Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorwort/Präambel
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 10. Januar 2026 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.
Sie wenden diese Vorschriften ab dem 11. Januar 2026 an.
Die Mitgliedstaaten wenden jedoch die Vorschriften, die erforderlich sind, um den in Artikel 1 Nummern 9 und 13 dargelegten Änderungen nachzukommen, ab dem 11. Januar 2027 an.
Abweichend von Unterabsatz 3 wenden die Mitgliedstaaten die Vorschriften, die erforderlich sind, um den in Artikel 1 Nummer 13 der vorliegenden Richtlinie dargelegten Änderungen in Bezug auf die Artikel 48k und 48l der Richtlinie 2013/36/EU nachzukommen, ab dem 11. Januar 2026 an, und wenden die Vorschriften, die erforderlich sind, um den in Artikel 1 Nummer 9 der vorliegenden Richtlinie dargelegten Änderungen in Bezug auf Artikel 21c Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU nachzukommen, ab dem 11. Juli 2026 an.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Amtsblatt der Europäischen Union
Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe c und Nummer 45 Buchstabe c gelten ab dem 29. Juli 2024.
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Die Richtlinie 2013/36/EU wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 4 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
4. Folgender Artikel wird eingefügt:
5. Artikel 8a wird wie folgt geändert:
6. In Artikel 18 wird folgender Buchstabe angefügt:
7. Artikel 21a wird wie folgt geändert:
8. In Artikel 21b wird folgender Absatz eingefügt:
9. Folgender Artikel wird eingefügt:
10. Artikel 22 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:
12. In Titel III werden die folgenden Kapitel angefügt:
13. Titel VI erhält folgende Fassung:
14. Artikel 53 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
15. In Artikel 56 wird folgender Absatz angefügt:
16. Die Artikel 65 und 66 erhalten folgende Fassung:
17. Artikel 67 wird wie folgt geändert:
18. Artikel 70 erhält folgende Fassung:
19. Artikel 73 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
20. Artikel 74 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
21. Artikel 76 wird wie folgt geändert:
22. Artikel 77 wird wie folgt geändert:
23. Artikel 78 wird wie folgt geändert:
24. In Artikel 79 wird folgender Buchstabe angefügt:
25. Artikel 81 erhält folgende Fassung:
26. In Artikel 83 wird folgender Absatz angefügt:
27. Artikel 85 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
28. Folgender Artikel wird eingefügt:
29. Artikel 88 wird wie folgt geändert:
30. Artikel 91 erhält folgende Fassung:
31. Folgender Artikel wird eingefügt:
(32) Artikel 92 wird wie folgt geändert:
(33) Artikel 94 wird wie folgt geändert:
(34) Artikel 97 Absatz 4 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
35. Artikel 98 wird wie folgt geändert:
36. In Artikel 100 werden folgende Absätze angefügt:
37. Artikel 101 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
38. Artikel 104 wird wie folgt geändert:
39. Artikel 104a wird wie folgt geändert:
40. In Artikel 104b wird folgender Absatz eingefügt:
41. Artikel 106 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
42. In Titel VII Kapitel 3 wird vor Abschnitt I folgender Abschnitt eingefügt:
43. Artikel 121 erhält folgende Fassung:
44. Artikel 131 wird wie folgt geändert:
45. Artikel 133 wird wie folgt geändert:
46. Artikel 142 wird wie folgt geändert:
47. Artikel 161 wird wie folgt geändert: