Verordnung (EU) 2017/712 der Kommission vom 20. April 2017 zur Festlegung des Bezugsjahrs und des Programms der statistischen Daten und Metadaten für Volks- und Wohnungszählungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR. )
(EU) 2017/712
In Kraft seit 11. Mai 2017
Up-to-date
Verordnung (EU) 2017/712 der Kommission vom 20. April 2017 zur Festlegung des Bezugsjahrs und des Programms der statistischen Daten und Metadaten für Volks- und Wohnungszählungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR. )
Es gelten die Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 und die Spezifikationen im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 der Kommission. Für die Zwecke dieser Verordnung gelten außerdem folgende Begriffsbestimmungen:
1. Die „Gesamtbevölkerung“ eines genau abgegrenzten geografischen Gebiets umfasst alle Personen, deren üblicher Aufenthaltsort nach Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sich in diesem geografischen Gebiet befindet;
2. ein „Hyperwürfel“ ist eine mehrdimensionale Kreuztabelle von Untergliederungen, die einen Feldwert für die Messung jeder Kategorie jeder Untergliederung enthält, die mit jeder Kategorie jeder anderen Untergliederung in diesem Hyperwürfel kreuztabelliert wird;
3. ein „Feldwert“ ist die Information, die in einem Hyperwürfelfeld enthalten ist. Ein Feldwert kann entweder ein „numerischer Feldwert“ oder ein „spezieller Feldwert“ sein;
4. ein „numerischer Feldwert“ ist ein numerischer Wert, der in einem Feld übermittelt wird, um die statistischen Informationen über die Beobachtung für dieses Feld zu liefern;
5. ein „vertraulicher Feldwert“ ist ein numerischer Feldwert, der nicht verbreitet werden darf, damit die statistische Vertraulichkeit der Daten gemäß den Schutzmaßnahmen der Mitgliedstaaten zur Offenlegungskontrolle statistischer Daten geschützt wird;
6. ein „nicht vertraulicher Feldwert“ ist ein numerischer Feldwert, bei dem es sich um keinen vertraulichen Feldwert handelt;
7. ein „unzuverlässiger Feldwert“ ist ein numerischer Feldwert, der gemäß der Qualitätskontrolle der Mitgliedstaaten unzuverlässig ist;
Jeder Mitgliedstaat legt für die an die Kommission (Eurostat) zu übermittelnden Daten über die Volks- und Wohnungszählung einen Stichtag fest, der in das Jahr 2021 fällt. Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission vor dem 31. Dezember 2019 darüber, welchen Tag sie als Stichtag gewählt haben.
(1) Das Programm der statistischen Daten, die der Kommission (Eurostat) für das Bezugsjahr 2021 zu übermitteln sind, besteht aus den in Anhang I aufgeführten Hyperwürfeln.
(2) Die Mitgliedstaaten übermitteln den speziellen Feldwert „entfällt“ nur in folgenden Fällen:
a) ein Feld bezieht sich auf die Kategorie „entfällt“ mindestens einer Untergliederung; oder
b) ein Feld beschreibt eine Beobachtung, die es in dem Mitgliedstaat nicht gibt.
(3) Die Mitgliedstaaten ersetzen jeden vertraulichen Feldwert durch den speziellen Feldwert „nicht verfügbar“.
(4) Auf Ersuchen eines Mitgliedstaats verzichtet die Kommission (Eurostat) auf die Veröffentlichung unzuverlässiger Feldwerte, die von diesem Mitgliedstaat übermittelt wurden.
(1) Sofern zutreffend, versehen die Mitgliedstaaten ein Hyperwürfelfeld mit folgenden Markierungen:
a) „vertraulich“;
b) „unzuverlässig“;
c) „nach der ersten Datenübermittlung revidiert“;
d) „siehe beigefügte Informationen“.
(2) Jedes Feld, dessen vertraulicher Feldwert durch den speziellen Wert „nicht verfügbar“ ersetzt wird, wird mit der Markierung „vertraulich“ gekennzeichnet.
(3) Jedes Feld, dessen numerischer Feldwert unzuverlässig ist, wird mit der Markierung „unzuverlässig“ gekennzeichnet.
(4) Für jede Zelle, die mit mindestens einer der Markierungen „unzuverlässig“, „nach der ersten Datenübermittlung revidiert“ oder „siehe beigefügte Informationen“ versehen ist, wird eine Erläuterung beigefügt.
Die Metadaten geben Aufschluss darüber, in welcher Weise die Begriffsbestimmung des „üblichen Aufenthaltsorts“ gemäß Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 angewandt wurde und insbesondere in welchem Maße der rechtmäßige oder eingetragene Wohnsitz als Ersatz für den üblichen Aufenthaltsort nach dem Kriterium von 12 Monaten gemeldet wurde; sie umfassen zudem eine eindeutige Definition des Begriffs der Wohnbevölkerung.
In den Metadaten wird angegeben, ob bei Studierenden im Tertiärbereich, deren Studienadresse nicht mit der des Familienwohnsitzes übereinstimmt, der Familienwohnsitz als üblicher Aufenthaltsort betrachtet wurde.
In den Metadaten wird über eine etwaige andere länderspezifische Anwendung der Regeln für die „Sonderfälle“ berichtet, die in den technischen Spezifikationen für das Thema „Üblicher Aufenthaltsort“ im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 aufgeführt sind.
Mit dieser Verordnung wird das Programm der statistischen Daten und Metadaten für die Volks- und Wohnungszählungen festgelegt, die der Kommission (Eurostat) für das Bezugsjahr 2021 übermittelt werden müssen.
8.
ein „spezieller Feldwert“ ist ein Symbol, das in einem Hyperwürfelfeld anstelle eines numerischen Feldwerts übermittelt wird;
9. eine „Markierung“ ist ein Kode, der einem bestimmten Feldwert hinzugefügt werden kann, um ein besonderes Merkmal dieses Feldwerts zu beschreiben.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
HST.H.
FST.H.
HAR.
LOC.
2.1
GEO.M.
SEX.
AGE.L.
LMS.L.
FST.H.
2.2
GEO.M.
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2.3
GEO.M.
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LOC.
Gruppe 3Gesamtbevölkerung
GEO.H.
SEX.
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HST.M.
LMS.L.
3.1
GEO.H.
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3.3
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LMS.L.
Gruppe 4Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.H.
CAS.H.
OCC.
EDU.
4.1
GEO.L.
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4.2
GEO.L.
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4.3
GEO.L.
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AGE.H.
EDU.
Gruppe 5Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
OCC.
IND.L.
SIE.
EDU.
5.1
GEO.L.
SEX.
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5.2
GEO.L.
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GEO.L.
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5.4
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5.5
GEO.N.
SEX.
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IND.L.
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5.6
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
IND.L.
SIE.
5.7
GEO.L.
SEX.
AGE.L.
IND.L.
EDU.
Gruppe 6Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LPW.N.
OCC.
IND.L.
SIE.
EDU.
6.1
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LPW.N.
OCC.
6.2
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LPW.N.
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6.3
GEO.L.
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IND.L.
SIE.
Gruppe 7Gesamtbevölkerung
GEO.N.
SEX.
AGE.M.
LPW.L.
IND.L.
SIE.
7.1
GEO.N.
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AGE.M.
LPW.L.
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7.2
GEO.N.
SEX.
AGE.M.
LPW.L.
SIE.
Gruppe 8Gesamtbevölkerung
GEO.H.
SEX.
COC.L.
POB.L.
8.1
GEO.H.
SEX.
COC.L.
8.2
GEO.H.
SEX.
POB.L.
Gruppe 9Gesamtbevölkerung
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
COC.L.
POB.H.
YAE.H.
9.1
GEO.N.
SEX.
AGE.M.
COC.L.
POB.H.
9.2
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
YAE.H.
9.3
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
POB.H.
9.4
GEO.M.
SEX.
POB.H.
YAE.H.
Gruppe 10Gesamtbevölkerung
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
CAS.L.
COC.L.
POB.L.
YAT.
10.1
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
COC.L.
YAT.
10.2
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
POB.L.
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10.3
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
CAS.L.
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YAT.
Gruppe 11Gesamtbevölkerung
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
COC.H.
YAE.L.
11.1
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
COC.H.
11.2
GEO.M.
SEX.
COC.H.
YAE.L.
Gruppe 12Gesamtbevölkerung
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
COC.M.
POB.M.
YAE.L.
SIE.
ROY.
12.1
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
YAE.L.
ROY.
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GEO.M.
SEX.
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POB.M.
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12.3
GEO.L.
SEX.
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12.4
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
SIE.
ROY.
Gruppe 13Gesamtbevölkerung
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
COC.M.
POB.M.
YAE.H.
ROY.
HAR.
13.1
GEO.L.
SEX.
POB.M.
YAE.H.
HAR.
13.2
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
ROY.
HAR.
13.3
GEO.M.
AGE.M.
POB.M.
HAR.
13.4
GEO.M.
AGE.M.
COC.M.
HAR.
13.5
GEO.L.
COC.M.
POB.M.
YAE.H.
Gruppe 14Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
CAS.H.
COC.L.
POB.L.
YAE.L.
ROY.
HAR.
14.1
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
CAS.H.
COC.L.
14.2
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
CAS.H.
POB.L.
14.3
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
CAS.H.
YAE.L.
14.4
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
CAS.H.
ROY.
14.5
GEO.L.
SEX.
AGE.L.
CAS.L.
ROY.
HAR.
Gruppe 15Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
CAS.L.
EDU.
COC.L.
POB.L.
YAE.H.
15.1
GEO.L.
SEX.
AGE.L.
CAS.L.
EDU.
POB.L.
15.2
GEO.L.
SEX.
CAS.L.
EDU.
YAE.H.
15.3
GEO.L.
SEX.
CAS.L.
COC.L.
YAE.H.
15.4
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
CAS.L.
COC.L.
POB.L.
Gruppe 16Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
OCC.
COC.L.
POB.L.
YAE.L.
ROY.
16.1
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
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16.2
GEO.L.
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AGE.M.
OCC.
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16.3
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
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16.4
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
OCC.
ROY.
16.5
GEO.L.
SEX.
OCC.
POB.L.
YAE.L.
Gruppe 17Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
IND.H.
COC.L.
YAE.L.
ROY.
17.1
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
IND.H.
COC.L.
17.2
GEO.N.
SEX.
AGE.M.
IND.H.
YAE.L.
17.3
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
IND.H.
ROY.
Gruppe 18Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
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SIE.
EDU.
COC.L.
POB.L.
18.1
GEO.L.
SEX.
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18.2
GEO.L.
SEX.
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EDU.
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18.3
GEO.L.
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Gruppe 19Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
EDU.
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19.1
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
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POB.L.
19.2
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
EDU.
YAE.L.
19.3
GEO.L.
SEX.
EDU.
POB.L.
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Gruppe 20Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LPW.N.
COC.L.
POB.L.
20.1
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LPW.N.
COC.L.
20.2
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LPW.N.
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Gruppe 21Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
FST.M.
HST.H.
CAS.H.
EDU.
21.1
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
CAS.H.
21.2
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
EDU.
21.3
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
FST.M.
CAS.H.
21.4
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
FST.M.
EDU.
21.5
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
HST.H.
CAS.H.
Gruppe 22Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
HST.H.
EDU.
SIE.
22.1
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
HST.H.
EDU.
22.2
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
HST.H.
SIE.
Gruppe 23Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
FST.L.
HST.L.
CAS.L.
EDU.
23.1
GEO.N.
SEX.
AGE.M.
HST.L.
CAS.L.
EDU.
23.2
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
FST.L.
CAS.L.
EDU.
Gruppe 24Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
FST.L.
HST.M.
CAS.L.
24.1
GEO.N.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
FST.L.
CAS.L.
24.2
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
HST.M.
CAS.L.
Gruppe 25Gesamtbevölkerung
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
HST.M.
COC.L.
POB.L.
25.1
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
POB.L.
25.2
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
HST.M.
COC.L.
25.3
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
HST.M.
POB.L.
Gruppe 26Gesamtbevölkerung
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
FST.L.
HST.M.
COC.L.
POB.L.
26.1
GEO.M.
SEX.
AGE.M.
FST.L.
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26.2
GEO.M.
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AGE.M.
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26.3
GEO.L.
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AGE.M.
HST.M.
COC.L.
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Gruppe 27Gesamtbevölkerung
GEO.M.
SEX.
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FST.M.
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27.1
GEO.M.
SEX.
AGE.L.
FST.M.
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27.2
GEO.M.
SEX.
AGE.L.
HST.M.
YAE.L.
Gruppe 28Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
FST.M.
HST.M.
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28.1
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
FST.M.
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28.2
GEO.L.
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HST.M.
ROY.
Gruppe 29Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
FST.L.
HST.M.
CAS.L.
POB.L.
29.1
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
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POB.L.
29.2
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
FST.L.
CAS.L.
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29.3
GEO.L.
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AGE.M.
HST.M.
CAS.L.
POB.L.
Gruppe 30Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
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FST.L.
HST.M.
CAS.L.
COC.L.
30.1
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
LMS.L.
CAS.L.
COC.L.
30.2
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
FST.L.
CAS.L.
COC.L.
30.3
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
HST.M.
CAS.L.
COC.L.
Gruppe 31Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
FST.L.
HST.M.
SIE.
EDU.
POB.L.
31.1
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
HST.M.
SIE.
POB.L.
31.2
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
FST.L.
SIE.
POB.L.
31.3
GEO.L.
SEX.
HST.M.
EDU.
POB.L.
Gruppe 32Gesamtbevölkerung
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
FST.L.
HST.M.
SIE.
EDU.
COC.L.
32.1
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
HST.M.
SIE.
COC.L.
32.2
GEO.L.
SEX.
AGE.M.
FST.L.
SIE.
COC.L.
32.3
GEO.L.
SEX.
HST.M.
EDU.
COC.L.
Gruppe 33Zahl aller privaten Haushalte
GEO.M.
TPH.H.
SPH.
TSH.
33.1
GEO.M.
TPH.H.
SPH.
TSH.
Gruppe 34Zahl aller Familien
GEO.M.
TFN.H.
SFN.
34.1
GEO.M.
TFN.H.
SFN.
Gruppe 35Zahl aller privaten Haushalte
GEO.H.
TPH.L.
SPH.
35.1
GEO.H.
TPH.L.
35.2
GEO.H.
SPH.
Gruppe 36Zahl aller Familien
GEO.H.
TFN.L.
SFN.
36.1
GEO.H.
TFN.L.
36.2
GEO.H.
SFN.
Gruppe 37Zahl aller herkömmlichen Wohnungen
GEO.M.
TOB.
OCS.
POC.
37.1
GEO.M.
TOB.
OCS.
POC.
Gruppe 38Zahl aller herkömmlichen Wohnungen
GEO.H.
TOB.
OCS.
38.1
GEO.H.
TOB.
OCS.
Gruppe 39Zahl aller bewohnten herkömmlichen Wohnungen
GEO.M.
TOB.
(UFS.or NOR)
(DFS.or DRM)
OWS.
NOC.
39.1
GEO.L.
TOB.
OWS.
NOC.
39.2
GEO.M.
TOB.
(UFS.or NOR)
NOC.
39.3
GEO.M.
TOB.
(DFS.or DRM)
NOC.
Gruppe 40Zahl aller bewohnten herkömmlichen Wohnungen
GEO.L.
WSS.
TOI.
BAT.
TOH.
40.1
GEO.L.
WSS.
40.2
GEO.L.
TOI.
40.3
GEO.L.
BAT.
40.4
GEO.L.
TOH.
Gruppe 41Zahl aller Unterkünfte
GEO.H.
TLQ.
41.1
GEO.H.
TLQ.
Die Daten über die Gesamtbevölkerung enthalten die Zahl aller primär Obdachlosen (Personen, die auf der Straße ohne ein Obdach leben) und aller sekundär Obdachlosen (Personen, die häufig verschiedene vorübergehende Behausungen aufsuchen).
In den Metadaten wird die Zahl aller Obdachlosen angegeben. Die Zahl der primär Obdachlosen (Personen, die auf der Straße ohne ein Obdach leben) und die der sekundär Obdachlosen (Personen, die häufig verschiedene vorübergehende Behausungen aufsuchen) sind, sofern eine Unterscheidung möglich ist, getrennt anzugeben.
Die für die Erstellung von Daten zu Obdachlosen verwendete Methodik und die Datenquellen sind zu beschreiben.
In den Metadaten wird über die Rechtsgrundlage in den Mitgliedstaaten berichtet, die für verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehen, das Mindestalter für die Eheschließung, verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften und die Möglichkeit der Scheidung oder gesetzlichen Trennung gilt.
In den Metadaten wird über jede länderspezifische Anwendung der Regeln berichtet, die in den technischen Spezifikationen für das Thema „Derzeitiger Erwerbsstatus“ im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 aufgeführt sind. In den Metadaten wird berichtet, ob der derzeitige Erwerbsstatus auf der Grundlage von Registern gemeldet wurde; falls ja, werden die einschlägigen Definitionen angegeben, die in dem betreffenden Register herangezogen werden.
In den Metadaten wird über das nationale Mindestalter für die Erwerbstätigkeit in dem Land sowie über die betreffende Rechtsgrundlage berichtet.
Werden bei der Zählung in dem Mitgliedstaat Personen ermittelt, die mehr als eine Tätigkeit ausüben, wird in den Metadaten beschrieben, nach welcher Methode ihnen ihre Haupttätigkeit zugeordnet wurde (z. B. anhand der für die Tätigkeit aufgewandten Zeit, der Höhe des Einkommens).
In den Metadaten wird über jede länderspezifische Anwendung der Regeln berichtet, die in den technischen Spezifikationen für das Thema „Stellung im Beruf“ im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/543 aufgeführt sind. Werden bei der Zählung in dem Mitgliedstaat Personen ermittelt, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind, wird in den Metadaten die Methode beschrieben, nach der sie einer der beiden Kategorien zugeordnet werden.
Bei Zählungen, für die über das Geburtsland nach den internationalen Grenzen zum Zeitpunkt der Zählung keine oder unvollständige Angaben vorliegen, wird in den Metadaten die Methodik angegeben, nach der die Zuordnung der Personen innerhalb der Untergliederung des Themas „Geburtsland/-ort“ erfolgte.
In den Metadaten wird angegeben, ob die Informationen über den Ort der Geburt an Stelle des üblichen Aufenthaltsortes der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt gesetzt wurden.
In Ländern, in denen es sich bei einem Teil der Bevölkerung um „Anerkannte Nichtstaatsangehörige“ handelt (d. h. um Personen, die weder Staatsangehörige eines Landes noch staatenlos sind und die einige, aber nicht alle mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten besitzen), liefern die Metadaten relevante Informationen.
Werden bei der Zählung in dem Mitgliedstaat Daten über das Thema „Vorheriger üblicher Aufenthaltsort und Datum der Ankunft am derzeitigen Aufenthaltsort“ erhoben, wird in den Metadaten die Methodik dargestellt, nach der der übliche Aufenthaltsort ein Jahr vor der Zählung gemeldet wurde.
In den Metadaten wird angegeben, ob bei der Zählung in dem Mitgliedstaat das „Konzept des gemeinsamen Wirtschaftens“ oder das „Konzept des gemeinsamen Wohnens“ zur Ermittlung privater Haushalte zugrunde gelegt wird. In den Metadaten wird die Methode zur Generierung von Haushalten und Familien angegeben.
In den Metadaten wird angegeben, auf welche Weise die Beziehungen zwischen den Haushaltsmitgliedern ermittelt werden (z. B. Beziehungsmatrix, Beziehung zur Bezugsperson). Wenn diese Daten aus Verwaltungsregistern stammen, wird angegeben, ob die Informationen über die Beziehungen zwischen Haushalts- und Familienangehörigen in Verwaltungsdatenquellen gesammelt werden und diesen direkt entnommen wurden oder auf einem statistischen Modell beruhen.
In den Metadaten werden Beispiele für Eigentumsverhältnisse eingefügt und erläutert, die nach nationalem Eigentumsrecht oder nationalen Gebräuchen in die Kategorie „Wohnungen in anderen Eigentumsverhältnissen“ eingeordnet wurden.
Nutzfläche und/oder Zahl der Räume der Wohneinheiten, Wohnungsdichte
In den Metadaten wird berichtet, ob das Konzept der „Nutzfläche“ oder der „Zahl der Räume“ angewandt wurde, und die Definition für die entsprechende Messung der Wohnungsdichte wird angegeben.