Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen Text von Bedeutung für den EWR
Vorwort/Präambel
Die Richtlinie 2006/43/EG wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird folgender Absatz angefügt:
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
4. Der folgende Artikel wird eingefügt:
5. Artikel 5 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
6. In Artikel 6 wird folgender Absatz angefügt:
7. Artikel 8 wird wie folgt geändert:
8. Artikel 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
9. Artikel 13 erhält folgende Fassung:
10. Artikel 14 erhält folgende Fassung:
11. Artikel 15 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
12. In Artikel 17 Absatz 1 wird der folgende Buchstabe angefügt:
13. Artikel 21 wird wie folgt geändert:
14. Artikel 22 wird wie folgt geändert:
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 17. Juni 2016 die erforderlichen Vorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis. Die Mitgliedstaaten wenden diese Vorschriften ab dem 17. Juni 2016 an.
(2) Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
(3) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
16. Folgender Artikel wird eingefügt:
17. Artikel 23 wird wie folgt geändert:
18. Folgender Artikel wird eingefügt:
19. Folgender Artikel wird eingefügt:
20. Folgender Artikel wird eingefügt:
21. Artikel 26 erhält folgende Fassung:
22. Artikel 27 erhält folgende Fassung:
23. Artikel 28 erhält folgende Fassung:
24. Artikel 29 wird wie folgt geändert:
25. Kapitel VII erhält folgende Fassung:
26. Artikel 32 wird wie folgt geändert:
27. Artikel 34 erhält folgende Fassung:
28. Artikel 35 wird gestrichen.
29. Artikel 36 wird wie folgt geändert:
30. In Artikel 37 wird folgender Absatz angefügt:
31. In Artikel 38 wird folgender Absatz angefügt:
32. Kapitel X erhält folgende Fassung:
33. Artikel 45 wird wie folgt geändert:
34. Artikel 46 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
35. Artikel 47 wird wie folgt geändert:
36. In Artikel 48 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung:
37. Folgender Artikel wird eingefügt:
38. Artikel 49 wird gestrichen.