition vorgenommene Schätzung der Verlustquote bei Ausfall in einem Abschwungszenario, gewichtet anhand des zum Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalsaldos der ausstehenden zugrunde liegenden Risikopositionen.Ist die Berechnung der Verlustquote bei Ausfall nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
| IVSS38 | Rückstände 1-29 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen dieser Art, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 1 und 29 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen dieser Art in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen dieser Art. | NEIN | NEIN |
| IVSS39 | Rückstände 30-59 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 30 und 59 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. | NEIN | NEIN |
| IVSS40 | Rückstände 60-89 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 60 und 89 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. | NEIN | NEIN |
| IVSS41 | Rückstände 90-119 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 90 und 119 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. | NEIN | NEIN |
| IVSS42 | Rückstände 120-149 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 120 und 149 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. | NEIN | NEIN |
| IVSS43 | Rückstände 150-179 Tage | Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in einem Zeitraum zwischen 150 und 179 Tagen (einschließlich) fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. | NEIN | NEIN |
| IVSS44 | Rückstände 180+ Tage | Prozentsatz der Risikopositionen, bei denen zum Datenstichtag Zahlungsrückstände bei Kapital- und/oder Zinszahlungen bestehen, die in 180 Tagen und mehr fällig werden. Der Prozentsatz errechnet sich als zum Datenstichtag ausstehender Gesamtkapitalbetrag für Risikopositionen in dieser Rückstände-Kategorie in Relation zu dem am Datenstichtag ausstehenden Gesamtkapitalbetrag für alle Risikopositionen. | NEIN | NEIN |
| Angaben zu Test/Ereignis/Trigger |
| IVSR1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld IVSS1. | NEIN | NEIN |
| IVSR2 | Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger | Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| IVSR3 | Neue Kennung für Test/Ereignis/Trigger | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVSR2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVSR2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| IVSR4 | Beschreibung | Beschreibung von Test/Ereignis/Trigger, einschließlich jeglicher Formeln. Dies ist ein Freitextfeld. Die Beschreibung sollte jedoch alle Formeln und wichtigen Definitionen enthalten, die es einem Anleger/potenziellen Anleger ermöglichen, sich ein vernünftiges Bild von Test/Ereignis/Trigger sowie den damit verbundenen Bedingungen und Folgen zu machen. | NEIN | NEIN |
| IVSR5 | Schwellenwert | Angabe des Werts, bei dem je nach Art des gemeldeten Tests/Ereignisses/Triggers der Test als erfüllt bzw. der Trigger als ausgelöst bzw. eine andere Maßnahme als eingetreten gilt. Bei nicht numerischem Test/Ereignis/Trigger ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| IVSR6 | Tatsächlicher Wert | Angabe des tatsächlichen Werts des Maßes, an das der Schwellenwert angelegt wird. Bei nicht numerischem Test/Ereignis/Trigger ist ND5 anzugeben. Prozentsätze sind als Prozentpunkte anzugeben, z. B. 99,50 für 99,50 % oder 0,006 für 0,006 %. | NEIN | JA |
| IVSR7 | Status | Befindet sich Test/Ereignis/Trigger zum Datenstichtag im Status „Verstoß“ (d. h. der Test bzw. die Trigger-Bedingungen wurden nicht erfüllt)? | NEIN | NEIN |
| IVSR8 | Abhilfefrist | Angabe der Höchstzahl von Tagen, die gewährt werden, um diesen Test/Ereignis/Trigger wieder in Konformität mit dem geforderten Wert zu bringen. Wenn kein solcher Zeitraum gewährt wird (d. h. wenn es keine Abhilfefrist gibt), ist 0 anzugeben. | NEIN | JA |
| IVSR9 | Berechnungshäufigkeit | Angabe der Anzahl der Kalendertage zwischen den Berechnungen des Tests. Verwendung runder Zahlen, d. h. 7 für wöchentlich, 30 für monatlich, 90 für vierteljährlich und 365 für jährlich. | NEIN | JA |
| IVSR10 | Folgen von Verstößen | Angabe der in den Verbriefungsunterlagen vorgesehenen Folgen bei Problemen im Hinblick auf diese Tests/Ereignisse/Trigger (d. h. Verstoß):Änderung der Zahlungsrangfolge (CHPP)Ersatz einer Gegenpartei (CHCP)Sowohl Änderung der Zahlungsrangfolge als auch Ersatz einer Gegenpartei (BOTH)Sonstige Folgen (OTHR) | NEIN | NEIN |
| Angaben zum Cashflow |
| IVSF1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld IVSS1. | NEIN | NEIN |
| IVSF2 | Ursprüngliche Kennung des Cashflow-Postens | Ursprüngliche eindeutige Kennung des Cashflow-Postens. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| IVSF3 | Neue Kennung des Cashflow-Postens | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVSF2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVSF2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| IVSF4 | Cashflow-Posten | Auflistung des Cashflow-Postens. Dieses Feld ist in der Zahlungsrangfolge für Ein- oder Ausgänge zum Datenstichtag auszufüllen. Das heißt, jede Quelle von Mittelzuflüssen ist der Reihe nach aufzulisten, danach werden die Quellen von Mittelabflüssen aufgelistet. | NEIN | NEIN |
| IVSF5 | In der Periode gezahlter Betrag | Welche Mittel wurden gemäß Zahlungsrangfolge für diesen Posten ausgezahlt? Ausgezahlte Mittel sind als negativer Wert, eingegangene Mittel als positiver Wert auszuweisen. Der in einer bestimmten Zeile (z. B. Zeile B) ausgewiesene „in der Periode gezahlte Betrag“ zuzüglich der in der vorhergehenden Zeile (z. B. Zeile A) ausgewiesenen „verfügbaren Mittel“ ergeben zusammen die in dieser Zeile (z. B. Zeile B) ausgewiesenen „verfügbaren Mittel“.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| IVSF6 | Verfügbare Mittel | Welche Mittel stehen für die Zahlungsrangfolge nach Anwendung des Cashflow-Postens zur Verfügung? Der in einer bestimmten Zeile (z. B. Zeile B) ausgewiesene „in der Periode gezahlte Betrag“ zuzüglich der in der vorhergehenden Zeile (z. B. Zeile A) ausgewiesenen „verfügbaren Mittel“ ergeben zusammen die in dieser Zeile (z. B. Zeile B) ausgewiesenen „verfügbaren Mittel“.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| NEIN |
| NEIN |
| IVAS7 | Trigger-Bewertungen/Quoten | Ist im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag ein Trigger-Ereignis eingetreten (z. B. Zahlungsverzüge, Verwässerung, Ausfall, Verlust, Nicht-Substitution, Nicht-Revolvieren oder ähnliche Ereignisse im Zusammenhang mit der Risikoposition, die sich auf die Verbriefung auswirken)? Darunter fallen auch PDL-Sollsalden (Principal Deficiency Ledger) oder Vermögenswert-Defizite. | NEIN | JA |
| IVAS8 | Nicht konforme Risikopositionen | Gemäß Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 Angabe des Gesamtbetrags der Risikopositionen, ausgedrückt als aktueller Saldo zum Datenstichtag, die gegen die Anforderungen von Artikel 24 Absätze 9, 10 und 11 der Verordnung (EU) 2017/2402 verstoßen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | JA | JA |
| IVAS9 | Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit | Angabe der gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit des diesem ABCP-Programm zugrunde liegenden Pools an Risikopositionen, ausgedrückt in Jahren. | JA | JA |
| IVAS10 | Verfahren des Risikoselbstbehalts | Strategie zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts in der EU (z. B. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder — bis zum Inkrafttreten — Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013):Vertikaler Anteil — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a (VSLC)Anteil des Verkäufers — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b (SLLS)Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Risikopositionen bleiben in der Bilanz — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c (RSEX)Erstverlusttranche — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d (FLTR)Erstverlusttranche in jedem Vermögenswert — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e (FLEX)Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| IVAS11 | Träger des Risikoselbstbehalts | Welche Stelle behält den materiellen Nettoanteil gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder — bis zum Inkrafttreten — Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013):Originator (ORIG)Sponsor (SPON)Ursprünglicher Kreditgeber (OLND)Verkäufer (SELL)Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| Angaben zur Transaktion |
| IVAN1 | Eindeutige Kennung — ABCP-Programm | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld IVAS1. | NEIN | NEIN |
| IVAN2 | Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 dieser ABCP-Transaktion zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| IVAN3 | Datenstichtag | Datenstichtag für diese Meldung. Die Angabe muss mit dem Datenstichtag übereinstimmen, der in den Meldebögen gemäß Anhang XI für die zugrunde liegende Risikoposition angegeben wurde. | NEIN | NEIN |
| IVAN4 | NACE-Branchencode | NACE-Branchencode des Originators gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006. | NEIN | JA |
| IVAN5 | Verfahren des Risikoselbstbehalts | Strategie zur Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts in der EU (z. B. Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder — bis zum Inkrafttreten — Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013):Vertikaler Anteil — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a (VSLC)Anteil des Verkäufers — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b (SLLS)Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Risikopositionen bleiben in der Bilanz — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c (RSEX)Erstverlusttranche — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d (FLTR)Erstverlusttranche in jedem Vermögenswert — Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e (FLEX)Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| IVAN6 | Träger des Risikoselbstbehalts | Welche Stelle behält den materiellen Nettoanteil gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 oder — bis zum Inkrafttreten — Artikel 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013):Originator (ORIG)Sponsor (SPON)Ursprünglicher Kreditgeber (OLND)Verkäufer (SELL)Keine Einhaltung der Anforderungen hinsichtlich des Risikoselbstbehalts (NCOM)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| IVAN7 | Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit | Angabe der gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit des dieser Transaktion zugrunde liegenden Pools an Risikopositionen, ausgedrückt in Jahren. | JA | JA |
| Angaben zu Test/Ereignis/Trigger |
| IVAR1 | Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld IVAN2. | NEIN | NEIN |
| IVAR2 | Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger | Ursprüngliche Kennung für Test/Ereignis/Trigger. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| IVAR3 | Neue Kennung für Test/Ereignis/Trigger | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes IVAR2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in IVAR2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| IVAR4 | Beschreibung | Beschreibung von Test/Ereignis/Trigger, einschließlich jeglicher Formeln. Dies ist ein Freitextfeld. Die Beschreibung sollte jedoch alle Formeln und wichtigen Definitionen enthalten, die es einem Anleger/potenziellen Anleger ermöglichen, sich ein vernünftiges Bild von Test/Ereignis/Trigger sowie den damit verbundenen Bedingungen und Folgen zu machen. | NEIN | NEIN |
| IVAR5 | Status | Wurde der Test zum Datenstichtag erfüllt? Wurde ein Trigger ausgelöst? | NEIN | NEIN |
| IVAR6 | Folgen von Verstößen | Angabe der in den Verbriefungsunterlagen vorgesehenen Folgen bei Problemen im Zusammenhang im Zusammenhang mit diesen Tests/Ereignissen/Triggern (d. h. Verstoß):Änderung der Zahlungsrangfolge (CHPP)Ersatz einer Gegenpartei (CHCP)Sowohl Änderung der Zahlungsrangfolge als auch Ersatz einer Gegenpartei (BOTH)Sonstige Folgen (OTHR) | NEIN | NEIN |
| JA |
| SESS7 | Verkaufsabschluss | Ist die Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf die Verbriefungszweckgesellschaft im Sinne von Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/2402 (d. h. Abschluss des Verkaufs) nach Abschlussdatum der Verbriefung erfolgt? | NEIN | JA |
| SESS8 | Aktuelle Art des Wasserfalls | Wählen Sie aus der nachstehenden Liste die am besten zutreffende, derzeit auf die Verbriefung anwendbare Wasserfallregelung aus:Turbo-Wasserfall (TRWT)Sequentieller Wasserfall (SQWT)Pro-Rata-Wasserfall (PRWT)Derzeit sequentiell, mit Möglichkeit eines Übergangs auf Pro-Rata (SQPR)Derzeit Pro-Rata, mit Möglichkeit eines Übergangs auf sequentiell (PRSQ)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SESS9 | Art der Master-Trust-Struktur | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Auswahl der am besten zutreffenden Beschreibung:Jede Verbriefungszweckgesellschaft entscheidet unabhängig von anderen Verbriefungszweckgesellschaften über Emissionen und Ausschüttungen („kapitalistische Struktur“) (CSTR).Verluste werden auf alle Verbriefungszweckgesellschaften verteilt und einzelne Kategorien von Papieren werden unabhängig von der Emission vorrangigerer oder nachrangigerer Klassen emittiert („sozialistische Struktur“ oder „entkoppelter Master Trust“) (SSTR).Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SESS10 | Wert der Verbriefungszweckgesellschaft | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe des Nennwerts aller zugrunde liegenden Risikopositionen (Kapital und Belastungen), an denen der Trust oder die Verbriefungszweckgesellschaft am Datenstichtag Eigentumsansprüche haben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SESS11 | Kapitalwert der Verbriefungszweckgesellschaft | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe des Nennwerts aller zugrunde liegenden Risikopositionen (nur Kapital), an denen der Trust am Datenstichtag Eigentumsansprüche hat.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SESS12 | Verbriefungszweckgesellschaft — Anzahl der Konten | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der Anzahl der Konten, an denen der Trust oder die Verbriefungszweckgesellschaft am Datenstichtag Eigentumsansprüche haben. | NEIN | JA |
| SESS13 | Kapitalsaldo der Schuldtitel | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe des Nennwerts aller forderungsbesicherten Schuldtitel, die durch die zugrunde liegenden Risikopositionen im Trust abgesichert sind.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SESS14 | Anteil des Verkäufers | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der Ansprüche des Originators, ausgedrückt als Prozentzahl. Im Falle mehrerer Originatoren ist die Summe der Ansprüche für sämtliche Originatoren anzugeben. | NEIN | JA |
| SESS15 | Finanzierungsanteil | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der Ansprüche der Verbriefungszweckgesellschaft an dieser Serie im Trust zur Datenstichtag, ausgedrückt als Prozentzahl. | NEIN | JA |
| SESS16 | Dieser Serie zugewiesene Einnahmen | Bei Verbriefungen mit Master-Trust-Struktur Angabe der vom Trust dieser Serie zugewiesenen Einnahmen.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SESS17 | Referenzzinssatz des Zinsswaps | Beschreibung der Art des Referenzzinssatzes, an den die zahlende Komponente des Swaps gekoppelt ist:MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SESS18 | Fälligkeit des Zinsswaps | Fälligkeitstermin des Zinsswaps. | NEIN | JA |
| SESS19 | Nominalbetrag des Zinsswaps | Nominalbetrag des Zinsswaps zum Datenstichtag.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SESS20 | Währung der zahlenden Komponente des Währungsswaps | Angabe der von der zahlenden Komponente des Swaps genutzten Währung. | NEIN | JA |
| SESS21 | Währung der empfangenden Komponente des Währungsswaps | Angabe der von der empfangenden Komponente des Swaps genutzten Währung. | NEIN | JA |
| SESS22 | Wechselkurs des Währungsswaps | Wechselkurs, der für einen Währungsswap festgelegt wurde | NEIN | JA |
| SESS23 | Fälligkeit des Währungsswaps | Fälligkeitstermin des Währungsswaps. | NEIN | JA |
| SESS24 | Nominalbetrag des Währungsswaps | Nominalbetrag des Währungsswaps zum Datenstichtag.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| Angaben zu Tranche/Anleihe |
| SEST1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
| SEST2 | Ursprüngliche Kennung der Tranche | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die dem Instrument zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| SEST3 | Neue Kennung der Tranche | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEST2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in Feld SEST2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| SEST4 | Internationale Wertpapierkennnummer | Sofern anwendbar, ISIN-Code dieser Tranche. | NEIN | JA |
| SEST5 | Bezeichnung der Tranche | Bezeichnung (üblicherweise ein Buchstabe und/oder eine Zahl) dieser Anleihentranche (oder Wertpapiergattung) mit den gleichen Rechten, Prioritäten und Eigenschaften wie im Prospekt festgelegt, d. h. Serie 1 Klasse A1 usw. | NEIN | JA |
| SEST6 | Art der Tranche/Anleihe | Auswahl der am besten zutreffenden Beschreibung des Rückzahlungsprofils des Instruments:Hard bullet (d. h. fester Fälligkeitstermin) (HBUL)Soft bullet (d. h. geplanter Fälligkeitstermin kann bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin verlängert werden) (SBUL)Planmäßige Tilgung (d. h. Rückzahlung des Kapitalbetrags an planmäßigen Tilgungsdaten) (SAMO)Kontrollierte Tilgung (d. h. Kapitalrückzahlung ab einem spezifischen Zeitpunkt) (CAMM)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SEST7 | Währung | Währung, auf die das Instrument lautet. | NEIN | NEIN |
| SEST8 | Ursprünglicher Kapitalsaldo | Ursprünglicher Kapitalsaldo dieser Tranche bei Emission.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SEST9 | Aktueller Kapitalsaldo | Nennwert dieser Tranche nach dem aktuellen KapitalrückzahlungsdatumAngabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SEST10 | Zinszahlungshäufigkeit | Häufigkeit, mit der bei diesem Instrument Zinsen fällig sind:Monatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SEST11 | Zinszahlungsdatum | Erstes Datum nach Meldung des Datenstichtags, an dem die Ausschüttung von Zinszahlungen an Inhaber von Anleihen dieser Tranche geplant ist. | NEIN | JA |
| SEST12 | Kapitalrückzahlungsdatum | Erstes Datum nach Meldung des Datenstichtags, an dem die Ausschüttung von Kapitalrückzahlungen an Inhaber von Anleihen dieser Tranche geplant ist. | NEIN | JA |
| SEST13 | Aktueller Kupon | Kupon des Instruments in Basispunkten. | NEIN | NEIN |
| SEST14 | Aktuelle Zinsmarge/Kupon-Spread | Kupon-Spread auf den Referenzzinsindex gemäß der Festlegung in den Angebotsunterlagen für dieses spezifische Instrument in Basispunkten. | NEIN | JA |
| SEST15 | Kupon-Untergrenze | Kupon-Untergrenze des Instruments. | NEIN | JA |
| SEST16 | Kupon-Obergrenze | Kupon-Obergrenze des Instruments. | NEIN | JA |
| SEST17 | Betrag des Step-Up/Step-Down-Kupons | Gegebenenfalls Angabe des Werts des „Step-Up/Step-Down“-Kupons gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms. | NEIN | JA |
| SEST18 | Datum des Step-Up/Step-Down-Kupons | Gegebenenfalls Angabe des Datums, an dem sich der Kupon gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms ändert. | NEIN | JA |
| SEST19 | Geschäftstagekonvention | Für die Berechnung der fälligen Zinsen verwendete Geschäftstagekonvention:Nächster Geschäftstag (FWNG)Nächster Geschäftstag — modifiziert (MODF)Nächstliegender Geschäftstag (NEAR)Vorausgegangener Geschäftstag (PREC)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SEST20 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SEST21 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SEST22 | Emissionsdatum | Datum, an dem dieses Instrument emittiert wurde. | NEIN | NEIN |
| SEST23 | Auszahlungsdatum | Angabe des ersten Tags, an dem der auf das Instrument zu zahlenden Zinsbetrag berechnet wird. | NEIN | JA |
| SEST24 | Gesetzliche Fälligkeit | Datum, bis zu dem dieses Instrument zurückgezahlt werden muss, um nicht in Verzug zu geraten. | NEIN | JA |
| SEST25 | Verlängerungsklausel | Auswahl der am besten zutreffenden Option zur Angabe der Partei, die gemäß den Bedingungen der Verbriefung/des Programms das Recht hat, die Laufzeit des Instruments zu verlängern:Nur Verbriefungszweckgesellschaft (ISUR)Investor (NHLD)Verbriefungszweckgesellschaft oder Investor (ISNH)Keine Option (NOPT) | NEIN | JA |
| SEST26 | Nächstes Datum für Kaufoption („Call“) | Angabe des nächsten Datums, an dem gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms eine Kaufoption auf das Instrument ausgeübt werden kann. Hierunter fallen nicht Rückführungsvereinbarungen. | NEIN | JA |
| SEST27 | Schwellenwert für Rückführungsaufruf | Angabe des Schwellenwerts für Rückführungsaufrufe gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms. | NEIN | JA |
| SEST28 | Nächstes Datum für Verkaufsoption („Put“) | Angabe des nächsten Datums, an dem gemäß den Modalitäten der Verbriefung/des Programms eine Verkaufsoption ausgeübt werden kann. | NEIN | JA |
| SEST29 | Zinsberechnungsmethode | „Tage“-Vereinbarung zur Berechnung der Zinsen:30/360 (A011)act/365 (A005)act/360 (A004)act/act ICMA (A006)act/act ISDA (A008)act/act AFB (A010)act/366 (A009)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SEST30 | Abrechnungsregelung | Übliche Abrechnungsregelung für die Tranche:T Plus eins (TONE)T Plus zwei (TTWO)T Plus drei (TTRE)So bald wie möglich (ASAP)Bei Vertragsende (ENDC)Ende des Monats (MONT)Künftig (FUTU)Nächster Tag (NXTD)Regelmäßig (REGU)T Plus fünf (TFIV)T Plus vier (TFOR)Bei Emission (sofern emittiert) (WHIF)Bei Verteilung (WDIS)Bei Emission (WISS)Bei Emission oder Verteilung (WHID)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SEST31 | Derzeitiger oberer Tranchierungspunkt | Derzeitiger oberer Tranchierungspunkt (Attachment Point), berechnet gemäß Artikel 256 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, multipliziert mit 100. | NEIN | NEIN |
| SEST32 | Ursprünglicher oberer Tranchierungspunkt | Oberer Tranchierungspunkt bei Ausgabe der Papiere, berechnet nach Artikel 256 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, multipliziert mit 100. | NEIN | JA |
| SEST33 | Aktuelle Bonitätsverbesserung | Aktuelle Bonitätsverbesserung der Tranche, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft. | NEIN | NEIN |
| SEST34 | Ursprüngliche Bonitätsverbesserung | Bonitätsverbesserung der Tranche bei Ausgabe der Papiere, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft. | NEIN | JA |
| SEST35 | Bonitätsverbesserungsformel | Beschreibung/Angabe der Formel zur Berechnung der Bonitätsverbesserung der Tranche. | NEIN | NEIN |
| SEST36 | Pari-Passu-Tranchen | Angabe der ISIN aller Tranchen (einschließlich dieser), die zum Datenstichtag gemäß der zum Datenstichtag geltenden Zahlungsrangfolge der Verbriefung den gleichen Rang haben wie die derzeitige Tranche. Im Falle mehrerer ISIN sind sämtliche ISIN im XML-Schema anzugeben. | NEIN | JA |
| SEST37 | Vorrangige Tranchen | Angabe der ISIN aller Tranchen, die zum Datenstichtag gemäß der zum Datenstichtag geltenden Zahlungsrangfolge der Verbriefung Vorrang vor der derzeitigen Tranche haben. Im Falle mehrerer ISIN sind sämtliche ISIN im XML-Schema anzugeben. | NEIN | JA |
| SEST38 | Ausstehender PDL-Saldo (Principal Deficiency Ledger) | Ausstehender PDL-Saldo der betreffenden Tranche.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEST39 | Rechtsträgerkennung des Garantiegebers | Bei garantierten Tranchen Angabe der Rechtsträgerkennung des Garantiegebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). Falls nicht garantiert, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
| SEST40 | Name des Garantiegebers | Vollständige juristische Bezeichnung des Garantiegebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. Falls nicht garantiert, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
| SEST41 | ESVG-Teilsektor des Garantiegebers | ESVG-2010-Klassifizierung des Garantiegebers gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2013(„ESVG 2010“). Dieser Eintrag muss auf der Ebene der Teilsektoren erfolgen. Dabei ist einer der in Tabelle 1 des Anhangs I angegebenen Werte zu verwenden. Falls nicht garantiert, ist ND5 einzugeben. | NEIN | JA |
| SEST42 | Art der Sicherung | Angabe der Art des verwendeten Sicherungsinstruments:Kreditausfallswap (CDSX)Synthetische Unternehmensanleihen (CLKN)Gesamtertragsswap (TRES)Finanzgarantie (Kreditrisikominderung ohne Sicherheitsleistung) (FGUA)Kreditversicherung (CINS)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| Angaben zum Konto |
| SESA1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
| SESA2 | Ursprüngliche Kennung des Kontos | Ursprüngliche Kennung des Kontos. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| SESA3 | Neue Kennung des Kontos | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SESA2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SESA2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| SESA4 | Kontotyp | Kontotyp:Rücklagenkonto („Barreserve“) (CARE)„Commingling Reserve“-Konto (CORE)Verrechnungskonto („Set-off Reserve“) (SORE)Liquiditätsfazilität (LQDF)Marginkonto („Margin Account“) (MGAC)Sonstiges Konto (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SESA5 | Zielsaldo | Höhe der Mittel, die bei voller Finanzierung gemäß den Verbriefungsunterlagen auf dem betreffenden Konto eingezahlt wären.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SESA6 | Tatsächlicher Saldo | Saldo der Einlagen auf dem betreffenden Konto am Periodenende.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESA7 | Amortisationskonto | Amortisiert das Konto während der Laufzeit der Verbriefung? | NEIN | NEIN |
| Angaben zur Gegenpartei |
| SESP1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
| SESP2 | Rechtsträgerkennung der Gegenpartei | Angabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
| SESP3 | Name der Gegenpartei | Vollständige juristische Bezeichnung der Gegenpartei. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| SESP4 | Art der Gegenpartei | Art der Gegenpartei:Kontoführende Bank (ABNK)Backup-Konto-Bank (ABNK)Kontoführende Bank — Vermittler (ABFC)Kontoführende Bank — Garantiegeber (ABGR)Sicherheitenverwalter (COLL)Zahlstelle (PAYA)Berechnungsstelle (CALC)Verwaltungsstelle (ADMI)Verwaltungsunterbeauftragter (ADSA)Transferstelle (RANA)Verifizierungsstelle (VERI)Sicherheitsstelle (SECU)Anbieter von Kassenvorschüssen (CAPR)Sicherungsgeber (COLL)Anbieter von garantierten Beteiligungsverträgen (GICP)Darlehensanbieter für Versicherungspolicen (IPCP)Anbieter von Liquiditätsfazilitäten (LQFP)Anbieter von Backup-Liquiditätsfazilitäten (BLQP)Sparhypotheken-Partei (SVMP)Emittent (ISSR)Originator (ORIG)Verkäufer (SELL)Sponsor der Verbriefungszweckgesellschaft (SSSP)Servicer (SERV)Backup-Servicer (BSER)Backup-Servicer — Vermittler (BSRF)Special Servicer (SSRV)Zeichner (SUBS)Zinsswap-Anbieter (IRSP)Backup-Zinsswap-Anbieter (BIPR)Währungsswap-Anbieter (CSPR)Backup-Währungsswap-Anbieter (CSPR)Abschlussprüfer (AUDT)Berater (CNSL)Treuhänder (TRUS)Investoren-Vertreter (REPN)Zeichner (UNDR)Arrangeur (ARRG)Händler (DEAL)Manager (MNGR)Kreditbrief-Aussteller (LCPR)Multi-Seller-Conduit (MSCD)Verbriefungszweckgesellschaft (SSPE)Liquiditäts- oder Liquidationsstelle (LQAG)Anteilseigner des Conduit/der Verbriefungszweckgesellschaft (EQOC)Anbieter kurzfristiger Deckungslinien (SWNG)Anlaufkredit- oder Leasing-Anbieter (SULP)Repogeschäft-Gegenpartei (RAGC)Cash-Manager (CASM)Einzugskontobank (CACB)Sicherheitenkontobank (COLA)Anbieter von nachrangigen Darlehen (SBLP)CLO-Manager (CLOM)Portfolioberater (PRTA)Substitutionsstelle (SUBA)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SESP5 | Niederlassungsland der Gegenpartei | Land, in dem die Gegenpartei niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
| SESP6 | Ratingschwelle für die Gegenpartei | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Ratingschwelle für die Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben.Im Falle mehrerer Ratings sind sämtliche Ratings im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| SESP7 | Rating der Gegenpartei | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier das Rating der Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben.Im Falle mehrerer Ratingschwellen sind sämtliche Ratingschwellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| SESP8 | Rechtsträgerkennung der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Rechtsträgerkennung der die Gegenpartei bewertenden Stelle (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) zum Datenstichtag anzugeben.Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| SESP9 | Name der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die vollständige Bezeichnung des Anbieters des Gegenpartei-Ratings zum Datenstichtag anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| Angaben zur CLO-Verbriefung |
| SESC1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
| SESC2 | Ende der Kündigungssperrfrist | Angabe des Datums, an dem eine Kündigungssperrfrist (während der es z. B. Inhabern einer Tranche untersagt ist, von der Verbriefungszweckgesellschaft die Liquidierung des Portfolios und die Rückzahlung sämtlicher Tranchen oder die Rückstellung oder Refinanzierung von Tranchen usw. zu verlangen) endet. | NEIN | JA |
| SESC3 | CLO-Typ | Angabe des CLO-Typs, der diese Transaktion am besten beschreibt:Bilanz-CLO (BCLO)Arbitrage-CLO (ACLO)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SESC4 | Laufende Periode | Status der laufenden CLO-Periode:Warehouse (WRHS)Anlaufphase (RMUP)Reinvestition (RINV)Post-Reinvestition (PORI)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SESC5 | Beginn der laufenden Periode | Angabe des Datums, an dem die laufende Periode begonnen hat. | NEIN | JA |
| SESC6 | Ende der laufenden Periode | Angabe des Datums, an dem die laufende Periode ausläuft/voraussichtlich ausläuft. | NEIN | JA |
| SESC7 | Konzentrationsbegrenzung | Angabe der in den Transaktionsunterlagen festgelegten und für alle Gegenparteien/Schuldner geltenden Konzentrationsbegrenzung, ausgedrückt als prozentualer Anteil am Portfolio-Nennwert. Bei Mehrfachbegrenzungen ist der höchste Wert anzugeben (z. B. Angabe von 20 %, wenn es je nach Rating zwei Begrenzungen von 10 % und 20 % gibt). | NEIN | JA |
| SESC8 | Beschränkungen — rechtliche Fälligkeit | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Risikopositionen, deren rechtlicher Endfälligkeitstermin die kürzeste rechtliche Endfälligkeit der Tranchen überschreitet (unter Annahme eines Rückführungsaufrufs). | NEIN | JA |
| SESC9 | Beschränkungen — nachrangige Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von nicht erstrangigen Sicherungsrechten, die gekauft werden können. | NEIN | JA |
| SESC10 | Beschränkungen — notleidende Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von notleidenden Risikopositionen, die gekauft werden können. | NEIN | JA |
| SESC11 | Beschränkungen — PIK-Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von in Sachwerten zahlbaren Risikopositionen, die gehalten werden dürfen. | NEIN | JA |
| SESC12 | Beschränkungen — Nullkupon-Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Nullkupon-Risikopositionen, die gehalten werden dürfen. | NEIN | JA |
| SESC13 | Beschränkungen — Eigenkapital-Risikopositionen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Eigenkapital-Positionen oder in Eigenkapital umwandelbaren Schuldtiteln, die gekauft werden können. | NEIN | JA |
| SESC14 | Beschränkungen — Beteiligungen | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von Beteiligungsdarlehen, die gekauft werden können. | NEIN | JA |
| SESC15 | Beschränkungen — diskretionäre Verkäufe | Zulässiger Prozentsatz (gemessen am Portfolio-Nennwert) von diskretionären Verkäufen pro Jahr. | NEIN | JA |
| SESC16 | Diskretionäre Verkäufe | Tatsächliche diskretionäre Verkäufe, Jahr bis dato.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESC17 | Reinvestitionen | Reinvestierte Beträge, Jahr bis dato.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESC18 | Beschränkungen — Bonitätsverbesserung | Möglichkeit des CLO-Managers, überschüssige Bonitätsverbesserungen rückgängig zu machen oder zu veräußern. | NEIN | NEIN |
| SESC19 | Beschränkungen — Kursofferten | Möglichkeit des CLO-Managers, Kursofferten von anderen Händlern als dem Arrangeur einzuholen. | NEIN | NEIN |
| SESC20 | Beschränkungen — Handel | Möglichkeit des CLO-Managers für den Handel mit anderen Händlern als dem Arrangeur. | NEIN | NEIN |
| SESC21 | Beschränkungen — Emissionen | Beschränkungen hinsichtlich zusätzlicher Schuldtitel-Emissionen. | NEIN | NEIN |
| SESC22 | Beschränkungen — Rückzahlungen | Beschränkungen hinsichtlich der Herkunft von Mitteln für selektive Rückkäufe/Rückzahlungen (z. B. Verbot der Verwendung von Kapitalerlösen für Rückzahlungen; Auflage, dass alle Rückzahlungen in der Zahlungsrangfolge erfolgen; Auflage der Erhaltung oder Verbesserung der OC-Quote nach Kauf). | NEIN | NEIN |
| SESC23 | Beschränkungen — Refinanzierung | Angabe jeglicher Beschränkungen hinsichtlich der Refinanzierung von Schuldtiteln. | NEIN | NEIN |
| SESC24 | Beschränkungen — Vergütung von Schuldtiteln | Möglichkeit der Investoren zur Übergabe ihrer Schuldtitel an den Treuhänder zur Annullierung der Schuld ohne entsprechende Entschädigungszahlung. | NEIN | NEIN |
| SESC25 | Beschränkungen — Kreditbesicherung | Möglichkeit des CLO-Managers zum Kauf oder Verkauf von Kreditbesicherungen für zugrunde liegende Vermögenswerte. | NEIN | NEIN |
| SESC26 | Zeitraum für die Liquidation von Sicherheiten | Angabe der Anzahl der Kalendertage bis zur verpflichteten Liquidation der Sicherheiten. Im Falle einer Zeitspanne oder mehrerer möglicher Zeiträume ist die Mindestzahl von Kalendertagen anzugeben. | NEIN | JA |
| SESC27 | Liquidation von Sicherheiten — Ausnahmen | Möglichkeit von Ausnahmen vom Zeitraum für die Liquidation von Sicherheiten für bestimmte oder alle Investoren. | NEIN | NEIN |
| Angaben zum CLO-Manager |
| SESL1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
| SESL2 | Rechtsträgerkennung des CLO-Managers | Angabe der Rechtsträgerkennung des CLO-Managers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
| SESL3 | Name des Managers | Vollständige juristische Bezeichnung des CLO-Managers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| SESL4 | Datum der Niederlassung | Datum der Eintragung/Niederlassung des CLO-Managers. | NEIN | JA |
| SESL5 | Zulassungsdatum | Datum der Zulassung in der EU als Anlageberater. | NEIN | JA |
| SESL6 | Beschäftigte | Gesamtzahl der Beschäftigten. | NEIN | NEIN |
| SESL7 | Beschäftigte — CLO | Gesamtzahl der Beschäftigten, die für den Kredithandel und die Verwaltung von CLO-Portfolios zuständig sind. | NEIN | NEIN |
| SESL8 | Beschäftigte — Abwicklung | Gesamtzahl der Beschäftigten, die für die Abwicklung notleidender Kredite zuständig sind. | NEIN | NEIN |
| SESL9 | AUM | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESL10 | AUM — gehebelte Kredite | Gesamtwert der verwalteten gehebelten Kredite.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESL11 | AUM — CLO | Gesamtwert der verwalteten CLO.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESL12 | AUM — EU | Gesamtwert der in der EU verwalteten Vermögenswerte.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESL13 | AUM — EU-CLO | Gesamtwert der in der EU verwalteten CLO.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESL14 | Anzahl EU-CLO | Anzahl der in der EU verwalteten CLO. | NEIN | NEIN |
| SESL15 | Kapital | Gesamtkapital.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESL16 | Kapital — Risikoselbstbehalt | Kapital zur Finanzierung des Risikoselbstbehalts.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESL17 | Abwicklungsdauer | Durchschnittlich benötigte Zeit für die Abwicklung von Handelstransaktionen in Kalendertagen. | NEIN | NEIN |
| SESL18 | Bepreisungshäufigkeit | Häufigkeit der Bepreisung/Neubepreisung von Portfolios (in Tagen). Bei unterschiedlichen Häufigkeiten ist die gewichtete Durchschnittshäufigkeit anzugeben, gewichtet nach den verwalteten Vermögenswerten jeder Kategorie und gerundet auf den nächsten Tag. | NEIN | NEIN |
| SESL19 | Ausfallquote — 1 Jahr | Durchschnittliche annualisierte Ausfallquote bei vom CLO-Manager verwalteten, CLO-verbrieften Vermögenswerten im vorangegangenen Jahr. | NEIN | NEIN |
| SESL20 | Ausfallquote — 5 Jahre | Durchschnittliche annualisierte Ausfallquote bei vom CLO-Manager verwalteten, CLO-verbrieften Vermögenswerten in den vorangegangenen fünf Jahren. | NEIN | NEIN |
| SESL21 | Ausfallquote — 10 Jahre | Durchschnittliche annualisierte Ausfallquote bei vom CLO-Manager verwalteten, CLO-verbrieften Vermögenswerten in den vorangegangenen zehn Jahren. | NEIN | NEIN |
| Angaben zur synthetischen Deckung |
| SESV1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
| SESV2 | Kennung des Sicherungsinstruments | Eindeutige Kennung des Sicherungsinstruments. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| SESV3 | Art der Sicherung | Angabe der Art des verwendeten Sicherungsinstruments:Kreditausfallswap (CDSX)Synthetische Unternehmensanleihen (CLKN)Gesamtertragsswap (TRES)Finanzgarantie (Kreditrisikominderung ohne Sicherheitsleistung) (FGUA)Kreditversicherung (CINS)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SESV4 | Internationale Wertpapierkennnummer des Sicherungsinstruments | Sofern anwendbar, Angabe des ISIN-Codes des Sicherungsinstruments. | NEIN | JA |
| SESV5 | Name des Sicherungsgebers | Vollständige juristische Bezeichnung des Sicherungsgebers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| SESV6 | Rechtsträgerkennung des Sicherungsgebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des Sicherungsgebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
| SESV7 | Einrichtungen mit einem Risikogewicht von 0 % | Handelt es sich bei dem Sicherungsgeber um eine in Artikel 113 Absatz 4, Artikel 117 Absatz 2 oder Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (in geänderter Fassung) genannte öffentliche Stelle? | NEIN | NEIN |
| SESV8 | Anwendbares Recht | Recht des Landes, dem die Sicherungsvereinbarung unterliegt. | NEIN | NEIN |
| SESV9 | ISDA-Rahmenvertrag | Grundlage für die Sicherungsunterlagen:ISDA-Vertrag 2002 (ISDA)ISDA-Vertrag 2014 (IS14)Sonstiger ISDA-Vertrag (ISOT)Rahmenvertrag (DERV)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SESV10 | Ausfall- und Kündigungsereignisse | Wo sind die Ausfall- und Kündigungsereignisse des Sicherungsvertrags aufgeführt?ISDA 2002 (ISDA)ISDA 2014 (IS14)Sonstige — Rückzahlung (OTHR) | NEIN | JA |
| SESV11 | Art der synthetischen Verbriefung | Handelt es sich um eine „synthetische Bilanzverbriefung“? | NEIN | NEIN |
| SESV12 | Währung der Sicherung | Währung der Sicherung. | NEIN | NEIN |
| SESV13 | Nennwert der aktuellen Sicherung | Gesamtdeckungssumme gemäß Sicherungsvereinbarung zum Datenstichtag.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESV14 | Nennwert der maximalen Sicherung | Höchstbetrag der Deckung gemäß Sicherungsvereinbarung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESV15 | Attachment-Point der Sicherung | Angabe des Attachment-Points (in Bezug auf das Poolkapital), ab dem die Sicherung beginnt. | NEIN | JA |
| SESV16 | Detachment-Point der Sicherung | Angabe des Detachment-Points (in Bezug auf das Poolkapital), ab dem die Sicherung endet. | NEIN | JA |
| SESV17 | Internationale Wertpapierkennnummer der gedeckten Schuldtitel | Bei Sicherung bestimmter Tranchen (z. B. Garantie) Angabe der ISIN jeder unter die spezifische Sicherungsvereinbarung fallenden Tranche. Im Falle mehrerer ISIN sind sämtliche ISIN im XML-Schema anzugeben. | NEIN | JA |
| SESV18 | Sicherungsdeckung | Angabe der Option, die die Deckung des Sicherungsbetrags am besten beschreibt:Deckung nur von Kapitalverlusten (PRNC)Deckung von Kapital- und Zinsverlusten (PACC)Deckung von Kapitalverlusten, Zinsverlusten und Strafzinsen (PAPE)Deckung von Kapitalverlusten, Zinsverlusten und Vollstreckungskosten (PINF)Deckung von Kapitalverlusten, Zinsverlusten, Strafzinsen und Vollstreckungskosten (PIPF)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SESV19 | Datum der Kündigung der Sicherung | Angabe des vertraglich festgelegten Datums, an dem die Sicherung enden/gekündigt werden soll. | NEIN | JA |
| SESV20 | Wesentlichkeitsschwellenwerte | Angabe eventueller Wesentlichkeitsschwellen für Sicherungsauszahlungen. Dies wäre beispielsweise ein Mindestbetrag der Bonitätsverschlechterung von Cashflow generierenden Vermögenswerten, der erreicht sein muss, ehe ein Anspruch gegenüber dem Sicherungsgeber geltend gemacht werden kann. | NEIN | NEIN |
| SESV21 | Bedingungen für die Freigabe von Zahlungen | Angabe der Bedingungen für die Freigabe von Zahlungen durch den Sicherungsgeber:Unmittelbar nach einem Kreditereignis in Höhe des vollen Betrags ausgefallener Vermögenswerte (IFAM)Unmittelbar nach einem Kreditereignis in Höhe des vollen Betrags ausgefallener Vermögenswerte ohne erwartete Rückflüsse (IFAR)Nach einem vorab festgelegten, für Einziehungen reservierten Zeitraum (ACOL)Nach einem vorab festgelegten, für Einziehungen reservierten Zeitraum in Höhe der tatsächlichen Verluste abzüglich der erwarteten Rückflüsse (APCR)Nach vollständiger Verwertung von Verlusten in Höhe des tatsächlichen Verlusts (AWRK)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SESV22 | Möglichkeit von Anpassungszahlungen | Sind in den Modalitäten der Sicherungsvereinbarung Anpassungszahlungen an den Sicherungsnehmer vorgesehen (z. B. wenn nach Fälligkeit der Sicherungsvereinbarung Abweichungen zwischen den zuvor geschätzten und den tatsächlich gezahlten Beträgen bestehen)? | NEIN | NEIN |
| SESV23 | Länge des Abwicklungszeitraums | Wenn im Hinblick auf die zeitliche Planung der Zahlungen vorab ein Zeitraum für Einziehungen festgelegt wurde und jegliche Anpassungen der ursprünglichen Verlustregelung nötig werden, ist die Anzahl der Tage dieses Zeitraums anzugeben. | NEIN | JA |
| SESV24 | Pflicht zur Rückzahlung | Angabe jeglicher Verpflichtungen des Sicherungsnehmers zur Rückzahlung sämtlicher bereits erhaltener Sicherungszahlungen (neben Verpflichtungen bei Kündigung des Derivats oder aufgrund eines Auslöseereignisses oder bei Verstoß gegen die Garantie in Bezug auf die Referenzverbindlichkeiten). | NEIN | NEIN |
| SESV25 | Sicherheitensubstitution | Können im Falle, dass Sicherheiten gehalten werden, die Vermögenswerte im Sicherheitenportfolio substitutiert werden? Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z. B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden). | NEIN | NEIN |
| SESV26 | Anforderungen an die Deckung von Sicherheiten | Werden Sicherheiten gehalten, ist die in den Verbriefungsunterlagen festgelegte Deckungsanforderung (als Sicherungsnennwert) in % anzugeben. Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z. B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden). | NEIN | JA |
| SESV27 | Sicherheiteneinschüsse | Bei Repo-Geschäften Angabe des in den Verbriefungsunterlagen geforderten Ersteinschusses (Sicherheit) für zulässige Investitionen. Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z. B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SESV28 | Frist für die Leistung von Sicherheiten | Bei Repo-Geschäften Angabe der in den Verbriefungsunterlagen festgelegten Frist (in Tagen) bis zur Leistung der Sicherheit bei Abruf. Dieses Feld ist bei synthetischen Regelungen mit Sicherheitsleistung auszufüllen oder falls anderweitig zutreffend (z. B. wenn Barmittel als Sicherheit für Sicherungszahlungen gehalten werden). | NEIN | JA |
| SESV29 | Abwicklung | Zu leistende Entschädigung:Bar (CASH)Physische Abwicklung (PHYS) | NEIN | JA |
| SESV30 | Maximaler Fälligkeitstermin | Bei physischer Abwicklung Angabe des in den Verbriefungsunterlagen festgelegten maximalen Fälligkeitstermins für lieferbare Wertpapiere. | NEIN | JA |
| SESV31 | Aktueller Index für Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Aktueller Zinsindex (Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsnehmer). Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden:MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SESV32 | Laufzeit des aktuellen Index für Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Laufzeit des für Zahlungen an den Sicherungsnehmer zugrunde gelegten Zinsindex:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SESV33 | Anpassung der Zahlungshäufigkeit — Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Häufigkeit, mit der Zahlungen an den Sicherungsnehmer gemäß der Sicherungsvereinbarung angepasst werden:Monatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SESV34 | Aktuelle Zinsmarge für Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Aktuelle Zinsmarge auf variabel verzinsliche Zahlungen an den Sicherungsnehmer oberhalb des als Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsnehmer dienenden Indexsatzes (falls unterhalb des Satzes, Eingabe eines negativen Werts). Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden. | NEIN | JA |
| SESV35 | Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsnehmer. Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden. | NEIN | JA |
| SESV36 | Aktueller Index für Zahlungen an den Sicherungsgeber | Aktueller Zinsindex (Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsgeber).MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SESV37 | Laufzeit des aktuellen Index für Zahlungen an den Sicherungsgeber | Laufzeit des für Zahlungen an den Sicherungsgeber zugrunde gelegten Zinsindex:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SESV38 | Anpassung der Zahlungshäufigkeit — Zahlungen an den Sicherungsgeber | Häufigkeit, mit der Zahlungen an den Sicherungsgeber gemäß der Sicherungsvereinbarung angepasst werden:Monatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SESV39 | Aktuelle Zinsmarge für Zahlungen an den Sicherungsgeber | Aktuelle Zinsmarge auf variabel verzinsliche Zahlungen an den Sicherungsgeber oberhalb des als Referenzsatz für die Festlegung von Zahlungen an den Sicherungsnehmer dienenden Indexsatzes (falls unterhalb, Eingabe eines negativen Werts). Dieses Feld ist insbesondere auszufüllen, wenn Sicherungen über einen Swap erbracht werden. | NEIN | JA |
| SESV40 | Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsgeber | Aktueller Zinsindex für Zahlungen an den Sicherungsgeber. | NEIN | JA |
| SESV41 | Unterstützung durch Überschussmarge | Nutzung der Überschussmarge zur Bonitätsverbesserung der nachrangigsten Schuldkategorien. | NEIN | NEIN |
| SESV42 | Definition der Überschussmarge | Je nach Verbriefungsunterlagen wird die Überschussmarge am besten als feste Überschussmarge beschrieben (z. B. vorab festgelegte Höhe der verfügbaren Überschussmarge, in der Regel in Form eines festen Prozentsatzes). | NEIN | NEIN |
| SESV43 | Aktueller Sicherungsstatus | Aktueller Sicherungsstatus zum Datenstichtag.Aktiv (ACTI)Annulliert (CANC)Deaktiviert (DEAC)Ausgelaufen (EXPI)Inaktiv (INAC)Zurückgezogen (WITH)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SESV44 | Kreditereignis Insolvenz | Fällt Insolvenz des Referenzkredits/-schuldners unter die Definition von Kreditereignissen in der Sicherungsvereinbarung? | NEIN | NEIN |
| SESV45 | Kreditereignis Zahlungsversäumnis | Fällt das Ereignis, dass ein Schuldner nicht innerhalb von 90 Tagen zahlt, unter die Definition von Kreditereignissen in der Sicherungsvereinbarung? | NEIN | NEIN |
| SESV46 | Kreditereignis Umstrukturierung | Fällt eine Umstrukturierung des Referenzkredits/-schuldners unter die Definition von Kreditereignissen in der Sicherungsvereinbarung? | NEIN | NEIN |
| SESV47 | Kreditereignis | Wurde ein Kreditereignis mitgeteilt? | NEIN | NEIN |
| SESV48 | Kumulierte Zahlungen an den Sicherungsnehmer | Gesamtbetrag der Zahlungen, die der Sicherungsgeber zum Datenstichtag an den Sicherungsnehmer geleistet hat.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESV49 | Kumulierte Anpassungszahlungen an den Sicherungsnehmer | Gesamtbetrag der zum Datenstichtag vom Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer geleisteten Anpassungszahlungen (z. B. zum Ausgleich der Differenz zwischen den ursprünglichen Zahlungen für erwartete Verluste und den anschließend tatsächlichen realisierten Verlusten aufgrund wertgeminderter, Zahlungsströme generierender Vermögenswerte).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESV50 | Kumulierte Zahlungen an den Sicherungsgeber | Gesamtbetrag der Zahlungen, die der Sicherungsnehmer zum Datenstichtag an den Sicherungsgeber geleistet hat.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESV51 | Kumulierte Anpassungszahlungen an den Sicherungsgeber | Gesamtbetrag der zum Datenstichtag vom Sicherungsnehmer an den Sicherungsgeber geleisteten Anpassungszahlungen (z. B. zum Ausgleich der Differenz zwischen den ursprünglichen Zahlungen für erwartete Verluste und den anschließend tatsächlichen realisierten Verlusten aufgrund wertgeminderter, Zahlungsströme generierender Vermögenswerte).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESV52 | Synthetische Überschussmarge | Gesamtbetrag des Kontos synthetische Überschussmarge zum Datenstichtag.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| Angaben zu den Sicherheiten des Emittenten |
| SESI1 | Eindeutige Kennung | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESS1. | NEIN | NEIN |
| SESI2 | Kennung des Sicherungsinstruments | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung wie in Feld SESV2. | NEIN | NEIN |
| SESI3 | Ursprüngliche Kennung des Sicherungsinstruments | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die dem Sicherungsinstrument zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| SESI4 | Neue Kennung der Sicherheit | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SESI3 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SESI3. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| SESI5 | Internationale Wertpapierkennnummer des Sicherungsinstruments | Sofern anwendbar, Angabe des ISIN-Codes des Sicherungsinstruments. | NEIN | JA |
| SESI6 | Art des Sicherungsinstruments | Art des Sicherungsinstruments:Bar (CASH)Staatsanleihe (GBND)Geldmarktpapier (CPAP)Unbesicherte Bankschuld (UBDT)Vorrangige unbesicherte Bankschuld (SUCD)Nachrangige unbesicherte Bankschuld (JUCD)Gedeckte Schuldverschreibung (CBND)Forderungsbesichertes Wertpapier (ABSE)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SESI7 | ESVG-Teilsektor des Herausgebers der Sicherheit | ESVG-2010-Klassifizierung des Herausgebers der Sicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2013(„ESVG 2010“). Dieser Eintrag muss auf der Ebene der Teilsektoren erfolgen. Dabei ist einer der in Tabelle 1 des Anhangs I angegebenen Werte zu verwenden. | NEIN | JA |
| SESI8 | Rechtsträgerkennung des Herausgebers der Sicherheit | Angabe der Rechtsträgerkennung des Herausgebers der Sicherheit (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
| SESI9 | Verbindung des Herausgebers der Sicherheit mit dem Originator | Haben der Herausgeber der Sicherheit und der wichtigste Originator der Verbriefung die gleiche oberste Muttergesellschaft? | NEIN | NEIN |
| SESI10 | Aktuell ausstehender Saldo | Ausstehender Gesamtkapitalsaldo der Sicherheit zum Datenstichtag.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SESI11 | Währung des Instruments | Währung, auf die das Instrument lautet. | NEIN | NEIN |
| SESI12 | Fälligkeitstermin | Fälligkeitstermin der Sicherheit. | NEIN | JA |
| SESI13 | Abschlag („Haircut“) | Angabe des gemäß den Verbriefungsunterlagen (auf den derzeitigen ausstehenden Kapitalsaldo) anzuwendenden Abschlags auf diese Sicherheit in %. | NEIN | JA |
| SESI14 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SESI15 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SESI16 | Aktueller Zinssatz auf Bareinlagen | Bei Sicherungsinstrumenten in Form von Bareinlagen Angabe des aktuellen Zinssatzes für diese Einlagen. Bei mehreren Einlagenkonten je Währung ist der gewichtete durchschnittliche aktuelle Zinssatz anzugeben, wobei als Gewicht der aktuelle Saldo der Bareinlagen in den jeweiligen Konten verwendet wird. | NEIN | JA |
| SESI17 | Name der Gegenpartei des Repo-Geschäfts | Bei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe der vollständigen juristischen Bezeichnung der Gegenpartei der Verbriefung. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
| SESI18 | Rechtsträgerkennung der Gegenpartei des Repo-Geschäfts | Bei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei, bei der die Bareinlagen hinterlegt werden (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
| SESI19 | Fälligkeitstermin des Repo-Geschäfts | Bei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe des Fälligkeitsdatums der Verbriefung. | NEIN | JA |
| Sonstige Angaben |
| SESO1 | Eindeutige Kennung | Im Feld SESS1 ausgewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| SESO2 | Zeilennummer sonstiger Angaben | Angabe der Zeilennummer für sonstige Angaben. | NEIN | NEIN |
| SESO3 | Sonstige Angaben. | Sonstige Angaben, Zeile für Zeile. | NEIN | NEIN |
| NEIN |
| JA |
| SEAS7 | Anwendbares Recht | Recht des Landes, dem das Programm unterliegt. | NEIN | NEIN |
| SEAS8 | Dauer der Liquiditätsfazilität | Zeitraum der Deckung des Programms durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene (in Tagen). | NEIN | JA |
| SEAS9 | Deckung der Liquiditätsfazilität | Maximaler Finanzierungsbetrag (als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen des Programms), der durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene gedeckt ist. | NEIN | JA |
| SEAS10 | Deckungsintervall der Liquiditätsfazilität | Maximale Anzahl von Tagen vor Beginn der Finanzierung des Geschäfts durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene infolge der Auslösung eines Triggers und der dadurch bewirkten Auszahlungen aus der Liquiditätsfazilität. | NEIN | JA |
| SEAS11 | Fälligkeitstermin der Liquiditätsfazilität | Datum, zu dem die Liquiditätsfazilität auf Programmebene endet. | NEIN | JA |
| SEAS12 | Ziehungen im Rahmen der Liquiditätsfazilität | Wenn die Verbriefung mit einer Liquiditätsfazilität auf Programmebene verbunden ist, Bestätigung, ob in dem Zeitraum, der am letzten Zinszahlungsdatum endet, eine Ziehung unter der Liquiditätsfazilität stattgefunden hat oder nicht. | NEIN | JA |
| SEAS13 | Gesamtemissionen | Ausstehende Gesamtemissionen des Programms, umgerechnet in EUR.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SEAS14 | Maximalemission | Gibt es eine Obergrenze für Emissionen des ABCP-Programms, so ist diese hier anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| Angaben zur Transaktion |
| SEAR1 | Eindeutige Kennung — ABCP-Programm | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld SEAS1. | NEIN | NEIN |
| SEAR2 | Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion | Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 dieser ABCP-Transaktion zugewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| SEAR3 | Anzahl der Programme zur Finanzierung der Transaktion | Anzahl der ABCP-Programme, die diese Transaktion finanzieren. | NEIN | NEIN |
| SEAR4 | Nicht mehr STS | Erfüllt die ABCP-Transaktion nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn die ABCP-Transaktion nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| SEAR5 | Originator als Kunde des Programmsponsors | Standen Originator und Programmsponsor zum Zeitpunkt der Übertragung von Vermögenswerten in einer Kundenbeziehung? | NEIN | NEIN |
| SEAR6 | Gewährung von Sicherungsrechten | Hat die betreffende Verbriefungszweckgesellschaft/das insolvenzgeschützte Tochterunternehmen des Originators dem Käufer (Verbriefungszweckgesellschaft) Sicherungsrechte an ihren Vermögenswerten eingeräumt? | NEIN | NEIN |
| SEAR7 | Einnahmen | Summe der Einnahmen des Originators in der Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate)Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEAR8 | Betriebliche Aufwendungen | Summe der betrieblichen Aufwendungen des Originators in der Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate)Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEAR9 | Umlaufvermögen | Umlaufvermögen des Originators (mit Fälligkeit innerhalb der nächsten 12 Monate oder nach geltendem Rechnungslegungsstandard) gemäß der letzten Ergebnisrechnung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEAR10 | Barmittel | Kassenbestände des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEAR11 | Marktgängige Wertpapiere | Marktgängige Wertpapiere des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEAR12 | Forderungen | Forderungen des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEAR13 | Kurzfristige Verbindlichkeiten | Kurzfristige Verbindlichkeiten des Originators (mit Fälligkeit innerhalb der nächsten 12 Monate oder nach geltendem Rechnungslegungsstandard) gemäß der letzten Ergebnisrechnung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEAR14 | Gesamtschulden | Gesamtschulden des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEAR15 | Gesamtkapital | Gesamtkapital des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEAR16 | Währung des Abschlusses | Die in der Finanzberichterstattung in den Feldern SEAR7 — SEAR15 verwendete Währung. | NEIN | JA |
| SEAR17 | Ebene der Unterstützung durch den Sponsor | Auf welcher Ebene leistet der Sponsor Unterstützung:Transaktionsebene (TRXN)Programmebene (PRGM)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SEAR18 | Art der Unterstützung durch den Sponsor | Leistet der Sponsor volle Unterstützung für diese Transaktion? | NEIN | JA |
| SEAR19 | Dauer der Liquiditätsfazilität | Zeitraum der Deckung der Transaktion durch die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene (in Tagen). | NEIN | JA |
| SEAR20 | Aus der Liquiditätsfazilität in Anspruch genommener Betrag | Aus der Liquiditätsfazilität zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Stichtag für die Übermittlung dieser Daten in Anspruch genommener Betrag.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEAR21 | Deckung der Liquiditätsfazilität | Maximaler Finanzierungsbetrag (als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen der Transaktion), der durch die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene gedeckt ist. | NEIN | JA |
| SEAR22 | Deckungsintervall der Liquiditätsfazilität | Maximale Anzahl von Tagen vor Beginn der Finanzierung der Transaktion durch die Liquiditätsfazilität infolge der Auslösung eines Triggers und der dadurch bewirkten Auszahlungen aus der Liquiditätsfazilität. | NEIN | JA |
| SEAR23 | Art der Liquiditätsfazilität | Art der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene:Kauf von Vermögenswerten (PURC)Pensionsgeschäfte (RPAG)Darlehensfazilität (LOFA)Beteiligungsvertrag (PAGR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SEAR24 | Fälligkeitstermin der Pensionsgeschäfte der Liquiditätsfazilität | Nutzt die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene Pensionsgeschäfte, so ist das Datum anzugeben, an dem das entsprechende Pensionsgeschäft ausläuft. | NEIN | JA |
| SEAR25 | Währung der Liquiditätsfazilität | Angabe der Währung, in der Mittel aus der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene gezogen werden können. | NEIN | JA |
| SEAR26 | Fälligkeitstermin der Liquiditätsfazilität | Datum, zu dem die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene endet. | NEIN | JA |
| SEAR27 | Name des Anbieters der Liquiditätsfazilität | Vollständige juristische Bezeichnung des Anbieters der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
| SEAR28 | Rechtsträgerkennung des Anbieters der Liquiditätsfazilität | Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
| SEAR29 | Übersicherung/Nachrangige Beteiligungen | Anteil der nachrangigen Beteiligungen an den zugrunde liegenden Risikopositionen, die vom Verkäufer verkauft werden (oder vom Verkäufer gewährter Nachlass auf den Kaufpreis der zugrunde liegenden Risikopositionen). Falls der Anteil der nachrangigen Beteiligungen je nach zugrunde liegender Risikoposition schwankt, ist die Mindestübersicherung sämtlicher zugrunde liegender Risikopositionen anzugeben. | NEIN | NEIN |
| SEAR30 | Überschussmarge der Transaktion | Angabe des Betrags der nach Anwendung aller derzeit anwendbaren Zahlungen, Kosten, Gebühren usw. verbleibenden Mittel („Überschussmarge“).Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SEAR31 | Name des Kreditbrief-Ausstellers | Vollständige juristische Bezeichnung des Kreditbrief-Ausstellers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
| SEAR32 | Rechtsträgerkennung des Kreditbrief-Ausstellers | Angabe der Rechtsträgerkennung des Kreditbrief-Ausstellers der Transaktion (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | JA |
| SEAR33 | Währung des Kreditbriefs | Angabe der Währung des Kreditbriefs. | NEIN | JA |
| SEAR34 | Maximale Sicherung durch den Kreditbrief | Maximaler Deckungsgrad durch den Kreditbrief der Sicherungsvereinbarung, ausgedrückt als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen. | NEIN | JA |
| SEAR35 | Name des Garantiegebers | Angabe der vollständigen juristischen Bezeichnung des Garantiegebers unter Berücksichtigung von Vereinbarungen, in denen ein Institut sich zum Kauf ausgefallener Forderungen des Verkäufers verpflichtet. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | JA |
| SEAR36 | Rechtsträgerkennung des Garantiegebers | Angabe der Rechtsträgerkennung des Garantiegebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) unter Berücksichtigung von Vereinbarungen, durch die ein Institut sich zum Kauf ausgefallener Forderungen des Verkäufers verpflichtet. | NEIN | JA |
| SEAR37 | Maximale Deckung durch die Garantie | Höchstbetrag der Deckung gemäß Garantie/Kaufvertrag.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEAR38 | Währung der Garantie | Angabe der Währung, in der Mittel aus der Garantie bereitgestellt werden. | NEIN | JA |
| SEAR39 | Fälligkeitstermin der Garantie | Datum, zu dem die Garantie endet. | NEIN | JA |
| SEAR40 | Art der Forderungsübertragung | Angabe der Art der Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf den Käufer.„True-Sale“-Verkauf (1)Besichertes Darlehen (2)Sonstige (3) | NEIN | NEIN |
| SEAR41 | Fälligkeitstermin der Pensionsgeschäfte | Datum, an dem Pensionsgeschäfte zur Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf den Käufer außer Kraft treten. | NEIN | JA |
| SEAR42 | Gekaufter Betrag | Betrag zugrunde liegender Risikopositionen, die zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Stichtag für die Übermittlung dieser Daten bei dieser Transaktion vom Originator gekauft wurden.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SEAR43 | Maximale Finanzierungsgrenze | Maximale Obergrenze für Finanzierungen, die dem Originator im Rahmen der Transaktion zum Datenstichtag Verfügung gestellt werden können.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEAR44 | Referenzzinssatz des Zinsswaps | Beschreibung der Art des Referenzzinssatzes, an den die zahlende Komponente des Swaps gekoppelt ist: Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Zinsswaps anzugeben.MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SEAR45 | Fälligkeit des Zinsswaps | Angabe des Fälligkeitstermins des Zinsswaps.Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Fälligkeitstermin des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben. | NEIN | JA |
| SEAR46 | Nominalbetrag des Zinsswaps | Nominalbetrag des Zinsswaps auf Transaktionsebene.Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist der Nominalbetrag des letzten Zinsswaps anzugeben. | NEIN | JA |
| SEAR47 | Währung der zahlenden Komponente des Währungsswaps | Angabe der von der zahlenden Komponente des Swaps genutzten Währung. Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Währungsswaps anzugeben. | NEIN | JA |
| SEAR48 | Währung der empfangenden Komponente des Währungsswaps | Angabe der von der empfangenden Komponente des Swaps genutzten Währung. Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Währungsswaps anzugeben. | NEIN | JA |
| SEAR49 | Wechselkurs des Währungsswaps | Wechselkurs, der für einen Währungsswap auf Transaktionsebene festgelegt wurdeBei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Wechselkurs des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben. | NEIN | JA |
| SEAR50 | Fälligkeit des Währungsswaps | Angabe des Fälligkeitstermins des Währungsswaps auf Transaktionsebene.Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Fälligkeitstermin des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben. | NEIN | JA |
| SEAR51 | Nominalbetrag des Währungsswaps | Angabe des Nominalbetrags des Währungsswaps auf Transaktionsebene.Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Nominalbetrag des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| Angaben zu Tranche/Anleihe |
| SEAT1 | Eindeutige Kennung — ABCP-Programm | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld SEAS1. | NEIN | NEIN |
| SEAT2 | Ursprüngliche Kennung der Anleihe | Ursprüngliche eindeutige Kennung, die dem Instrument zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| SEAT3 | Neue Kennung der Anleihe | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEAT2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in Feld SEAT2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| SEAT4 | Internationale Wertpapierkennnummer | Sofern anwendbar, ISIN-Code dieses Instruments. | NEIN | JA |
| SEAT5 | Art der Tranche/Anleihe | Auswahl der am besten zutreffenden Beschreibung des Rückzahlungsprofils des Instruments:Hard bullet (d. h. fester Fälligkeitstermin) (HBUL)Soft bullet (d. h. geplanter Fälligkeitstermin kann bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin verlängert werden) (SBUL)Planmäßige Tilgung (d. h. Rückzahlung des Kapitalbetrags an planmäßigen Tilgungsdaten) (SAMO)Kontrollierte Tilgung (d. h. Kapitalrückzahlung ab einem spezifischen Zeitpunkt) (CAMM)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SEAT6 | Emissionsdatum | Datum, an dem dieses Instrument emittiert wurde. | NEIN | NEIN |
| SEAT7 | Gesetzliche Fälligkeit | Datum, bis zu dem dieses Instrument zurückgezahlt werden muss, um nicht in Verzug zu geraten. | NEIN | JA |
| SEAT8 | Währung | Währung, auf die das Instrument lautet. | NEIN | NEIN |
| SEAT9 | Aktueller Kapitalsaldo | Nennwert dieses Instruments nach dem aktuellen Kapitalrückzahlungsdatum.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SEAT10 | Aktueller Kupon | Kupon des Instruments in Basispunkten. | NEIN | NEIN |
| SEAT11 | Aktueller Zinsindex | Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):MuniAAA (MAAA)FutureSWAP (FUSW)LIBID (LIBI)LIBOR (LIBO)SWAP (SWAP)US-Treasury (TREA)Euribor (EURI)Pfandbriefe (PFAN)EONIA (EONA)EONIASwaps (EONS)EURODOLLAR (EUUS)EuroSwiss (EUCH)TIBOR (TIBO)ISDAFIX (ISDA)GCFRepo (GCFR)STIBOR (STBO)BBSW (BBSW)JIBAR (JIBA)BUBOR (BUBO)CDOR (CDOR)CIBOR (CIBO)MOSPRIM (MOSP)NIBOR (NIBO)PRIBOR (PRBO)TELBOR (TLBO)WIBOR (WIBO)Basissatz der Bank of England (BOER)Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SEAT12 | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes | Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:Eintägig (OVNG)Intradaday (INDA)1 Tag (DAIL)1 Woche (WEEK)2 Wochen (TOWK)1 Monat (MNTH)2 Monate (TOMN)3 Monate (QUTR)4 Monate (FOMN)6 Monate (SEMI)12 Monate (YEAR)Auf Anfrage (ONDE)Sonstige (OTHR) | NEIN | JA |
| SEAT13 | Zinszahlungshäufigkeit | Häufigkeit, mit der bei diesem Instrument Zinsen fällig sind:Monatlich (MNTH)Vierteljährlich (QUTR)Halbjährlich (SEMI)Jährlich (YEAR)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SEAT14 | Aktuelle Bonitätsverbesserung | Aktuelle Bonitätsverbesserung des Instruments, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft. | NEIN | NEIN |
| SEAT15 | Bonitätsverbesserungsformel | Beschreibung/Angabe der Formel zur Berechnung der Bonitätsverbesserung der Anleihe. | NEIN | JA |
| Angaben zum Konto |
| SEAA1 | Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld SEAR2. | NEIN | NEIN |
| SEAA2 | Ursprüngliche Kennung des Kontos | Ursprüngliche Kennung des Kontos. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| SEAA3 | Neue Kennung des Kontos | Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEAA2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SEAA2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. | NEIN | NEIN |
| SEAA4 | Kontotyp | Kontotyp:Rücklagenkonto („Barreserve“) (CARE)„Commingling Reserve“-Konto (CORE)Verrechnungskonto („Set-off Reserve“) (SORE)Liquiditätsfazilität (LQDF)Marginkonto („Margin Account“) (MGAC)Sonstiges Konto (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SEAA5 | Zielsaldo | Höhe der Mittel, die bei voller Finanzierung gemäß den Verbriefungsunterlagen auf dem betreffenden Konto eingezahlt wären.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | JA |
| SEAA6 | Tatsächlicher Saldo | Saldo der Einlagen auf dem betreffenden Konto am Periodenende.Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. | NEIN | NEIN |
| SEAA7 | Amortisationskonto | Amortisiert das Konto während der Laufzeit der Verbriefung? | NEIN | NEIN |
| Angaben zur Gegenpartei |
| SEAP1 | Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion | Angabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld SEAR2. | NEIN | NEIN |
| SEAP2 | Rechtsträgerkennung der Gegenpartei | Angabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). | NEIN | NEIN |
| SEAP3 | Name der Gegenpartei | Vollständige juristische Bezeichnung der Gegenpartei. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. | NEIN | NEIN |
| SEAP4 | Art der Gegenpartei | Art der Gegenpartei:Kontoführende Bank (ABNK)Backup-Konto-Bank (ABNK)Kontoführende Bank — Vermittler (ABFC)Kontoführende Bank — Garantiegeber (ABGR)Sicherheitenverwalter (COLL)Zahlstelle (PAYA)Berechnungsstelle (CALC)Verwaltungsstelle (ADMI)Verwaltungsunterbeauftragter (ADSA)Transferstelle (RANA)Verifizierungsstelle (VERI)Sicherheitsstelle (SECU)Anbieter von Kassenvorschüssen (CAPR)Sicherungsgeber (COLL)Anbieter von garantierten Beteiligungsverträgen (GICP)Darlehensanbieter für Versicherungspolicen (IPCP)Anbieter von Liquiditätsfazilitäten (LQFP)Anbieter von Backup-Liquiditätsfazilitäten (BLQP)Sparhypotheken-Partei (SVMP)Emittent (ISSR)Originator (ORIG)Verkäufer (SELL)Sponsor der Verbriefungszweckgesellschaft (SSSP)Servicer (SERV)Backup-Servicer (BSER)Backup-Servicer — Vermittler (BSRF)Special Servicer (SSRV)Zeichner (SUBS)Zinsswap-Anbieter (IRSP)Backup-Zinsswap-Anbieter (BIPR)Währungsswap-Anbieter (CSPR)Backup-Währungsswap-Anbieter (CSPR)Abschlussprüfer (AUDT)Berater (CNSL)Treuhänder (TRUS)Investoren-Vertreter (REPN)Zeichner (UNDR)Arrangeur (ARRG)Händler (DEAL)Manager (MNGR)Kreditbrief-Aussteller (LCPR)Multi-Seller-Conduit (MSCD)Verbriefungszweckgesellschaft (SSPE)Liquiditäts- oder Liquidationsstelle (LQAG)Anteilseigner des Conduit/der Verbriefungszweckgesellschaft (EQOC)Anbieter kurzfristiger Deckungslinien (SWNG)Anlaufkredit- oder Leasing-Anbieter (SULP)Repogeschäft-Gegenpartei (RAGC)Cash-Manager (CASM)Einzugskontobank (CACB)Sicherheitenkontobank (COLA)Anbieter von nachrangigen Darlehen (SBLP)CLO-Manager (CLOM)Portfolioberater (PRTA)Substitutionsstelle (SUBA)Sonstige (OTHR) | NEIN | NEIN |
| SEAP5 | Niederlassungsland der Gegenpartei | Land, in dem die Gegenpartei niedergelassen ist. | NEIN | NEIN |
| SEAP6 | Ratingschwelle für die Gegenpartei | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Ratingschwelle für die Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben.Im Falle mehrerer Ratings sind sämtliche Ratings im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| SEAP7 | Rating der Gegenpartei | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier das Rating der Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben.Im Falle mehrerer Ratingschwellen sind sämtliche Ratingschwellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| SEAP8 | Rechtsträgerkennung der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Rechtsträgerkennung der die Gegenpartei bewertenden Stelle (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) zum Datenstichtag anzugeben.Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| SEAP9 | Name der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt | Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die vollständige Bezeichnung des Anbieters des Gegenpartei-Ratings zum Datenstichtag anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen.Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. | NEIN | JA |
| Sonstige Angaben |
| SEAO1 | Eindeutige Kennung | Im Feld SEAS1 ausgewiesene eindeutige Kennung. | NEIN | NEIN |
| SEAO2 | Zeilennummer sonstiger Angaben | Angabe der Zeilennummer für sonstige Angaben. | NEIN | NEIN |
| SEAO3 | Sonstige Angaben. | Sonstige Angaben, Zeile für Zeile. | NEIN | NEIN |