Artikel 4 Adressaten — Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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