Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2013/36/EU — Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2013/36/EU wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 4 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
4. Folgender Artikel wird eingefügt:
5. Artikel 8a wird wie folgt geändert:
6. In Artikel 18 wird folgender Buchstabe angefügt:
7. Artikel 21a wird wie folgt geändert:
8. In Artikel 21b wird folgender Absatz eingefügt:
9. Folgender Artikel wird eingefügt:
10. Artikel 22 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:
12. In Titel III werden die folgenden Kapitel angefügt:
13. Titel VI erhält folgende Fassung:
14. Artikel 53 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
15. In Artikel 56 wird folgender Absatz angefügt:
16. Die Artikel 65 und 66 erhalten folgende Fassung:
17. Artikel 67 wird wie folgt geändert:
18. Artikel 70 erhält folgende Fassung:
19. Artikel 73 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
20. Artikel 74 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
21. Artikel 76 wird wie folgt geändert:
22. Artikel 77 wird wie folgt geändert:
23. Artikel 78 wird wie folgt geändert:
24. In Artikel 79 wird folgender Buchstabe angefügt:
25. Artikel 81 erhält folgende Fassung:
26. In Artikel 83 wird folgender Absatz angefügt:
27. Artikel 85 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
28. Folgender Artikel wird eingefügt:
29. Artikel 88 wird wie folgt geändert:
30. Artikel 91 erhält folgende Fassung:
31. Folgender Artikel wird eingefügt:
(32) Artikel 92 wird wie folgt geändert:
(33) Artikel 94 wird wie folgt geändert:
(34) Artikel 97 Absatz 4 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
35. Artikel 98 wird wie folgt geändert:
36. In Artikel 100 werden folgende Absätze angefügt:
37. Artikel 101 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
38. Artikel 104 wird wie folgt geändert:
39. Artikel 104a wird wie folgt geändert:
40. In Artikel 104b wird folgender Absatz eingefügt:
41. Artikel 106 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
42. In Titel VII Kapitel 3 wird vor Abschnitt I folgender Abschnitt eingefügt:
43. Artikel 121 erhält folgende Fassung:
44. Artikel 131 wird wie folgt geändert:
45. Artikel 133 wird wie folgt geändert:
46. Artikel 142 wird wie folgt geändert:
47. Artikel 161 wird wie folgt geändert:
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…
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