Artikel 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe c und Nummer 45 Buchstabe c gelten ab dem 29. Juli 2024.
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