Artikel 1 Änderungen von langfristigen Aufenthaltsberechtigungen — EU — Richtlinie 2011/51/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates zur Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen, die internationalen Schutz genießen Text von Bedeutung für den EWR
Die Richtlinie 2003/109/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 Buchstabe f erhält folgende Fassung:
2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
4. In Artikel 8 werden folgende Absätze angefügt:
5. In Artikel 9 wird folgender Absatz eingefügt:
6. In Artikel 11 wird folgender Absatz eingefügt:
7. Artikel 12 wird wie folgt geändert:
8. Folgender Artikel wird eingefügt:
9. In Artikel 22 wird folgender Absatz eingefügt:
10. Artikel 25 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
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