2005/1/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Dezember 2004 über die Zulassung von Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in der Tschechischen Republik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 5266)
Folgende Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern werden gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3220/84 in der Tschechischen Republik zugelassen:
das „Zwei-Punkte-Messverfahren (ZP)“ genannte Einstufungsverfahren und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 1 des Anhangs enthalten sind;
das „Fat-O-Meater (FOM)“ genannte Gerät und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 2 des Anhangs enthalten sind;
das „Hennessy Grading Probe (HGP 4)“ genannte Gerät und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 3 des Anhangs enthalten sind;
das „Ultra FOM 300“ genannte Gerät und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 4 des Anhangs enthalten sind.
Das als „Zwei-Punkte-Messverfahren (ZP)“ bezeichnete Einstufungsverfahren darf nur in Schlachthäusern angewendet werden, in denen pro Woche höchstens 200 Schweine geschlachtet werden.
2
Eine Änderung der Geräte oder der Schätzverfahren ist nicht zulässig.
Diese Entscheidung ist an die Tschechische Republik gerichtet.
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt nach dem so genannten „Zwei-Punkte-Messverfahren (ZP)“.
2. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand der folgenden Formel berechnet:
ý = 49,62542 – 0,63371 S (ZP) + 0,23525 M (ZP)
Hierbei sind:
ý
der geschätzte Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers;
S (ZP)
die Speckdicke (einschließlich Schwarte) in Millimetern, mit einer Schieblehre an der dicksten Stelle des Lendenmuskels (musculus glutaeus medius) gemessen;
M (ZP)
die Muskeldicke, mit einer Schieblehre an der kürzesten Verbindung des vorderen (cranialen) Endes des Lendenmuskels zur oberen (dorsalen) Kante des Wirbelkanals gemessen.
Diese Formel gilt für Schlachtkörper von 60 bis 120 Kilogramm.
1. Zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern wird das „Fat-O-Meater (FOM)“ genannte Gerät verwendet.
2. Das Gerät ist mit einer Sonde von 6 mm Durchmessern mit einer Fotodiode vom Typ Siemens SFH 950/960 ausgestattet und hat einen Messbereich von 3 bis 103 mm. Die Messwerte werden von einem Rechner in Schätzwerte des Muskelfleischanteils umgerechnet.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand der folgenden Formel berechnet:
ý = 59,86131 – 0,72930 S (FOM) + 0,12853 M (FOM)
Hierbei sind:
ý
der geschätzte Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers;
S (FOM)
die Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in Millimetern, 6,5 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen der zweit- und der drittletzten Rippe gemessen;
M (FOM)
die Muskeldicke in Millimetern, gleichzeitig und an der selben Stelle wie S (FOM) gemessen.
Diese Formel gilt für Schlachtkörper von 60 bis 120 Kilogramm.
1. Zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern wird das „Hennessy Grading Probe (HGP 4)“ genannte Gerät verwendet.
2. Das Gerät ist mit einer Sonde von 5,95 mm Durchmesser (und von 6,3 mm an der Klinge auf der Spitze der Sonde) mit einer Fotodiode (LED Siemens vom Typ LYU 260-EO) und einem Fotodetektor vom Typ 58 MR ausgestattet und hat einen Messbereich von 0 bis 120 mm. Die Messwerte werden vom HGP 4 selbst oder von einem damit verbundenen Rechner in Schätzwerte des Muskelfleischanteils umgerechnet.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand der folgenden Formel berechnet:
ý = 61,34154 – 0,81609 S (HGP) + 0,12901 M (HGP)
Hierbei sind:
ý
der geschätzte Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers;
S (HGP)
die Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in Millimetern, 7,5 cm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers zwischen der zweit- und der drittletzten Rippe gemessen;
M (HGP)
die Muskeldicke in Millimetern, gleichzeitig und an der selben Stelle wie S (HGP) gemessen.
Diese Formel gilt für Schlachtkörper von 60 bis 120 Kilogramm.
1. Zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern wird das „Ultra-FOM 300“ genannte Gerät verwendet.
2. Das Gerät ist mit einer Ultraschallsonde von 3,5 MHz ausgestattet. Das Ultraschallsignal wird von einem Mikroprozessor digitalisiert, gespeichert und verarbeitet.
Die Messergebnisse werden von dem Ultra-FOM-Gerät selbst in den geschätzten Muskelfleischanteil umgerechnet.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand der folgenden Formel berechnet:
ý = 64,64865 – 0,76656 S (UFOM) + 0,06425 M (UFOM)
Hierbei sind:
ý
der geschätzte Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers;
S (UFOM)
2
M (UFOM)
die Muskeldicke in Millimetern, gleichzeitig und an der selben Stelle wie S (UFOM) gemessen.
Diese Formel gilt für Schlachtkörper von 60 bis 120 Kilogramm.