Artikel 1 Änderungen von langfristigen Aufenthaltsberechtigungen — EU — Richtlinie 2011/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates zur Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen, die internationalen Schutz genießen Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Die Richtlinie 2003/109/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 Buchstabe f erhält folgende Fassung:
2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
4. In Artikel 8 werden folgende Absätze angefügt:
5. In Artikel 9 wird folgender Absatz eingefügt:
6. In Artikel 11 wird folgender Absatz eingefügt:
7. Artikel 12 wird wie folgt geändert:
8. Folgender Artikel wird eingefügt:
9. In Artikel 22 wird folgender Absatz eingefügt:
10. Artikel 25 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
…I Nr. 175/2021 , zu den §§ 7c, 7d, 8, 9, 9a, 13a, 28a und 41a , BGBl. Nr. 140/1979 ) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr…
§ 1 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung
…§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt bestimmte Aspekte der Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen…